>>1. Frage:
>>Muss ich, darf ich, sollte ich immer die Spesen des Brokers gleich mit einregnen oder nicht.
>----- ja, kannst Du machen
>
>>2. Frage:
>>Kommen solche Ausgaben wie z.B. Rechnung vom EW-ABO auch ganz einfach mit auf die Verlust/KostenSeite?
>----- läuft extra unter Werbungskosten
>
>>3. Frage:
>>Stimmt es wirklich, daß alle Verluste nicht nur auf das Folgejahr sondern auch weiter vorgetragen werden dürfen? Z.B. Verluste 1999 auf 2000, da dort weitere Verluste, Vortrag auf 2001. Da dort + - Null, weiterer Vortrag auf die (hoffentlich) Gewinne 2002...???
>------ Ja, ab dem Jahr, ab dem die Vortragsmöglichkeit eingeräumt wurde. War es 1999 oder 2000?
>
>>4. Frage:
>>Wenn OS mal kreppiert sind (Restwert 0,001 Euro) muss man sie vor Verfallstag tatsächlich dem Emmittenten zurückverkaufen um dem Finanzamt den Verlust darstellen zu können oder geht dies auch einfacher und billiger?
>---- weiß ich auch nicht
<<<<<<<<<<
zu punkt 3 ein Jahr Verlustrücktrag möglich, dann Vortrag.
Ab derzeit dann Halbwertverfahren berücksichtigen, d.h. Verluste nur zu 50% und Gewinne nur zu 50% zu versteuern.
Punkt 4: richtig Verkaufsbeleg muß dasein, sonst reiner Vermögensverlust, der der Privatspäre zugerechnet wird.
Zu 1.
kannst Du nicht, sondern mußt alle Ankaufsspesen zu den Anschaffungskosten gleich mitrechnen.
Excel Spalten:
Käufe
datum WKN Name Stück Anschaffungssumme (in Negativzahl) Rechnerischer Anschaffungspreis (in Negativzahl, wenn Teilverkauf)
dann daneben Verkaufsspalten:
datum Stück Erlös Steuerlicher Erfolg
und schon hast dUS ergebnis. Achtung auf Spekufrist achten, ggf. durchschnittliche Anschaffungskosten und Limitgebühren, die gesondert belastet werden, gleich als Minusposten unter Erfolg aufführen.
Na denn vieel spaß. Wer viel zockt, macht sich halt viel Arbeit.
Bei reinen Fututr Geschäften wird´s allerdings etwas schwieriger, haste aber wohl nicht.
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