Direktbeleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz widerspricht Anforderungen des Arbeitsschutzes
Ziel der Studie und Grundlagen der Bewertung
Die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen beeinflußt nach übereinstimmender Expertenmeinung wesentlich die Leistungsfähigkeit und Gesundheit des Menschen. Da bei der Beleuchtung von Arbeitsstätten solche Einflüsse bereits seit langem vermutet wurden, existiert bereits seit dem Jahre 1935 eine deutsche Norm zu diesem Thema. Darüber hinaus wurden mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 1975, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom August 1996 und der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) vom Dezember 1996 gesetzliche Regelungen zum Schutze des Menschen bei der Arbeit getroffen, so auch gegen die Gefahren der Beleuchtung.
Trotz dieser z.T. bereits seit langem geltenden Regelwerke zur Beleuchtung wurde bei arbeitswissenschaftlichen und arbeitspsychologischen Untersuchungen im Bürobereich immer wieder die Beleuchtung als signifikantes Problem hinsichtlich der erfaßten gesundheitlichen Beschwerden festgestellt. Im Hinblick auf die durch das ArbSchG und die BildscharbV verstärkt in den Vordergrund gerückte Anforderung nach einer Minimierung der möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz, so auch durch die Beleuchtung, rückt die Frage nach der Ursache der gesundheitlichen Beschwerden heute verstärkt in den Vordergrund.
Da in Deutschland die Beleuchtung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen zu etwa 80% mit direktstrahlenden Deckenleuchten ausgeführt ist, galt es zu prüfen,
ob diese Art der Beleuchtung, die sog. Direktbeleuchtung, den Zielen der Beleuchtungsnormen und den gesetzlichen Anforderungen (ArbstättV und BildscharbV) genügen und
welche Maßnahmen sich anbieten, um die Gefährdung möglichst gering zu halten (ArbSchG).
Die Grundlage der Prüfung bilden folgende gesetzliche und normative Anforderungen:
(1) Arbeitsstättenverordnung §7:
"Beleuchtungseinrichtungen in Arbeitsräumen und Verkehrswegen sind so anzuordnen und auszulegen, daß sich aus der Art der Beleuchtung keine Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Arbeitnehmer ergeben können. Die Beleuchtung muß sich nach der Art der Sehaufgabe richten."
(2) BildscharbV §3: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
"Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen."
(3) BildscharbV, Mindestvorschriften im Anhang:
"15. Die Beleuchtung muß der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepaßt sein;..."
(4) Gesundheitsbegriff nach ILO (Internationale Arbeitsorganisation) Übereinkommen Nr. 155:
Gesundheit im Zusammenhang mit der Arbeit ist nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen, sondern umfaßt auch die physischen und geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stehen.
(5) Die grundsätzlichen Anforderungen der Normen an die Beleuchtung werden in DIN 5035 Teil 1 wie folgt angegeben:
"3 Aufgaben der Beleuchtung
Die Beleuchtung beeinflußt durch ihre Qualität (...) die Sehleistung, die Aktivierung, die Arbeitssicherheit und das Wohlbefinden des Menschen.
Die Beleuchtung ist deshalb so auszuführen, daß sie ihre Aufgaben erfüllt und sich harmonisch in den Raum einfügtÅ
In Arbeitsräumen muß die Beleuchtung ein müheloses Erkennen der Sehobjekte ermöglichen. Sie soll mit dazu beitragen, die Aufmerksamkeit und Aktivierung zu fördern, vorzeitiger Ermüdung entgegenzuwirken sowie Gefahrensituationen erkennbar zu machenŠ"
Ergebnisse
Durch Feldstudien festgestellte Beeinträchtigungen der Gesundheit durch Beleuchtung
In der internationalen Literatur wurde eindeutig nachgewiesen, daß die Beleuchtung eine der wichtigsten Ursachen des Sick Building Syndromes, d.h. der sog. Gebäudekrankheit, darstellt. Hierunter werden solche Auswirkungen von Arbeitsstätten auf den Menschen verstanden, die sich mit unspezifischen Erkrankungssymptomen wie Kopfschmerzen, Müdigkeitsgefühl oder Augenbeschwerden bemerkbar machen. Die ausführlichste Untersuchung hierzu wurde von Hedge u.a. in Großbritannien und den USA durchgeführt. Die im Jahre 1989 veröffentlichte Studie, die 4.373 Arbeitsplätze in 47 Bürohäusern umfaßt hat, hat nachgewiesen, daß die Beleuchtung eine der wichtigsten Ursachen vom Sick Building Syndrome darstellt.
Die in Deutschland vom ERGONOMIC Institut zwischen 1980 und 1996 durchgeführte Studie"Licht und Gesundheit", die mittlerweile 3.800 Arbeitsplätze umfaßt, zeigte bereits zu Beginn, daß die Beleuchtung als Ursache für Symptome des Sick Building Syndromes in Frage kommt. In weiterführenden Untersuchungen wurde nachgewiesen, daß die Ursache in der künstlichen Beleuchtung liegt. Die Tageslichtbeleuchtung hingegen stellt selbst an Arbeitsplätzen mit erheblichen Störungen durch direkten Sonnenlichteinfall bzw. Blendungen an Bildschirmen einen positiven Faktor dar.
Die Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen leiden durch die besonderen Sehaufgaben unter dem negativen Einfluß der künstlichen Beleuchtung wesentlich stärker als Personen, die an konventionellen Büroarbeitsplätzen tätig sind. Beispielsweise bilden die Augenbeschwerden mit 35% auch bei der üblichen Büroarbeit die häufigste Gesundheitsstörung, bei Bildschirmarbeit beträgt dieser Anteil 50%, d.h. er liegt fast um die Hälfte höher. Es wurde nachgewiesen, daß die wichtigste Ursache der Augenbelastung die künstliche Beleuchtung ist. In fensternahen Bereichen der Arbeitsräume fällt die Häufigkeit der Augenbelastung nicht unterschiedlich aus.
Allerdings konnte durch vergleichende Studien gezeigt werden, daß die negative Wirkung der künstlichen Beleuchtung nicht auf der Verwendung der Leuchtstofflampe ("Neonlicht") beruht, sondern auf der Art der Beleuchtung. So wurde gezeigt, daß eine bestimmte Art der Beleuchtung (2-Komponenten-Beleuchtung mit indirekter Raumausleuchtung und einer Arbeitsplatzleuchte) die Gesundheitsbeeinträchtigungen statistisch signifikant auf bis zu einem Viertel der üblichen Werte senken kann. Andererseits erzeugt gerade die für die Bildschirmarbeitsplätze propagierte Beleuchtung das höchste Ausmaß an Beschwerden.
Die Schlußfolgerung dieser Studie lautet, daß die Direktbeleuchtung von Bildschirmarbeitplätzen die Beleuchtungsart ist, die signifikant sowohl mehr körperliche Beschwerden als auch psychische Probleme als andere Beleuchtungsarten verursacht.
Ursachen der ermittelten Probleme
Die Studie hat gezeigt, daß die hauptsächlichen Ursachen der ermittelten Probleme nicht etwa in einer falschen Planung der Beleuchtung in einzelnen Arbeitsstätten liegen. Diese können zwar vorkommen, jedoch sind sie gegenüber den konzeptionellen Mängeln, die auch in der Normung liegen, eher vernachlässigbar. Konzeptionelle Mängel bestehen insbesondere in folgenden Sachverhalten:
Auslegung der Beleuchtung nach einem unwichtigen Kriterium, das im Bürobereich nachweislich nur geringe Bedeutung besitzt: die Beleuchtungsplanung besteht traditionell im wesentlichen aus Beleuchtungsstärkeplanung. Daß diese Größe gegenüber anderen lichttechnischen Faktoren unbedeutend ist, war bereits im Jahre 1962 festgestellt worden (Bodmann). Die traditionelle Vorgehensweise bedingt die Bevorzugung der Direktbeleuchtung gegenüber anderen Beleuchtungsarten.
Diskrepanzen zwischen den Anforderungen der Hauptnorm für die Beleuchtung (DIN 5035 Teil 1) und der spezifischen Norm für die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen (DIN 5035 Teil 7): Die Hauptnorm DIN 5035 Teil 1 fordert eine Allgemeinbeleuchtung, die spezifische Norm DIN 5035 Teil 7 beschreibt hingegen keine Allgemeinbeleuchtung, sondern eine arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung. Sie zeigt zudem durch die Anforderungen an die Aufstellung der Arbeitstische und Geräte deutlich, daß eine Allgemeinbeleuchtung im Sinne von DIN 5035 Teil 1 mit Direktbeleuchtung gar nicht erzielbar ist!
Anwendung eines falschen Prinzips: Die heute wie seit etwa 1970 praktizierte Art der Beleuchtung beruht auf dem Prinzip"Gleiches Licht für alle". Obwohl die Ergonomie auf anderen Gebieten dieses und ähnliche Prinzipien schon längst verworfen hat, wird es in der Beleuchtungstechnik beharrlich verteidigt. Nach der neuen Rechtslage, die durch die BildscharbV entstanden ist (Anforderung nach Anpassung der Beleuchtung an das Sehvermögen des Benutzers), stellt das Prinzip"Gleiches Licht für alle" einen Verstoß gegen ein geltendes Gesetz dar.
Mangelnde Anpassung an die Raumarchitektur: Es ist trotz jahrzehntelanger Bemühungen nicht gelungen, eine Abstimmung lichttechnischer und architektonischer Konzepte zu erzielen. Dieser Aspekt besitzt eine große Bedeutung, weil die wichtigsten Anforderungen an die Beleuchtung aus dem Raumerleben (helle, anregende und farbenfrohe Umgebung) herrühren.
Fazit
Die in der Kurzfassung dargestellte Studie kommt zu dem Ergebnis, daß die Direktbeleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen mehr körperliche Probleme und psychische Belastungen verursacht als andere Beleuchtungsarten und somit nicht den Anforderungen der BildscharbV und der Arbeitsstättenverordnung entspricht. Diese Aussage besitzt eine erhebliche Brisanz, da in Deutschland etwa 80% der Bildschirmarbeitsplätze so beleuchtet sind. Es kann also davon ausgegangen werden, daß der Schutz der Mitarbeiter gegen negative Wirkungen der Beleuchtung nicht hinreichend groß ist. Daher müssen aufgrund der Bestimmungen der Arbeitsschutzgesetzes (§3 Pflichten des Arbeitgebers Abs. 1) Maßnahmen gegen die festgestellten Gefahren getroffen werden.
Optimale Beleuchtung für Bildschirmarbeitsplätze
Aus den in dieser Studie behandelten und berücksichtigten Erkenntnissen läßt sich ein eindeutiges Ergebnis für die optimale Art der Beleuchtung ableiten. Im folgenden werden die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefaßt, wobei die Angaben in Klammern auf die Literaturstelle bzw. auf das Regelwerk verweisen, aus denen die Begründung abgeleitet wurde.
Die optimale Beleuchtung für Bildschirmarbeitsplätze
ist eine zonale Beleuchtung mit Betonung des Arbeitsbereiches (künftige EN 12464),
läßt sich an das Sehvermögen des jeweiligen Benutzers anpassen (BildscharbV), wofür die Arbeitsplatzleuchte das psychologisch wie wirtschaftlich günstigste Mittel darstellt,
gibt dem Benutzer hinreichende Beeinflussungsmöglichkeit über die Arbeitsumgebung (ISO 9241 Teil 6), wofür die Arbeitsplatzleuchte ebenfalls das psychologisch wie wirtschaftlich günstigste Mittel darstellt,
dient einem guten Raumerleben (Bodmann, 1962, Gall u.a., 1996),
erzeugt einen hellen Raumeindruck (Gall u.a, 1996), wofür eine indirekte Allgemeinbeleuchtung die günstigste technische Realisierung bietet.
Diese Zusammenfassung zeigt deutlich, warum sich die 2-Komponentenbeleuchtung in der Studie"Licht und Gesundheit" (Çakir und Çakir, 1994) als beste Art der Beleuchtung erwiesen hat und die Direktbeleuchtung mit tiefstrahlenden Leuchten als die ungünstigste, die den Anforderungen der BildscharbV und der Arbeitsstättenverordnung widerspricht.
Für die nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderliche Verbesserung der Beleuchtung stehen heute gute Leuchtensysteme zur Verfügung. Da diese die eingesetzte Energie wesentlich besser ausnutzen, macht eine Erneuerung der Beleuchtung zudem auch ökologisch Sinn und empfiehlt sich schon aus Kostengründen.
Benutzte Literatur und Regelwerke
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (07. August 1996)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Verordnung über Arbeitsstätten vom 20.3.1975, geändert zuletzt am 20. 12.1996
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV): Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (20. Dezember 1996)
89/391/EWG: Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
89/654/EWG: Richtlinie des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
90/270/EWG: Richtlinie des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
DIN 5035 Leitsätze für Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht (11.35)
DIN 5035 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht, Leitsätze (07.53)
DIN 5035 Teil 1: Beleuchtung mit künstlichem Licht, Begriffe und allgemeine Anforderungen (06.90)
DIN 5035 Teil 2: Beleuchtung mit künstlichem Licht, Richtwerte für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien (09/90)
DIN 5035 Teil 7: Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht, Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen und mit Arbeitsplätzen mit Bildschirmunterstützung (09.88)
DIN 5035 Teil 8: Beleuchtung mit künstlichem Licht, Spezielle Anforderungen zur Einzelplatzbeleuchtung in Büroräumen und büroähnlichen Räumen (05.94)
EN 12464 Lighting Applications - Lighting of work places, prEN Januar 1996 (Entwurf)
ISO 9241-6, Ergonomic requirements for office work with visual display terminals (VDTs), Environmental requirements (DIS)
EN ISO 9241-6, Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten, Anforderungen an die Arbeitsumgebung (prEN)
UVV VBG 104 (Grundentwurf): Arbeit mit Bildschirmgeräten
van Bergem-Jansen, P.M.: Sehleistung oder Sehkomfort als Kriterium für das Lichtniveau am Arbeitsplatz, Licht '90, Rotterdam, 1990
Bodmann, H.-W.: Beleuchtungsniveaus und Sehtätigkeit, Int. Licht Rundschau, 1962, S. 41- 43
Bodmann, H.W.; Eberbach, K.; Leszczynska, H.: Lichttechnische und ergonomische Gütekriterien der Einzelplatzbeleuchtung im Büro, Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven, 1995
Bücker, A.; Feldhoff, K.; Kohte, W.: Vom Arbeitsschutz zur Arbeitsumwelt, Hermann Luchterhand Verlag GmbH, Neuwied, Kriftel, Berlin, 1994
Böcker, W.; Künstliche Beleuchtung, Campus, Frankfurt New York, 1981
Breitfuß, W.; Hentschel, H.-J.; Leibig, J.; Pusch, R.: Neue Lichtatmosphäre im Büro - Direkt-Indirektbeleuchtung und ihre Bewertung, Licht 6/82, S. 366-372
Çakir, A.; Reuter, H.-J.; Schmude, L.v.; u.a.: Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen, BM für Arbeit und Sozialordnung, Bonn, 1978
Çakir, A.: Zwei besondere Probleme des modernen Büros: Bildschirmarbeit und Zeitdruck, in Frese, M. (Hrsg.): Streß im Büro, Hans Huber, Bern Stuttgart Wien, 1981
Çakir, A.: Licht und Gesundheit - Eine Untersuchung zum Stand der Beleuchtungstechnik in deutschen Büros, ERGONOMIC, Berlin, 1990
Çakir, A.: Das Sick Building Syndrome, Sicherheitsreport 2/93
Çakir, A., Çakir, G.: Licht und Gesundheit - Eine Untersuchung zum Stand der Beleuchtungstechnik in deutschen Büros, 2. erweiterte Auflage, ERGONOMIC, Berlin, 1994
Çakir, A.: Über das Sick-Building-Syndrome, in Florian, H.J.; Stollenz, E.; Valentin, H.; Zober, A. (Hrsg.): Arbeitsmedizin aktuell, Gustav Fischer, Stuttgart, Loseblattsammlung: Lieferung 39/1996
COST 613: Molina, C., Anthony C. Pickering, Ole Valbjørn. Maurizio de Bortoli, Indoor air quality & its impact on man, Environment and Quality of Life Report No. 4: Sick Building Syndrome - A practical guide, 1989
Gall, D., Vandahl, C., Greiner Mai, U., Wolf, S., Helm, H.P.: Einzelbeleuchtung und Allgemeinbeleuchtung am Arbeitsplatz, BAuA, Dortmund, Forschungsbericht 753, 1996
Hartmann, E.: Optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz, Kiehl Verlag, Ludwigshafen, 1977
Hedge, A.; Burge, P.S. u.a., Work-related Illness in Offices: a proposed Model of the"Sick Building Syndrome", Environment International, 15, 1989, S. 143-158
Hedge, A., Sims Jr., W., Becker, F.D.: Lighting the computerized office - A summary of the two-part study conducted by Cornell University, Cornell University, USA, 1990
Hentschel, H.-J.: Licht und Beleuchtung, Siemens, Erlangen, 1972
Opfermann, R.; Streit, W.: Arbeitsstätten - Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstätten-Richtlinien mit ausführlicher Kommentierung, Forkel, Heidelberg, 8. Ergänzungslieferung, Februar 1997
Ã-stberg, O.: The physiology, psychology and measurements of glare, University of Luleå, Technical Report 24T, 1977
Wilkins,A.J.; Nimmo-Smith, M.I.; Slater, A.; Bedocs, L.: Fluorescent lighting, headaches and eyestrain, Proceedings of CIBSE National Lighting Conference, Cambridge (UK) 1988, 188-196
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