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<tr><td><font face="Arial"><font size=5>IMMOBILIEN: Ein neues Milliardenloch für die Banken?</font></font><div align="Justify">
09.04.2002
Von Clemens von Frentz
Nun ist es amtlich: Der Bundesgerichtshof entschied, dass an der Haustür abgeschlossene Immobiliengeschäfte auch nach Jahren noch widerrufen werden können.
Karlsruhe - Den deutschen Banken droht eine milliardenschwere Klagewelle: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) können an der Haustür vermittelte Kredite zur Finanzierung von Immobilienkäufen können auch nach Jahren noch widerrufen werden. Damit gab der BGH dem Besitzer einer Eigentumswohnung Recht, der von einem Makler zu Hause aufgesucht und zu Kauf und Darlehensaufnahme überredet worden war.
In dem am Dienstag-Nachmittag verkündeten Urteil erklärte das Gericht das verbraucherfreundliche Haustürwiderrufgesetz auch für solche Geschäfte für anwendbar. Das Urteil betrifft Fälle, in denen Verbraucher zu Hause oder am Arbeitsplatz von Maklern Immobilienkäufe vermittelt worden waren. Die Käufe wurden durch Kredite finanziert, die ihrerseits mit Hypotheken oder Grundschulden abgesichert wurden. Der jeweilige Kredit sollte mit Steuervorteilen und Mieteinnahmen abbezahlt werden.
Das mit Spanung erwartete Urteil dürfte für die bundesdeutschen Banken erhebliche Folgen haben. Experten erwarten eine Flut von Klagen geschädigter Anleger.
Hintergrund: Seit Beginn der 90er Jahre wurden - vor allem in Ostdeutschland - viele Bürger an der Haustür zu vermeintlich sicheren Immobiliengeschäften überredet, die sich im nachhinein als unrentabel und oft als fatales Fehlinvestment erwiesen.
Eingefädelt wurden diese Geschäfte überwiegend von professionellen Vermittlern und Strukturvertrieben, die den Banken damit neue Kreditkunden zuführten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin beziffert die Zahl der geprellten Investoren auf etwa 300.000 und den entstandenen Schaden auf rund 9 Milliarden Euro.
Allein der Bayerische Hypo-Bank, die 1997/98 mit der Bayerischen Vereinsbank zum zweitgrößten Kreditinstitut fusionierte und seither als HypoVereinsbank firmiert, brachte es so nach eigenen Angaben auf mehr als 100.000 Verträge mit einem Kreditvolumen von rund 13 Milliarden Euro.
Ironie der Geschichte: Die Bank selbst war von den Immobiliengeschäften in den neuen Bundeländern ebenfalls massiv betroffen, da sich nach der Fuion zeigte, dass die eigenen Ostimmobilien um rund 1,75 Milliarden Euro zu hoch bewertet waren.
Bereits am 13. Dezember 2001 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass auch für Kreditverträge, die an der Haustür geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht gilt. Ein Novum, denn im deutschen Recht war dies bis dahin nicht vorgesehen.
Ferner machten die Luxemburger Richter klar, dass der Kunde auf das Widerrufsrecht unmissverständlich und in schriftlicher Form hingewiesen werden muss. Der EuGH begründete dies damit,"dass der Verbraucher das Widerrufsrecht nicht ausüben kann, wenn es ihm nicht bekannt ist".
http://www.manager-magazin.de/unter...ikel/0%2C2828%2C190977%2C00.html
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