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<font face=arial>Hi Popeye!
Hier die Einwände der CDU/CSU mit der dazugehörigen Stellungnahme von"Mehr Demokratie e.V."</font>
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<font face=arial>Und nachdem ich dann noch diesen Artikel gelesen habe (Die Angst vor dem Volk), habe ich mir erlaubt mal ein Mail an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion loszuschicken, in dem ich meinen Unmut kundtat.
Das war die Antwort: </font>
Sehr geehrte/r Herr/Frau"MARSCH", vielen Dank für Ihre Mail von gestern. Die rot-grüne Koalition hat am 13. März 2002 ihren lang angekündigten Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, -begehren und -entscheid ins Grundgesetz vorgelegt (Bundestagsdrucksache 14/8503, im Internet zu finden unter www.bundestag.de). In der Debatte zur 1. Lesung dieses Gesetzentwurfs am 21. März 2002 hat Prof. Dr. Rupert Scholz MdB die Haltung unserer Fraktion dargelegt und dabei bedeutsame Argumente gegen den Entwurf vorgebracht. Eines dieser gewichtigen Argumente gegen den Entwurf ist, dass der von SPD und Grünen vorgelegte Gesetzestext nach unserer Einschätzung nicht mit Artikel 79 Absatz 3 unseres Grundgesetzes vereinbar ist. Danach ist eine Änderung des Grundgesetzes unzulässig, wenn dadurch"die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung... berührt" wird. Dies aber ist durch die Einführung der so genannten Volksgesetzgebung auf Bundesebene unvermeidbar. Die von Rot-Grün gewählte ´Lösung´, dass die Stimmen bei der Volksgesetzgebung zweimal - einmal bundesweit und einmal nach Ländern - gezählt werden, kann diesen Mangel nicht beseitigen: Die Mitwirkung der Länder wird geschwächt und somit"berührt". Die Sachverständigen-Anhörung am 19. April 2002 hat diese Einschätzung bestätigt (<a href=mailbox:/C|/Users/T-Online/mail/Inbox?id=D21901074438D411B4DC00500419D31DD4CD89%40rheinweg.cducsu.bundestag.de&number=17155580&part=1.2>die entsprechenden Stellungnahmen füge ich als Datei bei und empfehle Ihnen, Sie genau zu studieren - es lohnt sich)</a>. Mit dem rot-grünen Gesetzentwurf wird nicht nur das Mitwirkungsrecht der Länder bei Zustimmungsgesetzen geschwächt: Einspruchsgesetze werden überhaupt nicht erwähnt - ein gravierender Mangel des Entwurfs. Der rot-grüne Entwurf ist also in dieser Sache verfassungswidrig, so dass wir ihm allein aus diesem Grund nicht zustimmen können. Sehr interessant waren auch die Ausführungen des schweizerischen Bundeswahlleiters, der darauf hingewiesen hat, dass der Entwurf von SPD und Grünen in der Praxis kaum umzusetzen wäre. Überdies wundern wir uns über das von Rot-Grün gewählte Verfahren: - Der nur sechseitige Gesetzentwurf wurde erst dreieinhalb Jahre nach der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag von 1998 vorgelegt; - Es bleiben uns für diese einschneidende Verfassungsänderung nur sieben Arbeitswochen bis zur Wahl; - Für die öffentliche Anhörung will Rot-Grün nur drei Stunden ansetzen, die sicher nicht für den Austausch aller Argumente reichen werden. Das lässt mich vermuten, dass SPD und Grüne lediglich einen"Placebo-Gesetzentwurf" vorgelegt haben, selbst aber nicht ernsthaft davon ausgehen, dass dieser Entwurf umgesetzt werden kann. Lassen Sie mich generell hinzufügen: Auch wenn die Frage von Plebisziten in hohem Maße populär ist: Die Union wird sich in dieser wichtigen Grundsatzfrage nicht beirren lassen und an der bewährten Ablehnung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene festhalten, weil
*Plebiszite auf Bundesebene den Zentralismus stärken (die guten Erfahrungen auf Kommunal- und Landesebene lassen sich nicht auf die Bundesebene"hochzurren"),
* Plebiszite auf Bundesebene tendenziell die - kampagnefähigen - Organisationen weiter stärken und damit das Ziel von mehr direkter Bürgerbeteiligung eben nicht erreicht wird,
* weil der Ausnahmekatalog des Koaltions-Vorschlags unsinnig ist (ausgerechnet über Steuerfragen oder die Rechtsverhältnisse der Bundestagsabgeordneten soll das Volk nicht entscheiden dürfen...),
* die erfolgreiche Geschichte von mehr als 50 Jahren Grundgesetz die Richtigkeit unserer Haltung belegt,
* die Gemeinsame Verfassungskommission nach der Wiedervereinigung unsere Auffassung bestätigt hat,
* wir die Substanz der Verfassung, wie wir sie nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt haben, erhalten wollen.
Wir lehnen daher substanzielle Änderungen der Verfassung in dieser Frage grundsätzlich ab. Dies gilt nicht nur für Volksentscheid und Volksbegehren, sondern auch für die Volksinitiative. Der Ausweitung der Rechte des Petitionsausschusses dagegen stehen wir offen gegenüber. Das von der SPD geplante Aussetzen petitionsbefangener Verwaltungsakte durch das Parlament darf es aber auf keinen Fall geben, weil damit der Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt würde.
Besten Gruß!
Ansgar Hollah
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<font face=arial>Meine Antwort darauf wiederum, habe ich heute morgen eingetütet und per Brief abgeschickt.
Gruß
MARSCH</font>
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