Das Forum war heute morgen abgeschaltet, aber das hat sicherlich nichts mit"Staatschutz" zu tun.
Die Realnamen im Forum muß Jükü gar nicht kennen. Kennt er auch nur bei denen,
die eventuell bei immer ein Abo unterhalten. In meinem Forum kenne ich beispielsweise höchstens zwei Leute mit echten Namen.
Das Forum dient immer Gedankenaustausch. Wenn Staatsschutz echte Namen
erfahren will, so geht es nur via IP. Was Jükü also kennt sind vermutlich
höchstens IP Nummern - ich habe bei Parsimony selbst mal angefangen.
Das heißt: wenn man einen Wert darauf anlegt, kann man ab und zu mal
bei der Telekom nachfragen, wer mit einer IP sich hier einlogte - aber
das heißt rein gar nichts. Die Telekom rückt höchstens die Daten
des Providers raus - also zum Beispiel - daß ich beispielsweise mit Arcor,
oder Freenet reingehe. (was in meinem Falle nicht stimmt)
Das blöde daran ist - die Telekom muß die IP Daten bis heute noch geheimhalten,
es sei denn die Staatsanwaltschaft verlangt diese eindeutig, zum Beispiel
durch Beschlagnahmeanordnung der IP Daten. Die Polizei und die StA haben aber gar nicht die Macht dazu - es muß gerichtliches Beschluß ergehen - und das kann
dauern, selbst bei Gefahr bei Verzug ist das nicht unbedingt vom Erfolg gekrönt.
Denn die Telekom läßt sich gerne doch Zeit. Ich möchte das so sagen: der Staatsschutz kann gelegentlich bei Parsimony nachfragen, wer ich zum Beispiel
bin. Damit kriegen sie auch höchstens nur die IP Adresse raus.
Aber es ist eines sicher: solange es sog. dynamische IP gibt - das wird irgendwann nicht mehr geben, ist das eine sehr schwierige Angelegenheit
Jemandem zu verfolgen.
Wenn die statische IP kommt, bedeutet es es gibt keine Anonymität mehr im Internet, dann kann man klar auf Nicknamen verzichten.
Wenn es aber soweit kommt, gibt es noch die Unzahl von Proxyserver.
Daher: nach meinem heutigen Kenntnisstand werden Internetstraftaten nur
verfolgt, die an Schwere nicht zu unterbieten sind.
Technisch ist die Polizei selten in der Lage Jemandem zu verfolgen, entweder
mangelt es an Wissen, oder Humankapital, der dieses Wissen beherrscht.
Daher werden die Straftaten im Internet eher immer noch nicht als verfolgbar
eingestuft.
Daß die Polizei angeblich alles kann, ist Unsinn. Sie kann ohne eindeutiger Beweislast durchaus unterstellen, genau das was man in Übrigen bei mir gemacht hat. Die Verfolgung via Internet durch örtliche Behörde ist unmöglich. Schwere
Straftaten wie Terrorismusverdacht, oder Kinderpornografie wird an extra hierfür geschaffene Stellen verwiesen.
DAS KANN ICH VOR ORDENTLICHEN GERICHT KLAR BEWEISEN. UND DAS WERDE ICH AUCH.
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Aus Erfahrung weiß ich auch, daß die Polizei nicht in der Lage ist, die beschlagnahmten PC´s in der rechtstaatlich vorgesehener Frist durchzuschauen.
Zweitens: sie hat in aller Regel weder die Kapazitäten, noch das Personal dazu.
Ab der Beschlagnahme Deiner PC´s kann durchaus bis zu 18 Monaten vergehen, bevor die Rechner ausgewertet sind, und laut einigen Entscheidungen der Landgerichte sind die Gegenstände die mal beschlagnahmt wurden herauszugeben.
Die StA benutzt aber gerne die PC´s dazu, um Dich zu Eingeständnis einer Straftat zu zwingen. Hin und wieder - sagt die Polizeistreife, wenn Du Dich weigerst bei verschlüsselten Daten den Code herauszugeben, daß Beugehaft
angedroht wird - habe ich jedenfalls mehrmals schon gesehen.
Das kann nicht die Polizei von sich selbst aus machen, dazu ist die Entscheidung eines Amtgerichts mindestens notwendig.
Der Bürger ist also sicherlich nicht der Macht der Polizei schutzlos ausgeliefert. Und das ist zum Beispiel ein Symbol des Rechtsstaatsprinzips.
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In meinem Fall hat sich die StA sehr aufgeregt, daß ich angekündigt habe
aus der Angelegenheit eine Affäre zu machen. Aber: ich weiß wovon ich spreche.
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Es müßten also schon wirklich staatsfeindlich verfolgbare Straftaten hier
erfolgen, was nicht passiert ist.
Auch die Beschlagnahme von SchlauFuchs PC´s ist daher reine Fangfragenangelegenheit. Er habe ein Buch gesprochen.
Obwohl sich die Daten also auf seiner HP fanden, die ebenfalls beschlagnambar
ist, hat das Gericht beschlossen bei ihm Durchsuchungsbeschluß zu erlassen.
Aber im Gegensatz zu mir: hat der Richter dafür gesorgt, daß der Eingriff in die Privatspäre meßbar und kontrollierbar bleibt.
P.S. Ist in übrigen eine Seltenheit: ein Richter weiß selten was über PC´s.
Aber die PC Beschlagnahme ist neuerdings bei den Gerichten in Mode,
Microsoft und der üblichen Schrott sei Dank.
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