hola,
Bürokratismus ohne Ende....man schlägt die Hände überm Kopf zusammen.
Warum müssen Hausbesitzer ihren Kamin fegen lassen und dafür viel Geld bezahlen, auch wenn sich nachweislich kein Ruß darin befindet?
Er hat es sich von der Gesellschaft für Deutsche Sprache bestätigen lassen:"Kehren" ist ein"aktiver Reinigungsvorgang", der zur Voraussetzung hat,"dass Schmutz oder Ähnliches vorhanden ist". Demnach ist das, was der Schornsteinfeger in seinem Schornstein da so veranstaltet, nach Meinung von Günter Bublitz aus dem rheinland-pfälzischen Niederzissen nichts als"völlig überflüssige Rumbürsterei". Oder"Gepinsele". Oder eine"absolut blödsinnige Beschäftigung".
Und gegen genau diese Beschäftigung kämpft Günter Bublitz seit Jahren. Denn sein Schornstein ist dank hochmoderner Heizungsanlage rußfrei. Doch das ist den Schornsteinfegern egal,"Deutschlands frechste Innung", wie Günter Bublitz meint, will kehren - im Notfall mit Polizeigewalt.
Urheber allen Streits ist ein 21 Kilowatt starker Gebläsebrenner von Buderus, der - und das bestätigt auch der Hersteller - Ã-l rußfrei verbrennt. Lediglich beim Ein- und Ausschalten entsteht für einen Bruchteil einer Sekunde Ruß, das entspricht einer Menge, die selbst in Milligramm praktisch nicht auszudrücken ist. Kurz: Der Schornstein bleibt unbelastet von hässlichen schwarzen Partikelchen, die Schornsteinfeger normalerweise wegbürsten.
"Da habe ich mir gedacht, wenn kein Dreck da ist, kann er auch nicht entfernt werden", so Günter Bublitz, der daraufhin dem Bezirks-Schornsteinfeger im Dezember 1999 den Zutritt zu seinem Haus verweigerte. Eine Ordnungswidrigkeit, denn das Schornsteinfegergesetz macht unmissverständlich klar:"Eigentümer von... Räumen sind verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen." Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) sei damit eingeschränkt. Die Kehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz bestimmt zusätzlich, dass Bublitz' Schornstein ein Mal im Jahr gekehrt werden muss. Ob der Schornstein dafür verrußt sein muss, steht nicht im Gesetz.
Der 69-Jährige will sich aber mit trockenen Gesetzestexten nicht zufrieden geben."Ich legte den Sockel meines Kaminzuges mit weißem Küchenpapier aus und ließ den Schornsteinfeger rumbürsten", erzählt er. Ergebnis: Durch die"sinnlose Tätigkeit" des eigentlichen Glücksbringers hatten sich etwa zehn Gramm Bauschutt auf dem Küchenpapier gesammelt. Ruß? Fehlanzeige. Kosten: 26 Euro."Der Feger zuckte nur mit den Schultern und verwies auf das Gesetz", erinnert sich Bublitz. Landrat Dr. Jürgen Pföhler erklärte zu dem Vorfall,"dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, die Häufigkeit von Schornsteinreinigungsarbeiten... vom Verschmutzungsgrad des jeweiligen Schornsteins abhängig zu machen."
Im nächsten Jahr wollte es Günter Bublitz wissen. Wieder ließ er den Feger nicht in sein Haus. Die Kreisverwaltung setzte ihm Fristen, die er verstreichen ließ, ohne an seinem Schornstein"idiotisch herumbürsten zu lassen". Die"schornsteinfegerrechtliche Verfügung", die daraufhin in seinem Briefkasten lag, kostete schon 50 Euro und mahnte zu einem Kehrtermin. Aber Bublitz gehorchte nicht. Im April 2001 erhielt er wieder Post:"In dem Schreiben war ein Zwangsgeld von 500 Euro festgesetzt", erinnert er sich,"diese Summe sollte ich innerhalb von zwei Wochen überweisen." Falls nicht, wurde ihm eine Ersatz-Zwangshaft angedroht - zwei Wochen Gefängnis wegen eines nicht gekehrten Schornsteins. Bublitz gab auf Anraten eines Rechtsanwalts auf.
"Wenn mit guten Worten nichts zu machen ist, müssen wir eben so vorgehen", verteidigt Jürgen Kempenich, Sprecher der Kreisverwaltung Ahrweiler, das Vorgehen der Behörde."Wir als Verwaltung haben keinerlei Spielraum." Peter Brinkmann vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks dagegen versteht den Ärger nicht. Er findet:"Ein vernünftiges Gespräch hätte sicher mehr gebracht als die Haftandrohung." Seinen Kollegen nimmt er aber in Schutz:"Es ist schon richtig, dass es eigentlich gar keinen Ruß mehr gibt, aber der Kollege ist verpflichtet, einen ungekehrten Schornstein dem Ordnungsamt zu melden, ansonsten begeht er eine Pflichtverletzung."
Bublitz ist das egal. Er wappnet sich schon für die nächste Runde:"Ich werde meine Post einfach nicht mehr entgegennehmen, mal sehen, was die dann machen", sagt er. Also ist abwarten und nicht kehren lassen angesagt. So lange, bis Günter Bublitz vielleicht als Erster von geschätzten 750.000 betroffenen Deutschen seinen sauberen Schornstein nicht mehr säubern lassen muss.
Von Julia Winkenbach Die WeltamSonntag
gute Nacht...
hasta luego
D.K.
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