BERN (AFX-CH) - Der Mindestzinssatz für Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge wird per 1. Oktober von heute 4 auf voraussichtlich 3 Prozent gesenkt.
Formell beschliesst der Bundesrat erst nach der Sommerpause.
Ausgehend von der schlechten Börsensituation, die die Schwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtungen stark reduziert und auch die privaten Lebensversicherer
getroffen hat, hat der Bundesrat heute Mittwoch über den Mindestzinssatz diskutiert. Er kam dabei zum Schluss, dass rasches Handeln angezeigt sei.
Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) im Jahr 1985 müssen die Altersguthaben mit mindestens 4 Prozent verzinst
werden. Wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI ) mitteilte, war dieser Satz in den 90-er Jahren eher zu tief, heute sei er indes zu hoch.
Die Durchschnittsrendite der risikolosen Anlagen (Bundesobligationen) liege derzeit bei 3,5 Prozent, schreibt das EDI. Die Anlagesituation an der Börse sei sehr
schwierig und lasse nur bedingt eine positive Performance zu. Der Kapitalmarkt werde sich kurz- und mittelfristig kaum verbessern.
Mit der Senkung des Mindestzinssatzes auf voraussichtlich 3 Prozent wolle der Bundesrat verhindern, dass die Pensionskassen und das für kleinere Unternehmen
wichtige Geschäft der privaten Lebensversicherungen in Unterdeckung fallen. Von einer Gefährdung der beruflichen Vorsorge könne aber keine Rede sein.
Der Mindestzinssatz soll künftig regelmässig überprüft werden. Pensionskassen in guten finanziellen Verhältnissen können laut EDI die Guthaben der Versicherten
nach wie vor mit einem höheren Satz verzinsen.
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