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<tr><td><font face="Arial"><font size=5>Neu-Beelterung
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Zu dumm zum Erziehen?
Familie Kutzner sei »intellektuell nicht in der Lage, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen«, befand das Amtsgericht und erkannte ihnen das Sorgerecht für die Töchter ab. ZDF.reporterin Ariane Vuckovic besuchte die Familie.
24.06.2002
Die Kutzners waren bis vor fünf Jahren eine große Familie: Großeltern, Eltern, Onkel und die beiden Töchter lebten im eigenen Haus im Dörfchen Groß Mimmelage bei Osnabrück. Eine Familie wie tausend andere auch. Es gab keine Gewalt in der Familie, keine Anzeichen von Vernachlässigung.
Bürokratischer Spießrutenlauf
Ihr Hausarzt empfahl den Eltern 1993, die beiden Mädchen Corinna (3) und Nicola (1) zur Frühförderung zu schicken, weil ihre Sprachentwicklung verzögert sei. Dort begann der bürokratische Spießrutenlauf für die Kutzners. Die Betreuer fanden die Mädchen unterentwickelt und ließen sie im Kinderkrankenhaus körperlich untersuchen. Anzeichen auf Unterentwicklung gab es nicht, dafür interessierten sich die Ärzte nun für die Eltern und deren intellektuellen Fähigkeiten. Eine Familienhelferin sollte die Zustände im Hause Kutzner untersuchen.
Geliebt und versorgt, aber...
In ihrem Bericht schrieb sie, dass die Kinder von den Eltern offensichtlich geliebt würden und dass sie gut versorgt seien. Aber:"Es ist unsicher und nur schwer vorstellbar, wie die Kindeseltern aufgrund eigener Defizite ihren Kindern eine gesunde Entwicklung ermöglichen können." Auf Grundlage dieses Berichts wurde ein familienpsychologisches Gutachten erstellt, auf dessen Grundlage wiederum das zuständige Amtsgericht den Eltern das Sorgerecht entzog. Die Mädchen wurden 1995 von den Eltern getrennt und kamen in zwei Pflegefamilien unter."Neu-Beelterung" heißt das im Bürokraten-Deutsch.
Vorwürfe an das Gericht
Seitdem kämpft die Familie um ihre Kinder. Ein Anwalt und der Verein"Aktion Rechte für Kinder" unterstützt sie dabei. Ihr Vorwurf: Das Gericht habe sich nie selbst von den familiären Verhältnissen überzeugt, ein Gegengutachten unberücksichtigt gelassen. Alternative Möglichkeiten der Familienförderung seien gar nicht erst in Betracht gezogen worden. Stattdessen habe die zuständige Pflegestelle jeden Kontakt zwischen Eltern und Kindern unterbunden, ein Besuchsrecht hätten die Eltern gerichtlich erstreiten müssen. Nun sehen die heute elfjährige Corinna und die zehnjährige Nicola ihre Eltern einmal im Monat - immer unter Aufsicht.
Klage vor Europäischem Gerichtshof
Bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zog die Familie. In der Sache Kutzner gegen Bundesrepublik Deutschland entschied der EGMR für die Kutzners. Sie seien für das ihnen zugefügte Unrecht zu entschädigen, die Kinder in die Familie zurückzubringen. Der Vertreter Deutschlands ging daraufhin in Berufung. Ein endgültiges Urteil wird in frühestens einem Jahr erwartet.
von Alexandra Müller
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/0,1872,2000465,00.html
Und demnächst nur noch blauäugig, blond und über 1,80 m?
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