>Hallo,
>die Gesetzgebung, also das Zeugs, was sich Recht schimpft, wird in den letzten Jahren immer mehr ami-like, Produkthaftung, Beweislastumkehr, Haftung ohne Verschulden, usw.
>Ich will heute mal auf einen Zusammenhang hinweisen, wie der unselige Staat dabei auch Deflation auslöst.
>Durch eine immer undurchsichtiger werdende Zahl an Vorschriften zur angeblich besseren Produktsicherheit gibt es immer längere, immer umfassendere Gewährleitsungsansprüche, inhaltlich und zeitlich gesehen.
>Niemand kann sich im Handel auf solche Rsiken einlassen, wenn nicht die Hersteller hierfür einstehen.
>Nun gibt es aber zwangsläufig immer einen ziemlichen großen Bestand an Produkten, die entweder nicht der neuen Norm entsprechen, aber gleichwertig sind, oder die nicht die erforderlichen Zulassungsprozeduren durchlaufen haben, oder irgendwie nicht dem geforderten Stand entsprechen.
>Der Handel ist nun gezwungen, diese völlig brauchbaren, sicheren Produkte zu verramschen, als Bastlerartikel, als gebrauchte Sonderaktionen, wie auch immer, um sie bloß noch los zu werden.
>Das ist ökonomisch schwachsinnig, aber das begreifen die kaufmännisch ungebildeten Gratisvielflieger ja nicht, das ist so unendlich weit von deren Gesichtskreis entfernt, daß das denen völlig am HInterteil vorbeigeht.
>Jedenfalls drückt dies die Preise für Altbestände in den Keller, was nachfolgend auch einen Preisrutsch für die konforme Neuware zur Folge hat, weil ja irgendwie die Maßstäbe gewahrt werden müssen.
>Der Staat ist über den Dreh der angeblichen höheren Verbrauchersicherheit ein Deflationsauslöser.
>Es gibt diesen Schritt ja nicht nur einmal, wie bei der Eurotz-Einführung (huch, ich hab jetzt nur noch halb so viel am Konto, also, sparen, sparen, sparen), sondern erst kommt TÜV, dann GS, dann CE, dann UVV, dann DIN oder ISO, was weiß ich nicht alles, immer schön nacheinander.
>Und immer zahlt es der ohnehin angeschlagene Handel.
Hi,
möchte dir einerseits zustimmen und in Details widersprechen.
1. Altprodukte: Ist eigentlich kein Problem, denn es gibt ja durchaus die Regelungen für den Altbestand (seit 1993 Umsetzung des Gerätesicherheitsgesetzes GSG). Zum Beispiel müssen Maschinen seit 1993 (mit Ausnahmen) der Maschinenrichtlinie entsprechen, Altmaschinen der Arbeitsmittelbenutzerverordnung. Die tatsächlichen Abweichungen zwischen Maschinenrichtlinie und Arbeitsmittelbenutzerverordnung sind in der Praxis vernachlässigbar.
Also kann man sagen: der Handel mit Neu- und Altmaschinen ist klar geregelt, mit sicheren alten wie neuen Maschinen. Einen zusätzlichen Preisdruck sehe ich hier nicht.
Das Problem ist, daß die Firmen diese Regeln nicht kennen oder, wenn sie sie kennen, oftmals falsch verstehen. Denn so einfach, wie dargestellt, ist die Sache natürlich nicht.
2. Produkthaftung: Hier ist zum einen das Problem, und da bin ich einverstanden, daß die Haftungsrisiken erheblich ausgeweitet wurden. Wie du richtig sagst, auch Haftung ohne Verschulden ist möglich usw.
Zum anderen wird man unter Umständen zum Hersteller (formal), ohne es zu wissen, und tritt damit in die Produkthaftung. Dieses Nicht-Wissen ist aber meines Erachtens entschuldbar, denn wer kennt sich schon aus mit den europäischen Regeln. (Bin da selbst ziemlich firm, gerade im Maschinenrecht, kenne deshalb die Probleme recht gut)
3. Arbeitgeber: Was natürlich eine seit Jahrzehnten zu beobachtende Tendenz ist: die immer größer werdende Verantwortung der Arbeitgeber. Wer weiß denn schon, wenn er einen neuen Laden aufmacht, welche Pflichten ihm hinsichtlich seiner Angestellten obliegen. Da wundert sich so mancher (im Ernstfall).
Gruß
Jochen
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