Jochen 28.08.2002, 10:39 |
@dottore: Frage zur Zinsentstehung![]() |
-->Hallo Dottore, |
dottore 28.08.2002, 11:26 @ Jochen |
Re: @dottore: Frage zur Zinsentstehung |
-->>Wo taucht dann hier das Fänomen"Macht" auf? Denn hier entsteht doch der Zins zweifellos ohne Zwang; d.h. der Zwang ist hier bei B gegen sich selbst gerichtet, B will etwas früher haben als vereinbart, B übt sozusagen Zwang auf sich selbst aus? |
Euklid 28.08.2002, 11:56 @ dottore |
Re: @dottore: Frage zur Zinsentstehung |
-->>>Wo taucht dann hier das Fänomen"Macht" auf? Denn hier entsteht doch der Zins zweifellos ohne Zwang; d.h. der Zwang ist hier bei B gegen sich selbst gerichtet, B will etwas früher haben als vereinbart, B übt sozusagen Zwang auf sich selbst aus? |
Jochen 28.08.2002, 13:07 @ dottore |
Re: @dottore: Frage zur Zinsentstehung - Korrektur |
-->[geklärte Sachverhalte] |
dottore 28.08.2002, 15:01 @ Jochen |
Re: Saldierte Eigentumsprämien |
-->H Jochen, |
Popeye 28.08.2002, 15:22 @ dottore |
Re: Saldierte Eigentumsprämien |
-->Hallo, @dottore, |
dottore 28.08.2002, 20:57 @ Popeye |
Re: Genau da stecke ich gerade ebenfalls fest - Geld durch Geld definiert? |
-->>Hallo, @dottore, |
netrader 28.08.2002, 21:47 @ dottore |
Re: Währungsgesetze relevant? |
-->Hallo Währungstheoretiker, |
Uwe 28.08.2002, 21:58 @ dottore |
Die Murmelwährung... |
-->dottore.[i]Geld wäre demnach durch die Vorstellung besichert, dass es just dieses Geld auch weiterhin als Geld gibt. Ob als Abgaben-Medium oder als GZ spielt zunächst nicht die ausschlaggebende Rolle.[/i] |
Bob 28.08.2002, 23:11 @ dottore |
Re: Genau da stecke ich gerade ebenfalls fest - Geld durch Geld definiert? |
-->>>Hallo, @dottore, |
dottore 28.08.2002, 23:30 @ Bob |
Re: Der Bankrott ist was Großes...! |
-->>>Schönen Dank! Der H/S-Ansatz ist in der Tat dort, nämlich beim"principium", ein Problem, so stimmig alles daraus Folgende ist (Besicherung usw.). Ich arbeite derzeit (in mir selbst) mit der Hypothese, dass es für Geld und damit Zins eine"besondere" Form der Besicherung geben muss, die nichts mit Eigentum (Sachenrecht) und auch nichts mit normaler schuldrechtlicher Besicherung (Zession bzw."Beleihung" von bereits vorab existenten Kreditkontrakten, siehe ZB-Praxis heute) zu tun hat, sondern eine Art Eventual-Besicherung ist, die auf der Vorstellung einer clausula rebus sic stantibus basiert. |