-->Aus den Fuchsbriefen zitiert:
Der JCC (Jewish Claims Conference) will von der Stiftung 1,1 Mio Euro zusätzlich für Recherchearbeiten.
Begründet hat er den Antrag allerdings nicht.
Außerdem wurde der Antrag offenbar mit dem Vorstand abgesprochen,den anderen 27 Mitgliedern des Kuratoriums aber erst in der Sitzung ad hoc vorgestellt.
Pikant:Der Vorstand hat den Antrag prompt zum Beschluß empfohlen obwohl er ihn nicht überprüft oder im Stiftungshaushalt eingestellt hatte.
Ein Deckungsvorschlag für die Kosten wurde dabei nicht gemacht wie Fuchsbriefe erfahren hat.
Allein dem Widerspruch eines Vertreters des BMF ist es zunächst zu verdanken,daß die Stiftung nicht von der JCC überrumpelt wurde,nachdem der Vorstand den Widerstand bemerkte,auf die nächste Kuratoriumssitzung amm 11.Dezember vertagt.
Bis dahin muß die JCC genau erklären,wofür die 1,1Mio Euro verwendet wurden oder werden sollen.
Zweiter Streitpunkt:Die Verteilung der auf das Geld der Stiftung anfallenden Zinsen.
Bisher fielen Zinsen in Höhe von 237 Mio Euro an.
Die sollen an die finanzschwachen Organisationen der Stiftung (darunter z.B IOM) ausgeschüttet werden.
Doch hinter den Kulissen wird bereits heute heftig um die größten Stücke aus dem Kuchen gerangelt.
Auch die laufenden Ausgaben der Stiftung gehören auf den Prüfstand.Denn:Die Stiftung hat inzwischen Probleme,weitere Menschen zu finden,die ihre Zwangsarbeitertätigkeit nachweisen können.
Nun greift immer öfter die Regelung der Glaubhaftmachung.
Im Klartext: Die Antragsteller müssen glaubhaft nachweisen (mit Fotos,Zeugenaussagen)daß sie als Zwangsarbeiter tätig waren.
Die Prüfung liegt im Ermessen der Partnerorganisationen der Stiftung in den einzelnen Ländern.
Zwar erhalten die bisher 968787 Leistungsberechtigten oder deren Erben noch eine zweite Tranche die Zahlung der Entschädigung wurde in zwei Teilüberweisungen gesplittet.
Allerdings ist die Stiftungsinitiative offenbar von einer viel zu großen Zahl überlebender Zwangsarbeiter ausgegangen.
Folge: Inzwischen wird reger Gebrauch von der sogenannten Ã-ffnungsklausel gemacht.
Sie erlaubt den Partnerorganisationen,den Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten massiv auszuweiten.
So können nun neben ehemaligen KZ-Gefangenen auch Gefangene,die in der Landwirtschaft oder kleinen Betrieben gearbeitet haben,die Entschädigung beantragen.
Die Gruppe der Anspruchsberechtigten wurde so von 1,5Mio auf schätzungsweise 1,8Mio Menschen ausgeweitet.
Fazit:Die Stiftung hat die Zahl der potenziellen Opfer offenbar zu hoch eingeschätzt und somit zu viel Geld von der Wirtschaft für den Entschädigungsfonds eingesammelt.Weil das Geld jetzt aber auf den konten der Initiative liegt,wird es auch mit beiden Händen ausgegeben.
Zudem werfen die seltsamen Geschäftsmethoden der JCC ein merkwürdiges Licht auf die Arbeitsweise des Stiftungsvorstandes.
Gruß EUKLID
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