Toby0909 07.10.2002, 09:19 |
kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus?![]() |
-->Habe mal im Inet rumgesucht - aber nichts befriedigendes gefunden. |
Euklid 07.10.2002, 09:25 @ Toby0909 |
Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? |
-->>Habe mal im Inet rumgesucht - aber nichts befriedigendes gefunden. |
Toby0909 07.10.2002, 10:02 @ Euklid |
@ Euklid - aber was passiert in diesem Fall |
-->Mal angenommen du hast den Auftrag für das Schild und machst das alles wie beschrieben - wenn du dabei merkst, daß aber das Dach kurz vor dem abfallen ist und du richtest das her (berechnest also Statik usw.) - was ist dann? Bitte von einem"angestellten Architekten" ausgehen in dem Falle?! |
Wal Buchenberg 07.10.2002, 10:10 @ Toby0909 |
aber was passiert in diesem Fall |
-->Falls du in deinen Aufgabenbereich einen Fehler entdeckst, durch den die Firma Schaden erleiden kann, und du meldest den Fehler nicht, dann kriegst du Ärger. Du kannst haftbar für den Schaden gemacht werden. |
Wal Buchenberg 07.10.2002, 10:06 @ Euklid |
Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? |
-->>Alle Erfindungen und Verbesserungen die ein angestellter Mitarbeiter macht sind geistiges Eigentum der Firma bei der er beschäftigt ist. |
tas 07.10.2002, 12:40 @ Wal Buchenberg |
Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? |
-->>>Alle Erfindungen und Verbesserungen die ein angestellter Mitarbeiter macht sind geistiges Eigentum der Firma bei der er beschäftigt ist. |
Euklid 07.10.2002, 12:46 @ tas |
Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? |
-->>>>Alle Erfindungen und Verbesserungen die ein angestellter Mitarbeiter macht sind geistiges Eigentum der Firma bei der er beschäftigt ist. |
rodex 07.10.2002, 14:04 @ Euklid |
Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? |
-->>Alle Erfindungen und Verbesserungen die ein angestellter Mitarbeiter macht sind geistiges Eigentum der Firma bei der er beschäftigt ist. |