-->Du schreibst:
"...Neulich gabs ein Urteil (höchstrichterlich), wonach man einer beim Diebstahl (durch eine heimliche Videoaufzeichnung) erwischten faulen Kassiererin nicht kündigen darf, weil die Aufnahmen ihr Persönlichkeitsrecht verletzen täten...."
Auf den Irrwegen der Justiz ist so ziemlich jedes Urteil in Deutschland falsch. Allerdings ist es meine persönliche Meinung - Polen dürfen sich nicht selbst regieren, genauso wie die Deutschen nicht dürfen eigenes Recht sprechen.
Also: Selbstverständlich darf der Arbeitgeber der Kassiererin kündigen, wenn
er der Ansicht ist, sie erfüllt den Gegenstand des Arbeitsvertrages - (Diebstahl
und Untreue gehört sicher nicht zum Arbeitsvertrag - es sei den man arbeitet
für den Staat [img][/img] ). Wahr aber ist:
Aufgrund einer Videoaufzeichnung, bei dem der Täter abgelichtet wird,
ist es nicht zulässig ihm zu verurteilen, da der Beweis (Videoband und versteckte Kamera) vor Gericht nicht gewürdigt werden darf.
Ich finde daher die Entscheidung des Richters absolut korrekt, allerdings
ist seine Begründung vollkommen falsch. Ebenfalls muß der Arbeitgeber
sich darüber in Klaren sein, daß er sein Personal nicht belauschen bzw.
verfilmen darf. Das Personal gehört dem Arbeitgeber nicht - er mietet
lediglich die Arbeitskraft.
Der Arbeitgeber hat sich darüberhinaus selbst strafbar gemacht.
[b]Wenn wir schon strikt den Gesetz befolgen sollen - dagegen habe ich nichts
- dann sollten wir schon mal zu fairen Mitteln greifen. Allerdings von dieser Fairness sind selbst deutsche Staatsanwälte, Polizisten und Richter meilenweit entfernt. Und Eurer Rechtssystem generell ebenfalls.
Der Beweisdeutung von Videoaufzeichnungen, am PC verfassten Schriftsticken,
ist absolut dürftig - und kann nicht als Beweis für eine Straftat verwendet werden, schon aufgrund der Manipulierbarkeit. Aber genau das hätte das Gestapo
wiederum gerne - denn so könnte man jedem hinter schwedische Gardinen bringen.
Wenn ich Richter wäre, würde ich erst dann über Videoaufzeichnung als Beweis
ansehen, wenn die Person die hier klaut, von anderen beobachtet worden wäre,
diese entsprechende Aussage gemacht hätte, und zur Untermauerung der These
von klauenden Personal die Videoaufzeichnung vorgeführt worden wäre.
Es geht nicht anders.
Und ich will nochmal kurz sagen warum.
Mittlerweile ist es doch so, daß nur die Äußerung eines Verdachts zur Eröffnung
des Strafverfahrens führt. D.h.: wenn irgendjemand behauptet, er habe Person X
im Laden gesehen, und es anzunehmen ist, daß diese Person etwas geklaut hat,
beginnen sich die Mühlen der Justiz zu drehen (kenne ich ja von mir selbst).
Das Verfahren dauert ohnehin lange genug, egal was passiert - und in der Zeit
des Verfahrensdauers ist der Verdächtige ohnehin kein Mensch mehr. Und das schönste dabei ist - daß jeder Spinner in diesem Staat den Unterschied zwischen
Verdächtigen und Angeklagten, Angeklagten und Verurteilten und Verurteilten und Täter - gar nicht wissen will. Die Frage stellt sich doch in Wahrheit erst, wer was ist, wenn man selbst die Persönlichkeiten unserer Justiz selbst kennenlernt,
und ihre ausführenden Organe.
Zumindest für mich persönlich - ergab sich kein Unterschied, zwischen Stasi, Gestapo oder unserer"Gerechtigkeitsorgane" - irgendwie ist es immer das Selbe.
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Tatsache allerdings bleibt: wenn ein Arbeitgeber sein Personal auf irgendeiner Art und Weise belauscht - kann es ja sein, daß er die Wahrheit auf diese Art und Weise herausfindet - gerichtlich verwertbar sei es jedenfalls nicht.
Das dubiose daran ist allerdings, daß in etlichen Prozessen, unsere Richter
gerade derartiges Material dennoch verwerten, oder - aufgrund dieses Materials
sich dann doch eben gezwungen sehen, eine Person zu verurteilen, obwohl ohne Aufführung solches Beweismaterials womöglich keine Verurteilung in Frage käme.
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Genau das Letzte stellt die richterliche Kompetenz immer wieder in Frage -
und im Prinzip sind Richter, die sich irgendwie nach Treu und Glauben durch Videoaufzeichnungen leiten lassen - quasi nicht in der Lage Recht zu sprechen.
Also um es nochmal zu betonen: Du kannst einen Täter gerichtlich nicht nur aufgrund einer Videoaufzeichnung verurteilen. Der Beweismittel ist nicht verwertbar. Das hatte doch schon hier mal der nereus mal gesagt: er habe
Aufzeichnungen von einem Kunden aufs Band aufgenommen und kam trotzdem nicht
zum für ihm erfreulichem Ausgang des Verfahrens.
So Leid es mir tut: da hat der Richter so lange richtig gehandelt, solange
der einzige Beweis in Form von Aufzeichnungen vorliegt.
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In übrigen: der Arbeitgeber von dem Dieb war einfach zu doof, eine vertragliche Klausel einzuführen, in dem er dem Angestellten klar und unmißverständlich andeutet, daß in seinem Betrieb ab und zu stichprobenartig Kamera läuft,
und daß der Arbeitnehmer in Hinblick auf gerichtliche Beweislast dieser Prozedur zustimmen muß, ansonsten der Arbeitsvertrag nicht zu Stande kommt.
Zwar ist das auch illegal (nach meiner Meinung), allerdings wenn was ist,
kann sich der Arbeitgeber immer darauf berufen, daß es entsprechende Vereinbarung gegeben hat, und daß der Arbeitnehmer darüber informiert wurde,
daß seine Tätigkeit auf Video aufgezeichnet wird.
Wer damit nicht einverstanden sei, darf sich bei den zahlreichen Jobs umschauen, die im Arbeitsamt tagtäglich angeboten werden.
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Ich betone darüber hinaus: da wir uns ja alle einig sind, daß Überwachungsrechte
in Deutschland wirklich viel zu weit gehen, sollten wir genau diese Regel
nicht genau dann verwerfen, wenn einem Gleichgesinnten etwas zustößt, und er den Beweis dafür, daß es so ist, nur durch einen Gesetzesbruch erbringen kann,
der die Notwendigkeit der totaler Überwachung immer wieter unterstreicht.
Dazu sage ich klip und klar: nein.
In Übrigen: wer schon einmal an der Kasse zu viel oder zu wenig Geld zurückbekommen hat, der weiß ganz genau, daß es keine 100% Stimmigkeit
geben kann, gerade bei der Abrechnung.
Allerdings ließe sich schon mal erklären, aufgrund der Videoaufzeichnung,
um wieviel ein Arbeitnehmer die Geschäftskasse erleichtert haben soll.
Daß wäre dann vielleicht noch ein Punkt, wo man sagen könnte, man zähle einfach nach wieviel fehlt. Dann könnte man in der Tat die Bänder dazu verwenden.
Was wäre, wenn die Kasse aber dann dennoch gestimmt hätte?
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