-->>Hallo zusammen,
>ich hĂ€tte da mal zwei Fragen. Hab gerade mit einem MittelstĂ€ndler ĂŒber dies und das gesprochen und bin dabei ĂŒber einige Punkte gestolpert, die ich nicht so recht glauben kann.
>1. MAschine angeschafft, ĂŒber die Jahre komplett abgeschrieben. Neue Maschine gekauft, alte in Zahlung gegeben und Gutschrift dafĂŒr mit Kaufpreis verrechnet.
>Wie wird die Gutschrift steuerlich gehandhabt? Geht die als Erlös ein und wird normal verrechnet oder muà die wirklich sofort voll versteuert werden?
Es gibt ein Wahlrecht:
Entweder so wie unter 1 beschrieben, oder alte Maschine ist auĂerordentlicher Ertrag neue Maschine zu vollem Kaufpreis (ohne Gutschrift) aktivieren.
>2. Thema private Nutzung von GeschĂ€ftswagen. Worauf bezieht sich der eine bzw. jetzt die 1,5 Prozent? Werden monatlich 1,5% des Kaufpreises als Erlös betrachtet und mĂŒssen versteuert werden oder mĂŒssen monatlich 1,5% des Kaufpreises an das Finanzamt abgefĂŒhrt werden?
Der Listenpreis ist der Bezugspreis fĂŒr den geldwerten Vorteil von 1,5 Prozent pro Monat = zusĂ€tzlich zu versteuerndes Einkommen. ZusĂ€tzlich Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
>Ich habe mich mit diesen Themen vorher nie beschÀftigt, stutze nur, weil in beiden FÀllen felsenfest vom schlechteren Fall ausgegangen wird, den ich nicht so recht glauben kann.
>Wenn jemand Tipps hat, wie man als TeilselbstÀndiger am besten ein GeschÀftszimmer beim FA durchbekommt, wÀre ich auch dankbar.
>Kasi
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