--> Mehrweg - und Pfandsysteme sind teuer und bezahlen dürfen alle Bürger.
Der HDE erwartet erwartet Preiserhöhungen in Höhe von ca.10 % für sämtliche Getränke.
Dosenpfand, Pflichtpfand
Am 1. Januar 2003 tritt die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen in Kraft.
Wofür muss Pfand gezahlt werden?
Das Pfand betrifft Dosen, Glas- und PET-Flaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken. Dazu gehören z.B. Bier, Biermischgetränke („Alsterwasser“, „Radler“), Limonade, Mineralwasser und Cola. Die Pfandpflicht gilt nicht für Getränkeverpackungen von Fruchtsäften, Wein, Sekt, Spirituosen, Spirituosenmischgetränken (z.B. Wodka-Lemon), Weinmischgetränken (Weinschorle) und Milch.
Wie hoch ist das Pfand?
Das Pfand für Einwegverpackungen bis zu 1,5 Liter beträgt 25 Cent. Über 1,5 Liter sind 50 Cent zu zahlen. Das Pfand für Einwegverpackungen ist also höher als das Mehrwegpfand.
Müssen Händler alle Einweg-Getränkeverpackungen zurücknehmen?
Grundsatz: Der Händler, der Einweg-Getränkeverpackungen verkauft, muss sie zurücknehmen. Er muss auch Verpackungen von Marken zurücknehmen, die er nicht im Sortiment hat.
Ausnahme: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m². Sie müssen nur Verpackungen der Marke zurücknehmen, die sie in ihrem Angebot haben.
Was geschieht mit „alten“ Dosen?
Einweg-Getränkeverpackungen, die vor dem 1. Januar 2003 verkauft wurden, müssen Händler nicht zurücknehmen. Für sie wurde noch kein Pfand erhoben, deshalb ist keine Rückzahlung möglich.
Was ist mit beschädigten Verpackungen?
Sogar beschädigte Verpackungen müssen zurückgenommen werden, sofern die Marke erkennbar ist. Im Laufe des Jahres 2003 werden Einweg-Getränkeverpackungen mit einem Kennzeichen versehen. Die Rücknahme durch Automaten kann dann nur mit unversehrtem Kennzeichen erfolgen.
Achtung:
- Mit unserem Rundbrief vom 17. Dezember 2002 informierten wir betroffene Hamburger Unternehmen (Getränke-Industrie, Lebensmitteleinzelhändler und Gastronomen).
Inhalt:
1. Unternehmen, die sich um eine Umsetzung der Pfandpflicht bemühen, müssen nicht mit Bußgeldern rechnen.
2. Der FHE Entsorgungsverband e.V. bietet eine sog. „Kleine Pfandlösung“ an (Ausgabe von Pfandlabeln, Entsorgung zurückgenommener Getränkeverpackungen).
- Zur schnellen Information hat der DIHK ein Kurzmerkblatt veröffentlicht. Dort erfahren Sie kurz und knapp, worum es geht und was Sie tun müssen.
- Lesen Sie bitte das detaillierte Merkblatt des DIHK vom 11. Dezember 2002. Hier erhalten Sie ausführliche Verhaltenstipps, nützliche Adressen und weitere nützliche Informationen rund um die Pfandpflicht.
Informieren Sie sich über die Ergebnisse der jüngsten DIHK-Umfrage.
Wir halten Sie an dieser Stelle weiter auf dem Laufenden.
Weitere tagesaktuelle Schlagzeilen und Fundstellen zum „Dosenpfand, Pflichtpfand“ finden Sie in unseren Schlagzeilen des Handels.
Wie reagieren die „Großen“ auf das Pflichtpfand?
Aldi Nord
verkauft zunächst keine Einwegverpackungen mehr; Plastikflaschen werden zurückgenommen
Edeka
verkauft zunächst keine Einwegverpackungen mehr
Famila
verkauft zunächst keine Einwegverpackungen mehr
Kaiser´s
führt Rücknahmesystem für Dosen und Einwegflaschen ein
Karstadt
führt Rücknahmesystem für Dosen und Einwegflaschen ein (übergangsweise manuell)
Lidl
verkauft zunächst keine Einwegverpackungen mehr
Markt Kauf
verkauft zunächst keine Einwegverpackungen mehr
Metro
löst individuell; gibt keine Details bekannt
Plus
löst individuell; gibt keine Details bekannt
Rewe (z.B. miniMal, HL, toom, Penny)
löst individuell; gibt keine Details bekannt; bisher mit Eilverfahren vor Oberverwaltungsgericht unterlegen; klagt jetzt vor Bundesverwaltungsgericht
Spar (Eurospar, Intermarché)
führt manuelles Rücknahmesystem für Dosen und Einwegflaschen ein
Tengelmann
führt Rücknahmesystem für Dosen und Einwegflaschen ein
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