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Hier die Meldung:
Luxemburg, 05. Okt - Die umstrittene EU- Richtlinie zur Einführung eines umfassenden Verbots der Werbung für Tabakprodukte kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht umgesetzt werden. Der EuGH teilte am Donnerstag in Luxemburg zur Begründung mit, die EU-Institutionen hätten mit den Plänen ihre Kompetenzen überschritten. Damit gaben die Richter der deutschen Regierung recht, die gegen die Pläne geklagt hatte. Die deutsche Werbewirtschaft begrüßte das Urteil als"rote Karte" für ein Werbeverbot. Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte dagegen, das Gericht habe die Tür für weitere Versuche, gegen Tabakwerbung vorzugehen, offen gelassen, Diese müssten dann aber fokussierter als die jetzt abgelehnten Pläne ausfallen.
Die EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot sollte 2001 in Kraft treten und sah vor, Werbung für Tabakprodukte und Sponsoring durch Tabakfirmen in der EU in Stufen zu untersagen und sie spätestens ab 2006 gänzlich zu verbieten. Die EU-Kommission hatte zu einem Verfahrenstrick gegriffen, um das Verbot durchzusetzen. Sie begründete die Pläne nicht mit der Gesundheitspolitik, sondern mit Regelungen für den EU-Binnenmarkt. Damit konnte die Richtlinie mit einer Mehrheitsentscheidung im Ministerrat beschlossen werden - kein nationales Veto eines Mitgliedsstaats war möglich.
Zur Begründung wurde damals angeführt, dass unterschiedliche nationale Regelungen in der EU den Handel mit Produkten und Dienstleistungen behinderten. Neben der alten Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP, die damals zusammen mit Ã-sterreich im Ministerrat überstimmt worden war, hatten verschiedene Tabakfirmen, darunter die britische Imperial Tobacco, gegen die Richtlinie geklagt. Die neue Bundesregierung hatte die Klage aufrechterhalten. Die Kläger führten zur Begründung an, die EU habe ihre Kompetenzen überschritten. Diese Auffassung hatte der Generalanwalt am EuGH in einer Empfehlung für das Urteil im Sommer unterstützt. Die Richter folgten nun seiner Empfehlung.
In dem Urteil hieß es, die EU-Institutionen hätten die Pläne nicht auf Grundlage der Bestimmungen für den EU-Binnenmarkt erlassen dürfen. In diesem Bereich müssten neue Regelungen das Funktionieren des Binnenmarktes verbessern. Ein allgemeines Werbeverbot trage aber nicht"zur Förderung des Handels mit dem betroffenen Erzeugnis" bei, urteilte das Gericht. Erlaubt hätten die Regeln des Binnenmarktes dagegen teilweise Verbote von Werbung und Sponsoring für Tabakprodukte, um damit Ungleichheiten zwischen den einzelnen EU-Ländern abzustellen, da die verschiedenen nationalen Regelungen zu Wettbewerbsverzerrungen für die Unternehmen führen könnten. Die EU-Richtlinie zielte aber auf ein generelles Verbot ab.
Ein Sprecher des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAV) sagte, das Gericht habe den EU-Institutionen die"rote Karte" gezeigt und eine"Sperrklausel für Werbezensur" erlassen. Für legale Produkte dürfe nun in der EU auch geworben werden. Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte dagegen, der Gerichtshof habe Werbeverboten keine Absage erteilt. Er habe aber klargestellt, dass bei solchen Maßnahmen fokussierter vorgegangen werden müsse.
Bereits vor dem Urteil hatte die Internationale Automobil-Föderation (FIA) am Mittwoch abend mitgeteilt, ab 2006 Tabakwerbung und -sponsoring zu untersagen. Viele Teams der Formel 1 erhalten Werbegelder von Tabakfirmen. Die FIA teilte weiter mit, diese Teams hätten bis 2006 ausreichend Zeit, neue Werbepartner zu finden.
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