-->>>Hi,
>>der Staat ist GlĂ€ubiger (ex Steuerverpflichtungen seiner BĂŒrger) und Schuldner (ex seiner Staatsverschuldung).
>>Der Private ("Nichtstaat") kann GlÀubiger und / oder (hÀngt von der Fristigkeitenfolge ab) GlÀubiger und Schuldner sein, bzw. allein Schuldner.
>>Wie kann es zum Hochbuchen kommen und damit zu der verheerenden Situation (arbeitslose Einkommen usw.), in der wir heute wieder stecken?
>>Der Staat als GlĂ€ubiger kann nicht hochbuchen. Denn er kann einem Steuerschuldner nicht sagen: Diese jetzt konkret zu diesem Termin zu leistenden Steuern nehme ich nicht an, sondern ich verlange von dir, Steuerzahler, diesen Betrag ein Jahr spĂ€ter und das mit Zins (und weitere Jahre spĂ€ter mit Zinseszins) zu bezahlen. Wenn der Steuerzahler (Schuldner) zahlt, ist die Schuld dem Staat gegenĂŒber ein fĂŒr alle Mal erloschen.
>>Der Private als GlĂ€ubiger kann auch nicht hochbuchen. Denn der Schuldner zahlt zum vereinbarten Termin, womit die Schuld ebenfalls ein fĂŒr alle Mal erloschen ist oder er geht pleite. Woraufhin der private GlĂ€ubiger den Betrag plus die vereinbarten Zinsen verliert.
><font color=red>Lieber dottore, deine Logik hat Löcher (entschuldige, aber vielleicht wirst du alt?): Du kannst doch nicht sagen:"Der Private kann etwas nicht tun oder es passiert...""
>Das ist so, wie wenn du sagst: Der Private kann einen Menschen nicht umbringen oder er wandert ins GefĂ€ngnis!"Etwas nicht tun können" heiĂt (bitteschon!)"nicht dazu in der Lage sein."</font>
Hi Wal,
Du hast ganz Recht, ich hĂ€tte es ausfĂŒhrlicher ausdrĂŒcken sollen. Das Hochbuchen ist kein Tun, so wie ein Stein in einen Teich werfen, sondern ein Kontrakt, da zwei Parteien daran beteiligt sind.
Das Hochbuchen setzt also das konkludente Tun von zwei Parteien voaus.
Sobald der Schuldner zahlt, also den bereits existierenden Kontrakt erfĂŒllt, kann ihm der GlĂ€ubiger keinen neuen Vertrag bzw. die VerlĂ€ngerung des alten aufzwingen. Zahlt also der Schuldner, sein Tun ist jetzt die Zahlung, dann passiert - aufgrund des bereits existierenden frĂŒheren Tuns (konkludentes Handeln, das vor diesem Zeitpunkt lag) - schlicht und einfach: Der Vertrag ist erfĂŒllt, die Schuld verschwunden, keinerlei Hochbuchen mehr möglich.
>>Der private Schuldner kann auch nicht hochbuchen, bestenfalls prolongieren lassen, aber er muss am Ende der Prolongation so oder so bezahlen, womit die Schuld ebenfalls verschwindet. Oder er geht endgĂŒltig pleite.
><font color=red>Selbe Logik, selbes Loch: Der private Schuldner kann sehr wohl die Schuld prolongieren. Er MUSS nicht bezahlen, weil er eben die Alternative der Pleite hat."MĂŒssen" heiĂt doch (bitteschön!) man hat KEINE Alternative. </font>
Leider nein, Wal. Der Schuldner kann die Schuld nur prolongieren, wenn der GlĂ€ubiger damit einverstanden ist (wieder doppeltes Tun), nicht der Schuldner allein prolongiert also, sondern der GlĂ€ubiger mit dem Schuldner. Das"MĂŒssen" bezieht sich auf das MĂŒssen, das sich aus dem bereits existenten Vertrag, der GlĂ€ubiger und Schuldner ĂŒberhaupt erst geschaffen hat, ergibt.
Zahlt der Schuldner nicht, tut er also nichts (denn Nichtzahlen ist kein Tun, sondern ein Nichttun), dann muss er allerdings die Konsequenz aus diesem Nichttun tragen, d.h. er geht, da der Kontrakt auf BGB und HGB basiert und den dort als Nichttun-Folgen dargestellten Konsequenzen, in Vollstreckung bzw. in Konkurs.
Die Konsequenz ergibt sich nicht aus seinem Nichttun, sondern sie folgt automatisch aus dem Gesetz. Der GlÀubiger hat allerdings die Möglichkeit, das Nichttun des Schuldners ebenfalls mit einem Nichttun zu beantworten: Er lÀsst nicht vollstrecken (niemand ist gewzungen, den Gerichtsvollzieher zu bitten, das zu erledigen). Dann wird die Schuld ebenfalls nicht hochgebucht, sondern sie ist erloschen, weil der GlÀubiger sie dem Schuldner erlassen hat.
Der GlÀubiger hat dem Schuldner dann die Summe der Schuld geschenkt, was wiederum bedeutet, dass der Schuldner - ganz ohne sein Tun oder Zutun - schenkungsteuerpflichtig wird. Ob der lt. Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz eintretende Tatbestand ruchbar wird, ist wiederum eine andere Frage, letztlich die, ob die Steuerbehörden den Tatbestand verfolgen oder nicht.
Da sie dazu gesetzlich (Beamteneid) verpflichtet sind, werden sie nach Kenntnis entsprechend tÀtig.
>Ich weiĂ nicht, ob die Filmemacher in Hollywood so eine tolle Nase fĂŒr Trends haben, oder ob sie einfach X verschiedene Filme auf den Markt werfen, von denen dann einige den Trend genau treffen. Aber der Film"Catch me - if you can" (ich habe ihn noch nicht gesehen!) trifft doch genau die Lage der heutigen US-Wirtschaft: Ein BetrĂŒger, der es sich auf anderer Leute kosten wohl sein lĂ€sst. Hat er am Ende seine Schulden bezahlt? Keineswegs. Ein GefĂ€ngnisaufenthalt zahlt nicht die Kosten, die er vorher betrĂŒgerisch verprasst hat.
Die"Schuld", die sich aus Betrug ergibt, ist keine Kontraktschuld, sondern sie heiĂt Schadensersatz! Im Urteil heiĂt es: 1. den Schaden ersetzen (nicht die Schuld bezahlen!) und 2. so und so lange in den Knast (als Strafe).
Punkt 2 ersetzt niemals Punkt 1! Kommt der Mann aus dem GefÀngnis ist er nach wie vor"schuldig", den Schaden zu ersetzen. Dein Beispiel stimmt also hinten und vorne nicht. Schadensersatz aufgrund Betrug verjÀhrt nicht oder erlischt gar durch den GefÀngnisaufenthalt. Die Verpflichtung (Schuld), den Schaden zu ersetzen, bucht der GlÀubiger (im Film der Staat) hoch, aber nicht aufgrund eines Schuldkontraktes, sondern aufgrund des Titels, den er durch das Urteil erhalten hat.
GruĂ!
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