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mal kurz überschlagen:
Mieten
sind schweineteuer, 5000 sfr für ne Dreizimmerwohnung in Zürich
sind praktisch Standard. Wenn man das aufs Jahr hochrechnet, mit 5 multipliziert und 30% Steuern abzieht...
Ok, aufem flachen Land ist es billiger. Aber unter 200.000€ Jahreseinkommen
kann man auch in Schröder-Land bleiben, und erspart sich auch die üble Titulierung/Schimpfwort"Schwob" ( Einbusse an Lebensqualität muss
man ja nun auch einkalkulieren - es sei denn man ist in SüdSüdbaden aufgewachsen und kann das Schwyzerdütsch locker emulieren )
>Pauschalbesteuerung für Zuzügler >
>Um in die Schweiz überzusiedeln, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
>steuerrechtlich anerkannter Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz
>erstmaliger Zuzug nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit
>keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz
>
>Bei Ehepaaren müssen beide Ehegatten die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
>
>Beginn und Ende des Rechts
>
>Das Recht auf Pauschalbesteuerung beginnt bei Zuzug aus dem Ausland. Für Schweizer erlischt das Recht am Ende der bei der Einreise laufenden Steuerperiode.
>
>Bemessungsgrundlage
>
>Lebensaufwand: Die Pauschalsteuer orientiert sich an den entstandenen Lebenshaltungskosten. Da diese in der Praxis schwer zu ermitteln sind, werden sie anhand des Mietzinses, des Mietwertes oder der Pensionskosten geschätzt.
>
>Die Lebenshaltungskosten betragen das Fünffache des Mietzinses oder des Mietwertes der eigenen Wohnung. Bei Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, beträgt der Lebensaufwand das Doppelte des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung.
>
>Zur Gewährleistung einer Minimalbesteuerung wird die Aufwandberechnung durch eine Kontrollrechnung überprüft, die unter anderem schweizerische Quellen einbezieht.
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>Verfahren
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>Sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, kann der Ausländer in jeder Steuerperiode zwischen der ordentlichen und der Pauschalbesteuerung wählen.
>man
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