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Empört sind die deutschen Finanzrichter über eine Studie des Frankfurter Universitätsprofessors Hans Bartels, über die das Nachrichtenmagazin"Der Spiegel" exclusiv unter der Überschrift"Der Fiskus gewinnt fast immer" berichtet hat. Demnach liegt die Erfolgsquote von Klägern vor deutschen Finanzgerichten nur bei 3,7 Prozent. Nachdem schon die Präsidentin des Bundesfinanzhofs, Iris Ebling, dies auf der Jahrespressekonferenz ihres Gerichts als falsch bezeichnet hatte, haben nun die Präsidenten der Finanzgerichte sowie der Bund deutscher Finanzrichter eine gemeinsame Erklärung verbreitet. Demnach liegt die Erfolgsquote der Steuerbürger vor den Finanzgerichten in Wirklichkeit bei 35 bis 40 Prozent. Zur Begründung verweisen sie auf die große Mehrzahl der Fälle, in denen eine Klage zurückgenommen oder für erledigt erklärt wird, weil der Fiskus einen geänderten Steuerbescheid erlassen hat - und dies häufig wegen streitschlichtender Hinweise des Gerichts. Im Ergebnis habe der Kläger dann auf dem Rechtsweg ebenfalls (teilweise oder ganz) Erfolg gehabt, betont der Kölner Finanzgerichtspräsident Jürgen Schmidt-Troje. Als"abwegig" werden in der Resolution daher die Zweifel bezeichnet, die aufgrund der Studie an der Unabhängigkeit der Richter geäußert wurden. (jja.)
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.02.2003, Nr. 36 / Seite 19
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