-->Eckpunkte für Amnestie von Steuersündern stehen
von Cornelia Wolber
Berlin - Bundesfinanzminister Hans Eichel drückt bei der geplanten Teilamnestie für Steuerflüchtlinge aufs Tempo. Schon morgen will er dem Kabinett Eckpunkte vorlegen. Grund: Die erwarteten Mehreinnahmen sollen noch in den Etatentwurf 2003 einfließen, der am Donnerstag im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages abschließend beraten wird.
Mit Hilfe dieser Finanzspritze hofft Eichel, die erwarteten Minderausgaben aus der geplanten Einführung der Zinsabgeltungssteuer wett machen zu können und damit unterm Strich die geplante Neuverschuldung in Höhe von 18,9 Mrd. Euro halten zu können. Groben Schätzungen des Ministeriums zu Folge, beschert die Umstellung vom heutigen Zinsabschlag in Höhe von 30 Prozent auf die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent dem Bund Einnahmeeinbußen von rund 300 Mio. Euro. Von der Amnestie erhofft sich der Minister dagegen Mehreinnahmen in Höhe von bis zu 4,75 Mrd. Euro. Davon würden Bund und Ländern jeweils zwei Milliarden und den Kommunen 750 Mio. Euro zustehen. Vorsichtshalber kalkuliere Eichel jedoch nur mit einer Mrd. Euro.
Die Kabinettsvorlage für die Amnestie deckt sich weitgehend mit dem Grundsatzbeschluss der Koalition vor Weihnachten, mit dem Bundeskanzler Gerhard Schröder den SPD-Streit um die Neubelebung der Vermögensteuer beendet hatte. Allerdings will die Bundesregierung offenbar auf die Selbstanzeige als Bedingung für die Straffreiheit verzichten. Statt dessen soll der Steuersünder eine „strafbefreiende Erklärung“ abgeben. Darin müsse der Betroffene vollständige Angaben über das zu versteuernde Vermögen machen. Somit „hat es der Bürger selbst in der Hand“, durch umfassende Ehrlichkeit straffrei aus dem Verfahren hervorzugehen, sagte Eichels Sprecher. Ein Nachweis ist nicht vorgesehen. Auch sollen die Behörden auf Nachermittlungen verzichten.
Steuersünder, gegen die schon ermittelt werde, fielen nicht unter die Amnestie. Sollte der Steuersünder später noch einmal in Verdacht geraten und festgestellt werden, dass er in seiner Erklärung nicht alle Beträge offen gelegt hatte, solle eine Beweisumkehrlast gelten. Die Bundesregierung hofft, durch die Amnestie Schwarzgeld, aber auch legales Geldvermögen im Volumen von mehr als 100 Mrd. Euro aus dem Ausland zurückholen zu können. Beim geplanten Steuersatz von 25 Prozent brächte das dem Fiskus zusätzliche Einnahmen in Höhe von
25 Milliarden Euro. Fachleute bezweifeln diesen Betrag.
Wer die „steuerbefreiende Erklärung“ bis Ende 2003 abgibt, zahlt auf das erklärte Vermögen 25 Prozent und geht ansonsten straffrei aus. Wer sich bis zum 30. Juni 2004 Zeit lässt, wird mit 35 Prozent zur Kasse gebeten. Nach Juni 2004 tritt dann wieder das alte Recht mit Selbstanzeige, Rückzahlung plus Strafe in Kraft. Das heißt, der Steuersünder zeigt sich an, muss das illegal ins Ausland geschaffte Geld nachversteuern und bekommt zu dem noch eine saftige Strafe aufgebrummt.
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