-->>Der aktuelle Stand der Dinge und UN-Sanktionen sieht nach wie vor ein Flugverbot für irakisches Militär nördlich des 36. und südlich des 33. Breitengrades vor.
Falsch:
Es gibt keinen UN-Beschluß zur Einrichtung von Flugverbotszonen.
Richtig:
Die Flugverbotszonen im Irak wurden einseitig von den USA festgelegt, ohne daß es dazu einen konkreten UN-Beschluß gab.
Es gab nur die UN-Resolution 688 vom April 1991, die die Unterdrückung der Zivilbevölkerung verurteilt. In der Resolution heißt es u.a.:"Der Sicherheitsrat... verurteilt die in vielen Teilen des Iraks, besonders auch in allerjüngster Zeit in den kurdischen Siedlungsgebieten stattfindende Unterdrückung der irakischen Zivilbevölkerung... (Er) verlangt, dass der Irak als Beitrag zur Beseitigung der Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit in der Region diese Unterdrückung sofort einstellt..."
Und mit dieser Begründung wurde 1991 zunächst die nördliche Flugverbotszone erklärt, und dann 1992 die südliche bis zum 32. Breitengrad (obwohl es da gar keine"kurdischen Siedlungsgebiete" gab).
1996 wurde dann die"südliche Flugverbotszone" willkürlich bis zum 33. Breitengrad ausgedehnt.
siehe:
http://www.dfg-vk.de/international/irak068.htm
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/angriffe2.html
http://www.politikerscreen.de/lexikon/lexikon_detail.asp?ID=62
>Wie verhält es sich nun völkerrechtlich/staatsrechtlich, wenn der Irak im Fall eines von den USA und GB initiierten und »illegalen«, von der UN nicht abgesegneten, Angriffskrieges bedroht wird:
><font color="#cc0000">
>1. Entfallen zum Zeitpunkt der Kriegserklärung die bisher geltenden Regelungen der UNO?</font>
Sie entfallen nicht, denn es gibt sie nicht!
><font color="#cc0000">2. Kann sich der Irak dann auf sein allumfassendes Verteidigungsrecht (bis an die Staatsgrenzen) berufen und die ihm aufgezwungenen Flugverbotszonen wieder militärisch nutzen?</font>
>Meine Antwort dazu: 1. = ja / 2. = ja ---- Seht ihr das auch so?
Aber selbstverständlich!
Digedag
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