-->Hallo, Euklid,
die nehmens halt von dort, wo sie noch was abgrapschen können.
Bei aller Übereinstimmung in der Sache war es aber logisch noch nie begründbar (wie der ganze sonstige Irrsinn auch), wieso ein Katalogberuf gewerbesteuerfrei war, aber ein nur leicht abgewandelter nicht.
Warum eine Rechtsanwaltssozietät keine Gewerbesteuer zahlen muß, eine Sozietät von Anwälten als GmbH mit Mithilfe von Nicht-Rechtsanwälten aber schon - beide unterscheiden sich nicht hinsichtlich der Begründung für die GewSt, nämlich der Zurverfügungstellung kommunaler Leistungen (Straßen, Parkplätze, Pennerbelästigung, Strom, Belästigung wegen An- und Abfahrt etc).
Die Begründung hinkte schon immer und setzte die gewerbetreibenden und Nichtkatalögler in die steuerliche Traufe.
Jetzt hocken alle drin.
Da hilft nur eines, nämlich das, was Du gerade machst - ganz abnabeln.
beste Grüße vom Baldur
|