-->Hi vasile,
Danke für die Kommentare. Zu den noch offenen Fragen:
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>Tritt ein Schuldner auf, der nicht (nie) leisten muss = tendenzielle Dauerinflation. Nehmen die Kreditierungs- und Verschuldungsmöglichkeiten relativ zu den zur Tilgung plus Verzinsung erforderlichen ab = Dauerdeflation.
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>Du meinst, etwas weniger theoretisch ausgedrückt, wenn sich nicht genügend WiSus zur Neuverschuldung bereit finden (um die Zinslast zu erbringen), stagniert das System und implodiert durch die folgende Pleitewelle. Ursache ist der Schuldner der nie leistet = Staat. Sehe ich das richtig?
Ja, so ist es. (Der nicht leistende Schuldner - oder andere, eben Steuerzahler, nicht zur Leistung zwingende - Schuldner Staat verhindert vor allem den Zwang,"privatkapitalistisch" zu arbeiten, also mit Risiko usw.; dadurch nimmt die Schicht (Bevölkerungsteile oder auch Haushaltsanteile) derer, die arbeitslose (risikolose) Einkommen beziehen, zu, was den gesamten Prozess so lange retardiert, bis er in der Dauerstagnation und schließlich deflationären Depression endet).
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>Weißt Du zuffällig, was die Zentralbanken mit der Gebühr aus der Geldproduktion tun, bzw. wer diese kassiert. Die EZB oder FED sind ja im Privatbesitz, oder? Leider habe ich dazu trotz eifrigster Recherche nur Stuss gefunden.
Das Fed-Board (Greenspan und die) gehört in diesem Sinne keinem, es ist eine US-Behörde (Greenspan wird nach Senatshearing vom US-Präsidenten ernannt) und hat auch keinerlei nennenswerte Aktiva, das Fed-Gebäude in D.C. gehört formell der US Treasury.
Die einzelnen Fed-Banken, z.B. Fed N.Y., Fed Atlanta, usw. gehören den Member Banks (das geht runter bis zu kleinen local land banks), die aber daraus nur eine Mini-Festverszinsung beziehen. Die Entscheidungen, die sie treffen können (Diskont an wen vor allem) sind minimal (haben nichts mit den vom Board festgesetzten Fed Funds Raten etc.) zu tun. Die Entscheidungegremien sind also Erfüllungsgehilfen Greenspans und bestehen aus Banken und lokalen Größen (wurde schon mal in einem früheren Posting auseinander gefieselt).
Die EZB gehört anteilig den nationalen Notenbanken, was ihre (EZB) Aktiva betrifft, und nicht etwa der EU oder so. Würde sie aufgelöst, fiele alles an die nationalen ZBs zurück. Der EZB-Gewinn ist gering, da die EZB selbst keine Noten ausgibt, sondern nur die"Geldpolitik" macht. Die EZB profits werden an die nationalen ZBs ausgekehrt (im 1. GJ hatte die EZB noch dickes Minus und derzeit füllt sie erst mal ihre Passivseite auf, Rücklagen usw., so dass da nicht viel kommt bzw. kommen dürfte).
Der sog."Zinsüberschuss" (dann Gewinn) der nationalen ZBs, aus deren Banknotenmonopol geht an die nationalen Etats, bei ZBs, die noch private Aktionäre haben (z.B. CH) gibt es eine Standarddividende (minimal).
Die ZB-"Gewinne" sind eine besondere Delikatesse, da die Buba z.B. selbst keine Kasse hat (außer bisschen Scheidemünzen). Sie muss also den auf ihrer Passivseite im GB erscheinenden Gewinn so behandeln, dass die auf ihrer Aktivseite erscheinenden sog."Kredite" an GBs (tatsächlich die Pfänder der GBs, die diese hinterlegen mussten, um ZB-Gutschriften bzw. Banknoten zu erhalten) auf GB-Konten des Staates übertragen werden, was unterm Strich nichts ändert, da der ZB-Mechanismus weiter läuft (Rückgabe vor Ablauf der Pfänder).
Davon merkt man nichts, da der Staat ohnehin im Minus ist und mit seiner Gutschrift bei den GBs die bei den GBs (als ZB-Pfänder) liegenden Staatstitel in genau der Höhe (plus Fälligkeit) ausbucht, sobald er von der ZB"seinen" Gewinn bekommen hat, mit dem er die Titel im Portefeuille der GBs, die gerade fällig werden,"bezahlt".
Das Ganze wäre erst interessant, wenn der Staat keine Titel zu bedienen hätte bzw. ablösen müsste. Wäre das Staatsdefizit verschwunden wären ja auch die Titel weg, gegen die ZB-"Geld" rauskommen könnte.
Dann könnte die ZB nur private Titel re-diskontieren (der gute alte"Diskontsatz" käme wieder zu Ehren). Die Einnahmen der ZB aus diesem Diskontsatz würden dann dem Staat gutgeschrieben. Das wiederum liefe auf eine direkte Besteuerung all jener hinaus, die bei der ZB rediskontieren lassen. Und zwar in Höhe der Einnahmen aus dem Re-Diskont abzüglich der Verwaltungskosten der ZB.
Auch daraus ergibt sich, dass die ZB nicht etwa einen"Zins" erhebt, sondern kurz und bündig eine Steuer. Im Fall des"Diskonts" eben eine Handelswechselsteuer.
Schönen Gruß!
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