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Thomas Klein
Wahrheit unter Rechtsvorbehalt
Wer US-Präsident Bush als Kriegsverbrecher bezeichnet, droht wegen Beleidigung belangt zu werden
Im hessischen Marburg machte Franz Becker, der in der Universitätsstadt eine Fleischerei unterhält, wegen kritischer Aussagen zur Kriegspolitik der US-Regierung dieser Tage Bekanntschaft mit der Polizei. Auf selbstbeschriebenen Tafeln hatte der Metzgermeister US-Präsident George W. Bush als »Kriegsverbrecher« tituliert und den »amerikanischen Staatsterrorismus« gebrandmarkt. Das rief Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan. Wegen Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch mußte Becker seine Plakate inzwischen wieder entfernen.
Tatsächlich ist der Meinungsfreiheit durch den weitgehend unbekannten Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch eine Grenze gesetzt. In dem entsprechenden Paragraphen ist für die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts »eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe« vorgesehen. Dabei ist es laut örtlicher Staatsanwaltschaft nicht einmal nötig, daß sich der US-Präsident persönlich oder offizielle US-Stellen mit einer Beschwerde an die örtlichen Behörden wenden. Staatsanwalt Hans-Joachim Wölk erklärte im Hessen-Fernsehen vergangene Woche, seine Behörde dürfe nicht einfach abwarten, »bis die Vereinigten Staaten oder die Bundesrepublik erklären, hier zu handeln, sondern sie muß im Vorfeld tätig sein«.
Becker bringt hierfür wenig Verständnis auf. »Ich möchte meine persönliche Meinung äußern können. Und wenn ich das nicht darf, habe ich den Eindruck, daß mit unserer Demokratie zur Zeit etwas nicht stimmt«. Ein Detail am Rande: Würde Becker seine Vorwürfe demnächst gegenüber US-Kriegsminister Donald Rumsfeld erheben, wären staatlichen Stellen die Hände gebunden. Der gesetzliche Beleidigungsschutz gilt nämlich nur für Staatsoberhäupter.
(http://www.faktinfo.de/forum/messages/4435.htm)
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Ob der wohl auch für"Präsident Hussein" gilt?
-roland
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