--><font size="4">Die Finanzaufsicht verhängt ein Moratorium über die BFI Bank</font>
Berlin - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die BFI Bank AG in Dresden geschlossen und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Bei der Bank sei ein erheblicher, ungedeckter Wertberichtigungsbedarf entstanden, begründete die BaFin das Moratorium. Mehr als die Hälfte des haftenden Eigenkapitals sei aufgezehrt."Die zuletzt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Eigenkapitals waren nicht dazu geeignet, die Gefährdungssituation für die Gläubiger zu beseitigen", teilte die BaFin mit.
Das Institut mit einer Bilanzsumme von 260 Mio. Euro hat neben der Zentrale in Dresden Niederlassungen in Würzburg und Luxemburg und trat vor allem als Direktbank auf. Schwerpunkt waren Immobilien- und Wohnungsbaufinanzierung sowie Provisionsvorfinanzierung für Vertriebsgesellschaften. Zudem finanzierte die BFI Bank den Erwerb von Anteilen Geschlossener Immobilienfonds.
Die BFI Bank war in der Vergangenheit dadurch aufgefallen, dass Publikumsgelder zu besonders günstigen Zinsen aufgenommen wurden. Über 400 freie Vermittler hatten bundesweit Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte angeboten, die nicht der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Nach Informationen der BaFin weist die Bank zum Februar 2003 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wie Fest- und Termingelder in Höhe von rund 216 Mio. Euro aus. Davon sind 27 Mio. Euro Spareinlagen.
Die Kunden können bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen zumindest zum Teil auf Entschädigung hoffen, da die BFI der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angehört. Über die Einrichtung sind die Einlagen je Kunde aber nur bis zu 90 Prozent, maximal 20.000 Euro geschützt. Sollte der Entschädigungsfall eintreten, setzt sich die Einrichtung mit den Kunden in Verbindung. n.s.
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