-->>>Die Selbständigen bestreiten ihre Rente doch bisher schon - ich krieg jedenfalls von Papa Staat keinen Pfennig!
>>Oder ist mir da was entgangen?
>Wenn die Rentenversicherungspflicht auf den angesprochenen Kreis ausgedehnt würde, hätte dieser Personenkreis auch Anspruch auf Leistungen (die Höhe wäre mit Sicherheit niedriger, als die einer privatfinanzierten Rentenversicherung).
>Ein ehrliches! System wäre eine steuerfinanzierte Grundversorgung aller! Bürger in Höhe des jeweils geltenden Sozialhilfeniveaus. Für jeden Pfennig zusätzlich sollte selbst! vorgesorgt werden müssen.
>Die BFA, die Knappschaftskassen und LVAs sollten aufgelöst werden. Das Guthaben ginge an den Staat und alle heutigen! Anspruchsberechtigte bekämen die ihnen zustehenden Leistungen aus dem Steuersäckel bezahlt.
>Jeder!, der neu ins Berufsleben eintritt, würde keine Beiträge mehr in eine Rentenversicherung zahlen, sondern eine geringfügig höhere Lohn- bzw. Einkommensteuer zur Finanzierung der späteren Leistungen.
>Das wäre eine halbwegs gerechte Lösung, denn dann würden die Folgen einer demographische Schieflagen von allen! Bürgern zu tragen sein.
>Gruß
>Albrecht
Hi Albrecht,
bei uns Aussis ist das schon lange so, es war, von absoluten Nebensaechlichkeiten abgesehen, noch nie anders.
Der australische Staat finanziert die Renten der"pensioners", das sind die permanent residents (Daueraufenthalter, Dauereinwohner) und die citizens (Staatsbuerger), ausschliesslich ueber seine eingenommenen Steuergelder. Eine Unterscheidung zwischen Renten und Pensionen gibt es nicht, Rentner und Pensionaere sind"pensioners".
Die Hoehe der Renten entspricht dem aktuellen Sozialhilfeniveau plus einem kleinen Altersagio.
Voll staatsrentenanspruchsberechtigt sind grundsaetzlich alle permanent residents und citizens, unbesehen ihrer Steuerpflichtigkeit und tatsaechlich geleisteten Steuerzahlungen, Staatsrenten enden ab gewissen Vermoegens-/Einkommenvolumina (assets and income) des jeweiligen pensioners oder werden nicht (mehr) gewaehrt. Es gibt einen relativ schmalen Uebergangsbereich zwischen voller Staatsrentenzahlung und dem 0-Limit, ab welchem nichts mehr geht.
Zu den assets zaehlen neben Bargeld, Giralgeld, Wertpapieren und Beteiligungen aller Art, Immobilien, auch laufende Einnahmen aller Art.
Selbstgenutztes Wohneigentum incl. dem zugehoerigen Grund und Boden, und wenn dieses ein ausgewachsenes Schloss waere, wird *NICHT* zum Vermoegen des pensioners gerechnet, bleibt also bei der Berechnung der zu gewaehrenden Staatsrente immer aussen vor.
Das aktuelle Vermoegenslimit wg. 0 Staatsrente liegt heutzutage, soweit ich das richtig im Kopf habe, immer noch bei umgerechnet ca. EUR 120000.00.
Wer ein gutes Haus und assets bis zu dieser Maximalhoehe sein eigen nennt kann unter der Vorraussetzung recht komfortabel damit leben, dass Reparaturen und Instandsetzungen aller Art, die grundsaetzlich zu eigenen Lasten gehen, nicht stark zuschlagen. Ein pensioner erhaelt meines Wissens niemals auch nur einen cent von der social security, der Sozialhilfe.
Lt. gesetzlichen Bestimmungen (seit 1985) zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur einkommensabhaengigen Haelfte mit einer sog. superannuation in ein von der gesamten Finanzwirtschaft zur Verfuegung gestelltes"Zwangsrentenansparsystem" ein, das gewisse gesetzliche Bedingungen zu erfuellen und gewissen gesetzlichen Bestimmungen zu folgen hat. Diese Bedingungen und Bestimmungen sehen vor, das"Zwangsrentenansparsystem" mit den gaengigen Produkten der Finanzwirtschaft anzufuellen, es sind grundsaetzlich keine Produkte mit einem hohem Risiko zugelassen, es wird Wert auf ein moeglichst geringes Risiko gelegt, ohne mandatorisch oder ein Dogma zu sein.
Die superannuation steht dem pensioner grundsaetzlich erst zu Beginn seiner Rentenzeit zur freien Disposition und Verfuegung, selbstverstaendlich zaehlt das dann zu seinen assets, weil die Terminierung der superannuation die erzielten Gesamtertraege seinem Vermoegen zufliessen laesst. Zu allen Zeiten war, ist, und bleibt die superannuation das volle Eigentum des pensioners (in spe), ist also auch voll vererblich.
Eine vorzeitige Aufloesung der superannuation ist nur in wenigen aussergewoehnlichen Faellen statthaft, wie z.B. Tod des Eigentuemers oder Tod seiner naechsten Angehoerigen (Ehegatte und wirtschaftlich noch abhaengige Kinder), Eheschliessung (jedoch nicht bei Ehescheidung), langwierige schwere Erkrankung/Krankheit des Eigentuemers und/oder seines Ehegatten, Dauerarbeitslosigkeit des Eigentuemers (nicht jedoch des Ehegatten). Eine vorzeitige Aufloesung der superannuation zum Zweck des Erlangens einer Geldsumme ist meines Wissens auch dann moeglich, wenn eine oeffentliche Versteigerung des selbstgenutzten Wohneigentums droht und nur mit dieser Geldsumme aus der aufgeloesten superannuation abwendbar ist.
Jeder Versuch einer Staatsregierung (bisher 2 Versuche), die Finger direkt oder indirekt ueber die superannuations zu schieben, endet fuer sie mit dem Verlust der Haende, fuer uns Aussis ist es Pflicht, keeping the bastards honest.
Ganz klar, dieses System der superannuation soll spaeter die Zahlung von Staatsrenten an die pensioners moeglichst gering halten.
Noch ein Nachsatz: die superannuation und die wachsenden Ertraege unterliegen zu keinem Zeitpunkt einer Steuer oder Abgabe, die regelmaessigen Einzahlungen in die superannuation stammen aus nicht zu versteuerten Geldern.
Grundsaetzlich gilt fuer alle: wer im Rentenalter mehr haben moechte wie die Staatsrente, weil er mehr braucht, der muss das auf eigene Rechnung und zu eigenen Lasten tun.
Gruss
TD
|