>Lieber Dottore,
>Sie schreiben:
>" 1. Fiat Money muss nicht Falschgeld sein. Die trifft nur auf das gegen uneinbringliche Staatsschulden > ausgegebene Geld zu (USA, EZB z.T., die"Süd"-Notenbanken usw.)."
>Antwort: Fiat money (ungedecktes Papiergeld) ist immer Falschgeld, weil der Geldemittent selbst keine Deckung verspricht.
Nein, es ist kein Falschgeld! Denn der verspricht ja gar nichts, sondern er rediskontiert Wechsel, die - wie schon Mal gepostet - doppelt gesichert sind durch Zugriff auf Gläubiger und Schulder.
Die Notenbank gibt doch das Geld nicht ans Publikum aus, sondern Zug um Zug demjenigen, der den Wechsel einreicht. Was sollte sie denn in aller Welt versprechen? Umgekehrt verspricht der Wechseleinreicher, dass er das Geld, das ihm die Notenbank gegeben hat, ihr zurückgibt. Hält er dieses Versprechen nicht (oder die anderen, die es indirekt versprochen haben, indem sie ebenfalls namentlich auf dem Wechsel erscheinen) geht e r kaputt (gehen sie kaputt).
Ich kann ehrlich nicht verstehen, wieso man das nicht begreifen kann. Worin sollte denn das Versprechen eines Fiat-Money-Emittenten jemals liegen? Dass er den Wechsel wieder rausrückt, damit der vernichtet werden kann?
Fiat-Money kann ja wohl schon definitionsgemäß keine"Deckung" in Ihrem Sinne haben, ergo geht doch die Behauptung, es sei"nicht gedeckt" von vorneherein ins Leere.
Oder noch Mal anders: Ich habe Bargeld (Ihr Fiat Money). Dann kann ich damit jederzeit zur Notenbank gehen und mir von ihr (!) eine der bei i h r vorhandenen Sicherheiten aushändigen lassen. Und wenn ich einen Handelswechsel wähle, dann habe i c h jetzt den Wechsel und präsentiere ihn bei Fälligkeit demjenigen, der den Wechsel ausgestellt hat - und kriege so das Geld zurück, das ich vorher bei der Notenbank abgeliefert habe.
Wir können Morgend Früh gern folgendes machen: Wir nehmen eine Million in bar und gehen damit zur nächsten LZB. Dort zahlen wir das Geld ein (das damit kein Geld mehr ist). Jetzt könnten wir uns eine Gutschrift bei der LZB holen, aber das wollen wir natürlich nicht. Sondern wir wollen für unser Geld eine Leistung und nicht wieder eine Gutschrift.
Also verlangen wir von der LZB einen der vielen bei ihr liegenden Handelswechsel, der gerade auch über eine Million lautet. Und oh Wunder, den kriegen wir. Und dann sehen wir, dass da drauf steht: Daimler-Benz. Und dann warten wir bis der Wechsel fällig ist, fahren nach Stuttgart und holen uns an der dortigen Hauptkasse die Million ab. Aber die wollen wir ja auch nicht, sondern wir wollen Deckung, etwas Geleistetes.
Und daraufhin gehen wir in die Verkaufsabteilung und nehmen zwei Top-500er gepanzert und gelackt mit, in Staatsausführung. Und siehe da, alles ist paletti.
Man kann es drehen und wenden wie man will, aber mit der"Deckung" kommen wir nicht weiter.
Wir könnten ja auch sagen, eine Notenbank hat nur Gold zum Start. Aktivseite: Gold, Passivseite Kapital (= was sie dem Einleger des Goldes, z.B. den Inahbern der Notenbank schuldig ist). Dieses Kapital wird in Form nicht von Aktien, sondern von Golddepositenscheinen dokumentiert und als umlauffähiges"Geld" deklariert.
Dann haben wir das Gold in der Notenbank und die Golddepositenscheine sind im Umlauf (statt Gold, egal jetzt in welcher Form, wie Barren oder Münzen).
Jetzt kommt jemand zur Notenbank und sagt: Ich will eine"Banknote" haben, die muss aber durch Gold gedeckt sein. Dann kann ihm die Notenbank (100%-Deckung ist ja vorausgesetzt) nur sagen: Ich kann ihnen eine solche Note nicht geben, weil ich ja selbst nur Gold habe. Ich kann ihnen auch keinen Depositenschein geben, dazu müssten sie Gold einlegen.
Also könnte die Notenbank nur sagen: Ich leihe ihnen Gold. Aber das darf sie nicht, denn dann sind die Depositenscheine nicht mehr zu 100 % gedeckt.
Und wie geht's nun weiter?
Gar nicht. Ende.
> Weiter schreiben Sie:
>"2. Falschgeld liegt nicht vor, wenn es nichts anderes ist als umlauffähig gemachte Handelswechsel. Das BIP > wurde dann zwar noch nicht am Markt realisiert, aber es wird realisiert - sonst Konkurs."
>Antwort: Handelswechsel sind kein Falschgeld, weil der Geldemittent, der den Wechsel unterschreibt, real zu leisten verspricht. Der Wechsel ist bereits das Geld!
Wunderbar und richtig.
>Wenn dieser Wechsel zusätzlich mit fiat money umlauffähig gemacht wird, kommt zusätzlich Falschgeld ins Spiel.
Es kommt doch kein zusätzliches Geld in Umlauf, weil der Wechsel nicht mehr umläuft, sondern still und kraftlos in der Notenbank liegt. Was umläuft ist jetzt Fiat Money und zwar in just der Höhe (Rediskont runter, aber der Diskont geht beim Wechsel ja eh ab), in der der Wechsel bisher umgelaufen ist.
Falschgeld wäre in der Welt, wenn die Notenbank jedem, der einen Wechsel ("Geld") ausgestellt hat, dafür noch z u s ä t z l i c h - sozusagen als Belohnung - Banknoten in die Tasche stopfen würde ("als Anerkennung für Ihre Bemühungen um den Fortgang der deutschen Wirtschaft...").
Dann wären außerhalb der Notenbank a) der Wechsel und b) noch auf (fast) gleiche Höhe lautendes Notenbankgeld im Umlauf.
Das ist aber nun wirklich nicht der Fall!
>Echtes Geld (der Wechsel) wird gleichsam mit Falschgeld angekauft. Das haben wir aber schon 5mal durchgekaut und es macht keinen Sinn, wenn Sie mir immer wieder neu erklären, daß ein Wechsel kein Falschgeld sei, nachdem ich das schon 5mal bestätigt habe.
Der Wechsel wird doch nicht"angekauft" (auch wenn das Bankenjargon ist), das Wort"gleichsam" zeigt doch schon, dass hier was nicht stimmt. Der Wechsel wird rediskontiert und verschwindet. Dagegen wird Notenbankgeld ausgegeben. Das verschwindet auch wieder - und zwar nach der Laufzeit des Wechsels - in der Notenbank.
Die berühmte"Geldmenge" (ich nehme den Begriff Mal ausnahmsweise, damit es einfacher wird) ist vorher und nachher ganz genau gleich (bis auf die"Geldmenge", die neu geschaffen werden muss, um den Diskont/Rediskont zu bezahlen, was dann wieder das Debitismus-Problem ist, dass immer Netto-Neuverschuldung stattfinden muss, was aber hier jetzt nicht interessiert).
>Um es nochmals ganz klar zu machen: Falschgeld liegt immer vor, wenn der Gelderzeuger selbst für sein Geld keine Leistung erbringt.
Das nächste krumme Wort!"Gelderzeuger" - was soll das sein? Ist es der Aussteller des Wechsels? Ja (Sie haben oben den Wechsel ja selbst zum"Geld" erklärt). Ist es die Notenbank? Ja (bezogen auf das, was von ihr kommt, was als"Geld" bezeichnet wird, was aber gegen das"Geld" Wechsel ausgegeben wird).
Aber doch nicht beides zusammen (!!!), sondern entweder oder!
>Natürlich kann der Gelderzeuger die Leistung für die Zukunft versprechen (Wechsel), aber er selbst muß die versprochene Leistung erbringen.
Nein. Um beim Beispiel Notenbank zu bleiben: Auch die Bundesbank könnte ja selbst einen Wechsel ausstellen. Das wäre dann zusätzliches"Geld" in Ihrem Sinne. Den Wechsel kann sie dann bei sich selbst zum Rediskont einreichen. Und nach 3 Monaten müsste sie den Wechsel dort wieder auslösen. Und das von ihr"geschaffene" Geld wäre wieder bei ihr selbst verschwunden.
Das ist kein skurriles Beispiel, nota bene!
Die Schweizer Nationalbank besaß mal ein Hotel. Als Inhaberin des Hotels hätte sie unschwer einen Wechsel austellen können und dann wo rediskontieren lassen können? Bei sich selbst.
>Genau das ist bei fiat money nicht der Fall. Bank oder Zentralbank erbringen selbst keine Leistung für das Geld das sie erzeugen. Diese Leistung müssen andere erbringen, wie immer bei Falschgeld.
Ich kann mich nur wiederholen. Natürlich erbringt bei einem Wechsel nicht derjenige die Leistung, der den Wechsel in Händen hat. Sonst könnte er ihn doch gleich verbrennen und nicht leisten. Banken oder Zentralbanken"erzeugen" (noch'n Wieselwort, bitte erklären, was das konkret ist) kein Geld. Das ist ja gerade der Witz. Oder darf ich Mal erklärt bekommen, wie sie Geld"erzeugen"?
Das Geld (Banknoten jetzt) wird bei Giesecke und Devrient gedruckt und kommt per Lkw in die Notenbank. Dort liegt es als Papier im Keller.
Schildern Sie mir, lieber Herr Deutsch, jetzt bitte ganz genau und Schritt für Schritt, wie es weitergeht mit dem Geld im Keller! Und schließen Sie Ihre Schilderung bitte damit ab, wie und wieso das Geld (Banknoten) am Ende wieder vernichtet wird, fein gemahlen und verbrannt.
Die Leistung muss immer der erbingen, der bei der Notenbank die Sicherheit hinterlegt hat. Hat er die Leistung erbracht, kriegt er seinen Wechsel zurück und die Notenbank ihre Banknoten. Basta.
>Der Sachverhalt ist in Fachkreisen völlig unbestritten. Nur daß man es aus verständlichen Gründen nicht Falschgeld nennt, sondern fiat money (Zaubergeld).
Was heißt hier"Fachkreise". Es wird doch selbst dort niemand behaupten wollen, dass die Notenbank Geld"als solches" ausgibt.
>Vielleicht sollten Sie doch nicht immer gleich aus der Hüfte schießen. Ich warte gerne.:-)
Verstehe ich nicht.
>Gruß
>R.Deutsch
Gruß
d.
<center>
<HR>
</center> |