-->Was hilft das unsagbare, sagbar zu machen.
Als Legastheniker hab ich da mehr mit der rechtschreibung schwierigkeiten, was aber nicht heißt, dass ich die Angelegenheit nicht zu Recht beschreibe.
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Ergo: Was ist, in einem freiheitlichen und demokratischem Rechtssystem der BRD. Wieder mal, entartete und/oder unbeliebte Kunst?
Ich meine nicht die oder von Künstler'in geschaffene Werke, sondern die Kunst, als Oberbegriff. Wann ist Kunst, Kunst oder so!
Damals als Außenseiterkunst noch keine kultupolitische Heimat hatte, sondern als Experimentierfeld der 68er Mitleidig belächelt, bis politisch verachtet wurde.
die Staatsgewalt wieder versucht ist, die Tür der Kunstfreiheit ein bisschen zuzudrücken, und nur Formulierungsstarke Künstlerpersönlichkeiten, sich aus dem versuch öffentlicher Gewalt befreien konnten, wie der/die allbekannten Protagonisten: J. Beuys, -HH. Schulte, -Klaus Steak-, W. Vostell und viele mehr.
Waren es Damals, wie Heute die Stillen, die aus der Absicht und Tätigkeit experimentaler Kunst, Kunst zu machen, sich keiner Kunstpolitik Pressewirksam profilieren wollen, weil sie es auch selbst nicht können. Da waren es die 86er Straßenkünstler, die dadurch in das Gegenexperiment einer behördliche Machtentfaltung gerieten. Wo Amts- und Oberlandesrichter, wieder mal, nichts dagegen einzuwenden haben; dass Straßenkünstler,(von Rechtswegen)exemplarisch und spezialpräventiv aus den Fussgängerzonen vertrieben werden, oder ein Bundesverwaltungsgericht, als letzte demokratische Beschwerdeinstanz. Einfach mal vermutet:"...Weil die Kunstfreiheit nicht Schrankenlos gewährt ist, der Kunst auch nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.
Die politische Absicht, mit dem allgemeinbegriff"ORT" auf eine Fußgängerzone zu zielen, ist mir, als betroffener Straßenkünstler, ein gesellschaftspolitischer Hammer, was ist dan eine Kunstausstellung oder Kunstgalerie für ein ORT?
Wo die Frage, aber von niemanden mehr wahrgenommen wird, Weil der Richterhirnriss, als vierte Gewalt im Staate, auch noch durch den öffentlichen Biedermann und Branndstifter, Anerkennung findet.
Der ehemalige Verkehrsmister Clement, der Petitionsausschuß für das Land NRW. die Gewerkschaft Kunst und nicht zuletzt die Künstlerkolleginnen und Kollegen im Bundesverband-Bildender-Künstler-BBK/Köln- sich auch nichts anderes Vorstellen können: Wenn die Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt ist, dann auch sonnenklar; nur das Werk"(das erschaffen)" den Kunstschutz geniest. aber nicht mehr das Wirken, das Vermitteln das verkaufen der Kunstwerke, als Straßenkunst.
Damit ist Straßenkunst auch für die beauftragten, zur hauptsicherung der Kunstfreiheit, ein anderes Kunstwirken, als man als Etablierter mit Kunst wirkt, oder wat?
Wenn Frau/Mann Kunstschaffende, das nicht als Angriffargument auf die Kunstfreiheit allgemein sehen kann; liegt es daran, das Art.5 Abs.3 Grundgesetz. Offensichtlich an öffentlicher Bedeutung verloren hat, Straßenkunst nicht als experimentale Ã-ffentlichkeitskunst, sondern der Allgemeinheit, gerne als Tummelplatz für Batiktanten, Wurzelschnitzer, Silhouettenschneider und völlig unbegabte Musik/und Theater/Debütanten entwürdigen möchte.
Straßenkunst, hat gegen die Ã-ffentlichskeitinteressen der Geschäftsanrainer in einer Fußgängerzone. keine politische Lobby.
Also ist es wichtig, Absicht und Tätigkeit Straßenkunst, eine Kunstvermittlung abzuwerten, indirekt, als entartete und unbeliebte Kunst zu deklarieren.
Wohl gemerkt, nicht der Straßenkünsler, als einzelner, wird politisch gemacht, sondern seine Kunstvermittlung, als Unwert, aus dem Kunstschutz rausgenommen.
Nicht das unbedarfte Werken, wird angegriffen sondern das Wirken.
Also besser kann ich das Kunstsoziologisch nicht erklären.
Mir bleibt als Einzelner nur noch eine Verfassungsbeschwerde aus dem Bauch raus zu machen. Die permanente und unzulässige Spaltung der Kunstfreiheitsgarantie in einen Werk und Wirkbereich, ist meiner Sicht, ein Politikum gegen die Verfassungsordnung allgemein.
Denn wo die Kunstfreiheit, dem einzelnem genommen werden kann, kann die Kunstfreiheit jedem genommen werden. Nicht nur dem Straßenkünstler.
Das wird mit dem höchstrichterlichem Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) keineswegs anders gesehen. Und im Ergebnis deutlich hervorgehoben; Dass die Bundesverwaltungtsrichter spinnen; der Straßenkunst behaupten zu wollen:"...Dass der Kunst damit auch nicht erlaubt sei, an jeden Ort, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.
Darauf muss hier auch nicht weiter eingegangen werden. Denn der Beschwerdeführer wollte nur festgestellt haben; dass Kunst, mit keinem straßenrechtlichen Erlaubnisvorbehalt, aus der Nutzung einer Fußgängerzone verdrängt werden kann. Damit sind die Vordergerichte bereits zutreffend der Regelung ausgegangen, die Verfassungsrechtsprechung, die Konfliktlösung kollidierender Grundrechte in dem"(Mephisto-Urteil)" aufgestellt hat.
Karlsruher Bescheid aus 1981.
Grübel, grübel: Welches Vordergericht, hat festgestellt das ich keiner Behörde in den Arsch muss, wenn ich selbstgemalte Bilder in einer Fussgängerzone vermitteln/verkaufen will. wenn das Bundesverwaltungsgericht doch demokratischer Zuständigkeit generell vermutet: das zur Lösung straßenrechtlicher Belange, der Kunst; so oder so nicht erlaubt sein kann, sich an einem"ORT" Fußgängerzone zu betätigen?
Das einzige Vordergericht was dem Instanzenweg zugehört und relevant wäre, wäre das Oberverwaltungsgericht-Münster, das in seinem Vorbehalt. wenigstens der Einsicht zustimmt; Dass die Straßenkunst dann aber nicht über eine Kommunales straßenrecht verboten werden darf, wohl aber, weil die Kunstfreiheitsgarantie Art.5 ABS.3 GG. Nicht schrankenlos gewährt ist. Durch übergeordnete Straßenrechte.
So wird es einem juristischem Laien schwergemacht, den Durchgang festzustellen. Wo es bei der Absicht und Tätigkeit einer erlaubnisfreien Kunstvermittlung, in einer erlaubnisfreien Fußgängerzone, auch nicht mehr um Straßenrechtliche Grundrechtskonflikte allgemeiner Verkehrsrechte handelt, sondern um den kommunikativen Straßengebrauch allgemein geht.
wo die Fußgängerzonen einer erweiterten Kommunikation gewidmet. Durch behördliche Gewalt, keine Kommunikation mit Straßenkunst stattfinden soll.
Kapiert.
Ein Zusammenhang, mit dem sich auch gestandene Rechtsanwälte Heute noch schwer tun. Und in der rechtswissenschaftlichen"Blackbox", der Datenbank für Juristen, erst nach und nach für das Licht der Ã-ffentlichkeit erarbeitet und Gedacht wurde.
Für mich bedeutet der Bannspruch, Kunst ist, in den Fußgängerzonen, keine Kunst. erst mal ein Berufsverbot der besonderen Art. Erst die neue Generation Straßenkünstler, in den 90er Jahren, kommen in den Genuß, mit der Kunstfreiheitsgarantie in einer Fußgängerzone, auch das Kommunikationsrecht zu besitzten, ohne jeden staatlichen Vorbehalt, mit Kunst, nicht nur werken, auch wirken zu dürfen.
Wodurch das Bundesverwaltungsgericht gezwungen ist, die Unheilvolle Weichenstellung, gegen Die Straßenkunst aus 1979 zurückzunehmen. Um nunmehr allgemeingültig festzustellen, was in der Verfassungsprüfung
(-1-BvR-183-81-)letztlich gemeint ist: dass Straßenkunst durch keinen kommunalen Straßenrechtsvorbehalt, aus den Fußgängerzonen verjagt werden darf und kann.
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Da klingt mir der neue Slogan wie Hohn.
On the road again!
THE KÃ-LNER STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG
Die Stadt Köln begrüßt die ortsansässige und international reisende Zunft der Straßenkünstler/innen. Wir wissen Ihre Anwesenheit als Attraktion für die Stadt zu schätzen.
Unter Mitwirkung erfahrener Straßenkünstler/innen und Vertretern der anliegenden Geschäftsleute haben wir sinnvolle Regelungen getroffen, die uns allen dienen sollen. Jedes Regelwerk offenbart seine Schwächen erst in der täglichen Praxis, deshalb nimmt das Kulturamt ihre schriftlichen Verbesserungsvorschlägen zur Weiterentwicklung gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Kulturamt der Stadt Köln
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keine befriedigende Sache, wenn Mann, im Prinzip immer schon recht hatte, aber keins bekommen hat.
Damit kann ich mir in der Stadt Düsseldorf, wo ich jetzt wohne, aber auch nichts
kaufen, Die Düsseldorfer halten einen Vorbehalt, gegen die Straßenkunst,
immer noch, für unangreifbar Rechtsgültig.
Begründung: uns ist es scheißegal, wie die Kölner die Angelegenheit
handhaben, wir haben in Düsseldorf unsere eigene Straßenordnung, und da läuft, ohne Gewerbeschein auch keine Straßenkunsterlaubnis. Wohl wissend,
dass die Kölner Behörde mir den Gewerbeschein bereits 1984 abgenommen haben, um
mir, wie jetzt in Düsseldorf, generell keine Erlaubnis erteilen zu müssen, weil ich keinen Gewerbeschein mehr habe.
Kapiert?
Wie jetzt in Düsseldorf, keine Straßennutzung genehmigen müssen will, weil ich keinen Gewerbeschein mehr habe. Bzw. Weil Ich als Dauerquerulant, um die Kunstfreiheit, Unmündig sei einen Gewerbeschein führen zu dürfen.
Ich erspare mir, die Demütigungen über einen weiteren Beschwerdegang zu erklären, der Regierungspräsident von Köln sich voll damit einverstanden erklärt: Behörde einem rechthaberischen Querulanten den Gewerbeschein wegnimmt,und nicht mehr zurückgibt, um keine Erlaubnis für die Straßenkunst erteilen zu müssen.
Es hat deswegen wieder viel Gerichtsbarkeit gedauert. Das Oberverwaltungsgericht-Münster Jahre später, bescheinigt: Dass Straßenkünstler, für die Erlaubnisfreie Straßenkunst in einer erlaubnisfreien Fußgängerzonen, auch keinen Gewerbeschein benötigen.
Straßenkunst ist kein Gewerbe, sondern immer noch Kunst ist.
auch diese Gerichtsweisung: dass Straßenkünstler für die Erlaubnis der Fußgängerzone keinen Gewerbeschein benötigen, bringt nichts.
Bei den"Behörden" längst als Feindbild Nummer"Eins" abgewürdigt. Ist die Düsseldorfer Behörde lediglich bereit zu erklären: Ok. Ok! Du brauchst keinen Gewerbeschein, aber immer noch unsere Zustimmung Straßenkunst machen zu dürfen, und eine Dürfenbescheinigung bekommste von uns nicht!
Nach (§40 VwGO) können wir eine Erlaubnis für eine Kunstvermittlung auf der Straße erteilen, müssen aber nicht!
Damit haben Fertig, schleich dich!
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Durch den allgemeinen Vorbehalt, und Privater Verhältnisse (als alleinerziehender Vater)den Gerichtskosten verarmt zu sein. brauche ich Hilfe, um generell wieder auf die Beine zu kommen, Bilder malen zu können, um sie meiner Art, nunmehr in den Fußgängerzonen oder anderen"ORT'S" erlaubnis- und Gewerbescheinfrei vermitteln und verkaufen zu können.
Meint die Behörde Düsseldorf:"...Da bist aber falsch gewickelt, uns ein schlechtes Gewissen machen zu wollen, Wir haben zwar ein Programm zur Förderung, unschuldig verarmte Künstler, auch verbilligte Werkräume für Bildermaler. Aber wie sie wissen schön demokratisch, die Reihe nach, da stehen schließlich noch 300 andere in der Warteschleife.
Auf meine Frage; wieso seit Antragstellung Damals,"1981" im Jahr"1999" kein Einziger von den 300 in der Warteschleife vorgerückt wurde, läßt der Oberbürgermeister und der Kulturdezernent der Stadt Düsseldorf unbeantwortet. Zuletzt kommuniziert Kulturbehörde nicht mehr mit mir, Ich bleibe und werde wieder zur Un/Person gemacht, der lästige Fragen stellt.
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Ich aber meine, dass mir durch öffentliche Gewalt, und das konzertierte Berufsverbot, nicht nur ein Immaterieller, sondern auch ein materieller Schaden entstanden ist, wie Reich könnte ich heute sein, hätte man mich in den zurückliegenden dreißig Jahren mit meiner Kunst wirken lassen, Alles im Allem kann man den exemplarischen und spezialpräventiven Vorbehalt, gegen mich als Einzelnen, eindeutig als Berufsverbot bezeichnen. Nachdem sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf, wieder 2 Jahre Zeit genommen hat, über den Gedankengang zu befinden.
Meint das Verwaltungsgericht-Düsseldorf:"...Dass das Inoffizielle Berufsverbot. Im Jahr 2000 keine Sau mehr interessieren muss. Erst eine zukünftige Erlaubnisverweigerungen, für die Straßenkunst, könne unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsschädigung begutachtet werden. Die Sache ist rechtssystematisch gegessen.
Holen sie sich die Erlaubnisfreiheit, bei den Behörden und lassen sie uns entlich in ruhe.
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Nach einem jahrzehntelangen Grabenkrieg, bin ich Fix und Foxi, von demokratischen Richter, etwas Positives für die Gerechtigkeit zu erwarten. obwohl ich über eine Zivilklage Aussicht auf Erfolg hätte. eine Schadensfeststellung durchzukämpfen.
Finde ich, über das Armenrecht, wieder mal keinen Rechtsanwalt. Zu kompliziert; winkt man ab. So funktioniert"Unrechten" eben Besser, weil niemand aufsteht zu helfen, oder der Bürger als unbekannter Künstler immer noch zu Arm ist, sein Recht zu bekommen.
Eine Chance hätte ich noch. ( Die Deutsche Künstlerhilfe) für unschuldig verarmte Künstler. Sinn und Zweck ( Der Deutschen Künstlerhilfe) wird von einem Kulturminister NRW. Verwaltet.
Die Verwaltungs/Fachfrau der"Deutschen Künstlerhilfe" eine Frau:"Krings"
im Hause des Kulturminister NRW. teilt mir also mit:"Nach eigenen Angaben bekommen Sie, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wer Sozialhilfe vom Staat bekommt ist nicht arm, und besser dran, als jeder andere Künstler, der für seine Kunst nebenher einer Brotarbeit nachgehen muß. Künstlerhilfe im Sinne" Der Deutschen Künstlerhilfe" werde; so oder so, (nur) an Künstler vergeben. Die bereits bedeutendes für die Kunst geleistet haben, und dann erst arm oder krank geworden sind.
Mit freundlichen Grüßen: Gruppenleiterin der Gremien"Deutschen Künstlerhilfe" Frau Krings. Im Auftrag des Kultusministers NRW.
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Mein Gott. wie ich diese Arrogante Person hasse! Gleich dem bekloppten (Justitar Pfennig) von der Gewerkschaft Kunst. Für den immer wieder vorgebrachten Spruch: Straßenkunst verfassungsrechtlicher zustimmung in der Entscheidung („-1-BvR-183-81-„) nicht von Bedeutung sei: Geschützt oder Gefördert zu werden.
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Grübel, grübel!?
Wie zum Teufel, kann jemand bei einer permanenten Berufsbehinderung, in die dieser unsere Gesellschaftsordnung, Kunst von Bedeutung herein bringen, wenn die institutionen dieser unseren Gesellschaftsordnung nich läßt? Ich bin wieder mal Sprachlos.
Die subtile Demütigungen, permanenter Hänseleien geht mehr und mehr auf die Psyche. Warum ich Tatsache nicht schon in die Psychiatrie gelandet bin, ist die unsagbare Wut. über meine Ohnmacht. ich geradezu verpflichtet werde,
wie ein Besessener, auf den politischen Unsinn, der Behörden und Fach/Kollegen, nicht nur wegen der Straßenkunst, Hinweisen zu müssen.
Mir geht es einfach gegen den Strich: Dass unschuldig in Not geratene Kunstschaffende, so wenig recht auf"Künstlerhilfe" haben, wie auf die Kunstfreiheitsgarantie zur Selbsthilfe?
Mein Gott! Wo bin ich mit meinen Frust, da nur reingeraten? Ein Normalbürger
nichts mehr versteht, noch nachvollziehen kann, was ich mit meinem Schicksal,
außer dem Gejammer, eigentlich noch sagen will?
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Ohne Hilfe dritter, als Fürsprecher, geht gar nichts. Und durch die erzwungene Verarmung bin ich auch für keinen Kredit mehr solvent, um mir einem Werkraum mit Wohngelegenheit selber helfen zu können.
Die Summe allem Bettelns, Wäre eine subventionierte Werkstatt. In der ich Spät, aber nicht zu spät, sicher noch in die Lage käme, mit meiner Werkerfahrung bedeutende Kunst für diese unsere Gesellschaftsordnung zu schaffen, wenn man es dann, einem Hilfsbedürftigen zuließe. Um nicht ganz in Resignation zu versinken.
Grüße ich jeden, der mir mit einer Idee zur Selbsthilfe, helfen wollen kann.
Mit freundlichen Gruss
G. Rupp
<ul> ~ http://www.geocieties.com/akunstmaler</ul>
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