Theo Stuss 04.06.2003, 20:24 |
Zu diesen Bedingungen werde ich isl.Dinar bei Ebay versteigern.![]() |
-->BILD Dinar |
fridolin 04.06.2003, 21:25 @ Theo Stuss |
Re: Zu diesen Bedingungen werde ich isl.Dinar bei Ebay versteigern. |
-->Nur eine Anmerkung, damit Du Dich nicht verkalkulierst. Du willst offenbar die Münzen aus dem Ausland beziehen und dann hier versteigern. Hast Du Dir mal überlegt, ob die Einfuhr überhaupt frei von Einfuhrumsatzsteuer möglich ist? Die EUSt-Befreiung für Anlagegold nach § 25c UStG setzt u.a. voraus, daß Goldmünzen im Land ihrer Ausgabe gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren. Ohne es behaupten zu wollen, hätte ich bei diesem Dinar da meine Zweifel. |
Theo Stuss 04.06.2003, 21:51 @ fridolin |
Re: Die Dinare sind jetzt in Malaysia gesetzliches Zahlungsmittel/Aussenhandel |
-->Grundsätzlich stimmt der Einwand und ich will die ersten Exemplare nur solange privat versteigern, solange das Umsatzvolumen bei der Steuer kein Naserümpfen erregt, dann aber Gewerbe anmelden. Zusätzlich kann in allen islamischen Ländern Sakkat (religiöse Almosen) in islamischen Dinar gezahlt werden, erst recht, wo die Scharia gilt, also ist nach islamischer Rechtsauffassung der Dinar gesetzliches Zahlungsmittel. Auch sonst kann mit Geld, das halale (rein) ist, Handel getrieben werden. Ich bin übrigens kein Moslem, aber mir nützt das. |
fridolin 04.06.2003, 22:08 @ Theo Stuss |
Vorsichtig... |
-->Ob Du privat oder gewerblich verkaufst, ist eine Sache. |
ManfredF 05.06.2003, 07:51 @ fridolin |
Kompetenzzentrum Zollamt |
-->>Ich würde mich an Deiner Stelle vorher genau beim Zollamt erkundigen, damit Du nicht einen Reinfall erlebst. |
Theo Stuss 05.06.2003, 08:18 @ ManfredF |
Re: Stimmt genau |
-->HAbe ich auch erlebt! |
Theo Stuss 05.06.2003, 08:28 @ fridolin |
Re: Krüger sind keine Ausnahme |
-->Hallo Frido, |