-->Hallo, Cosa,
Du hast sicher Recht, aber immerhin sollte das *System* (also Gesetz*geber*, Ärzte, Klinik etc.) dann auch die freie Entscheidung des Betroffenen akzeptieren, zu sagen, es reicht - jetzt.
Solange dies aus für mich lediglich vorgeschobenen, gekünstelten Bedenken einem Menschen ohne jegliche Legitimation vorenthalten wird, solange sind wir nicht frei, sondern Untertanen, Leibeigene im ursprünglichen Wortsinne, die der Rechtsordnung gehören.
Und das geht nicht.
Hier eine Fundsache, die meine Einstellung verdeutlicht:
„Ich will nicht im Siechtum sterben“- sagt der ehemalige DDR- Spitzensportler F....C........ Der 57- jährige Hallenser leidet an einer Multisystem- Atrophie, die in seinem Fall das Kleinhirn zerstört. Jahrelang kämpft er mit dem für Sportler typischen „eisernen Willen“ gegen die fortschreitende und unheilbare Krankheit an, sein Zustand verschlechtert sich. Feinmotorik und das Sprechen bereiten zunehmend Schwierigkeiten. Im weiteren Verlauf würden Lähmungserscheinungen bis zur völligen Bewegungsunfähigkeit auftreten. Dies wiederum zöge die völlige Abhängigkeit von Pflegepersonal und medizinischen Maschinen nach sich, um das Leben zu verlängern.
C......... erfährt von liberalen Praktiken der indirekten Sterbehilfe in der Schweiz und nimmt Anfang 2002 Kontakt mit dem Züricher Arzt............ auf. Dieser stellt das Recht des Patienten auf einen Tod in Würde über die medizinische Maxime, Leben um jeden Preis zu erhalten, bzw. zu verlängern. Der Mann aus Halle, Zeit seines Lebens Perfektionist, ordnet seine persönlichen Dinge, kündigt Versicherungen und meldet sich bei den Stadtwerken ab. Er schreibt seine eigene Grabrede und dankt dem Nachbarn in einem aufgesetzten Schreiben fürs Schneeschippen.
Ende Februar reist C....... per Zug von Halle/ Saale nach Zürich. Seine Frau, von der er krankheitsbedingt und auf eigenen Wunsch getrennt lebt, und seine erwachsene Tochter begleiten ihn. Nach einem intensiven Gespräch mit dem Patienten entscheidet............., dass er das Barbiturat zur Verfügung stellt. Das Medikament, das Gehirnfunktionen dämpft, bzw. deaktiviert, wirkt bei entsprechender Dosierung tödlich. Dr............. verschreibt dem Deutschen auf seinen eigenen Wunsch hin das Mittel zum sterben.
In einer Züricher Mietskaserne ist eine kleine Wohnung für die letzten Stunden C........s vorbereitet. Dort verabschiedet sich der einstige „Vorzeige- Sportler“ am 26.02.2002 von seiner Familie, löst das auf dem Tisch stehende Medikament in Wasser und trinkt den bitteren Kelch.
Kurz darauf ist der Mann tot, der Amtsarzt trifft ein, stellt den Totenschein aus. Ein verständigtes Bestattungsinstitut veranlasst später die Einäscherung und Überführung der Urne nach Deutschland.
Dies ist kein Einzelfall. Die Rechtsprechung in der Schweiz gestattet indirekte Sterbehilfe, und das nicht nur für Schweitzer Staatsangehörige.
Ärzte wie............und........... akzeptieren das Recht des Patienten auf einen würdigen Tod und sehen in der von ihnen praktizierten Sterbehilfe keinen Widerspruch zum ärztlichen Eid. Solange der Patient selbst bei vollem Bewusstsein dieses Mittel einnimmt, ist die Legalität gewahrt.
In Deutschland würden Fälle, wie die des Dr..............unweigerlich im Gerichtssaal enden, Anklage: „Unterlassene Hilfeleistung“.
Anmerkung Baldur: das halte ich für skandalös
Für C........stand fest, dass er diesen Schritt gehen muss. Aber er hätte diesen Schritt gerne hinausgezögert, wenn er nicht gezwungen wäre, dazu Deutschland verlassen zu müssen. Die Angst, durch seine Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr reisefähig zu sein, bewog ihn zu dieser Reise ohne Wiederkehr.
und das halte ich für noch viel skandalöser, das ist es, was ich damit herausstellen will
„Ich will nicht im Siechtum sterben.“- Frank C.......reiste dazu in die Schweiz, weil deutsche Rechtssprechung ihm diesen Wunsch versagte.
Na ja, ist ja nicht nur bei elementaren Fragen der Menschenwürde so, sie bevormunden Dich nicht nur darin, sondern zocken Dir auch noch die letzten sauer verdienten Kröten ab, um sie zum Fenster rauszuschmeissen (ich weiß gar nicht, ob man im Hindukusch Fenster hat ;-).....)
beste Grüße vom Baldur
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