-->>21.3. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für Kreditinstitute in öffentlichem Eigentum; diese werden von der jeweiligen nationalen Zentralbank und der EZB, was die Bereitstellung von Zentralbankgeld
betrifft, wie private Kreditinstitute behandelt.
Das Ã-ff. KI kauft also die Staatstitel, bis ihre Bilanz platzt (Passiv steht ein fiktives Kapital der öff. Hand bzw. eine"Garantiererklärung" unterm Strich) - und dann kanns los gehen.
Das Ganze funktioniert noch besser, wenn es mehrere solche öff. KIs gibt. Die"refinanzieren" sich reihum (jede nimmt das"Kapital" usw. der anderen auf ihre Aktivseite, sog."Beteiligung", hat entsprechende Möglcihkeit aktiv reinzunehmen, was an Staatstiteln angeboten wird) - und los geht die Marie!
>Wären solche staatlichen Einrichtungen nach dem Muster der ehemaligen Darlehenskassen nicht öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten, deren Schuldtitel damit nicht direkt hineingenommen werden dürfen?
Wie der Name"Kassen" schon vermuten lässt, waren es so was wie"Banken". Ihr Bankgeschäft war der Rediskont von Privat-Titeln (nicht ZB-fähige Papiere wie Wechsel, Klasse II abwärts). Das entfällt, wenn diese Kassen (Banken) jetzt gleich Staatstitel nähmen. Denn dass die nicht ZB-fähig wären, kann ja wohl niemand mehr behaupten. Inzwischen euroweit ca. 95 % aller in den ZBs lagernden Titel.
Es geht auch über die Hypothekenbanken, deren"Pfandbriefe" bekanntlich nur noch in Minderheit durch Immos besichert werden, in Mehrheit durch Staatstitel (wir hatten das erst kürzlich, war selber überrascht).
Gruß!
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