--><font size="5"> Strafsteuer nur auf einen Teil des Schwarzgeldes </font>
Bei der geplanten Amnestie für Steuersünder will die Bundesregierung nach Angaben aus Regierungskreisen die nachträglichen Steuern nicht auf die gesamte hinterzogene Summe erheben, sondern nur auf einen Teilbetrag
Berlin - Die so genannte Brücke zur Steuerehrlichkeit für Steuerpflichtige, die ihr Geld am deutschen Fiskus vorbei im Ausland angelegt und dafür Zinsen kassiert haben, sehe ab dem 1. Januar 2004 für ein Jahr eine Nachentrichtung von 25 Prozent vor, war aus Regierungskreisen zu erfahren. Für das erste Quartal 2005 solle diese"Strafsteuer" auf 35 Prozent erhöht werden. Grundlage für diese nachträgliche Besteuerung solle nicht die gesamte hinterzogene Summe sein, sondern nur ein Teilbetrag, hieß es weiter. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigte, dass der Gesetzentwurf eine zweistufige Lösung vorsehe. Ziel des Gesetzes sei, Bürgern die Möglichkeit zu geben, dem Fiskus nicht gemeldete Anlagegelder im Ausland anzugeben und nach Entrichtung der Steuern straffrei bleiben zu können. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch ein Rückfluss von im Ausland schwarz angelegtem Kapital nach Deutschland in Milliardenhöhe.
Habe ein Steuerzahler Einkommen- oder Körperschaftsteuer hinterzogen, müsse er nur auf 60 Prozent der Einnahmen, die eigentlich steuerpflichtig gewesen wären, die Strafsteuer zahlen, berichtete ergänzend die"Financial Times Deutschland". Bei der Gewerbesteuer gelte ein Satz von zehn Prozent, bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer 20 Prozent und bei der Umsatzsteuer 30 Prozent. Das Finanzministerium begründe dies damit, dass die Bemessungsgrundlage für die strafbefreiende Erklärung des Hinterziehers eindeutig geregelt sein müsse. Zudem orientierten sich die Sätze an der Systematik der verschiedenen Steuerarten. Die strafbefreiende Erklärung solle sich auf alle verschwiegenen Einnahmen beschränken, die nach dem 31. Dezember 1992 und vor dem 1. Januar 2002 erzielt wurden.
Die Überprüfungsmaßnahmen der Finanzverwaltung in dieser Sache sollen der Zeitung zufolge maßvoll verbessert werden. Geplant seien Stichproben der Kontenevidenzzentrale der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mit dem Ziel, die Steuerhinterziehung zu erschweren.
Ein Sprecher des Ministeriums hatte am Montag gesagt, Steuersünder sollten ins Ausland verschobenes Schwarzgeld im kommenden Jahr gegen eine Pauschalsteuer von 25 Prozent straffrei nach Deutschland zurückholen können. Der ursprüngliche Plan von Ende 2002 sah vor, bei der Amnestie in den ersten zwölf Monaten einen Steuersatz von 25 Prozent und in weiteren sechs Monaten einen von 35 Prozent zu erheben. Die Bundesregierung hatte damals von einem erhofften Rückfluss von mehr als 100 Mrd. Euro gesprochen. rtr
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