-->Nach dem Geist der Satzung"
Ex-FCK-Chef Jürgen Friedrich äußerst sich vor Gericht zu Vorwürfen
Über zwei Stunden dauerte gestern der erste Termin im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Fußball-Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern, Jürgen Friedrich, und seinem früheren Arbeitgeber. Friedrich klagt gegen seine fristlose Kündigung vom 9. November 2002 und fordert insgesamt 151.129 Euro Nachzahlung.
In der gestrigen Verhandlung ging es nicht um das möglicherweise strafrechtlich relevante Verhalten des Ex-FCK-Bosses oder Schadenersatzforderungen des 1. FCK gegen Friedrich, sondern lediglich um die von diesem geltend gemachten zivilrechtlichen Ansprüche. Der früher ehrenamtlich tätige, seit 1. Januar 1999 mit einem Jahressalär in Höhe von 600.000 Mark brutto ausgestattete Vorstandschef berief sich darauf, dass er sein uneingeschränktes Vertrauen insbesondere in den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wieschemann gesetzt habe; er sei stets davon ausgegangen, dass dieser den Aufsichtsrat umfassend informierte.
Der Kammervorsitzende, Landgerichtsvizepräsident Robert Berzel, nannte insgesamt zehn Vorwürfe, die der FCK gegen Friedrich zur Begründung der fristlosen Kündigung ins Feld führte. Dabei ging es unter anderem um die"eigenmächtige Vertragsverlängerung" für Vorstandsmitglied Gerhard Herzog um ein halbes Jahr, ein die Vertrauensbasis zerstörendes Zeitungsinterview, unvollständige Informationen über Vertragsabschlüsse mit den Profis Ciriaco Sforza und Taribo West, nicht offen gelegte Verträge um so genannte Persönlichkeitsrechte einzelner Spieler, Vertragsabschlüsse ohne vorherige Genehmigung durch den Aufsichtsrat sowie falsche Spesenabrechnungen. Dadurch, so das Fazit der Vereinsvertreter, sei eine Existenz bedrohende Situation für den Verein entstanden.
Dem Gericht gelang es nicht, die Kontrahenten zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Friedrich hatte schon im Vorfeld Kompromissbereitschaft signalisiert, der FCK dies aber abgelehnt. Rechtsanwalt Joachim Winter empfahl im Namen des Klägers, das Verfahren"vorläufig zum Ruhen zu bringen"; erst mit Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen könne festgestellt werden, ob Friedrich und Herzog pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden könne. Auch das Gericht deutete an,"dass die Sache derzeit noch nicht entscheidungsreif ist". Eine umfangreiche Beweisaufnahme wurde terminiert; frühere Aufsichtsratsmitglieder sollen dann Stellung nehmen.
Zugleich machte die Zivilkammer darauf aufmerksam, dass der Vertrag mit Sforza (über mehr als sechs Millionen Euro) rechtlich problematisch sein könnte. Er sei nämlich in der Erwartung unterzeichnet worden, dass der Aufsichtsrat ihn nachträglich akzeptiere. Hier könnte ein möglicher"Pflichtenverstoß" Friedrichs vorliegen. Friedrich betonte, an den Verhandlungen in einer Privatwohnung in der Nähe von Stuttgart sei auch Aufsichtsratschef Wieschemann beteiligt gewesen. Auf Vorwürfe des FCK, dass er die Satzung permanent missachtet habe, sagte der Ex-Vorstandschef:"In der Regel wurde nach dem Geist der Satzung gehandelt." Die Zusatzverträge über Persönlichkeitsrechte der Spieler seien jahrelang nicht vorgelegt worden, gab der frühere FCK-Chef ("Ich war der unterbezahlteste Manager der Bundesliga") zu:"Die Zahlen sind von den Sachbearbeitern zusammengestellt worden. Wir haben das vorgelegt, was schon immer üblich war. Das mag ein Formalfehler gewesen sein."
Das Verfahren wird am 15. August, 9 Uhr, vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts fortgesetzt.
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 18. Jun, 03:45 Uhr
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