-->Handwerker als Handlanger für großen Lauschangriff
Wer einen Hausverwalter, Schlüsseldienst oder Schornsteinfeger ins Haus lässt, muss künftig vielleicht doppelt vorsichtig sein. Wenn es nach dem Willen der Bundesländer geht, sollen einige nicht nur ihre normalen Dienste in einer Privatwohnung verrichten, sondern sie könnten auch als Amtshelfer beim großen Lauschangriff eingesetzt werden.
Pfeiffer soll Vorstoß gemacht haben
Das Nachrichtenmagazin"Focus" hatte von einer entsprechenden Länder-Initiative berichtet. Es beruft sich dabei auf den Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts und früheren niedersächsischen Justizminister, Christian Pfeiffer. Dieser wolle die technischen Hürden des großen Lauschangriffs senken, dafür aber die rechtlichen erhöhen.
Wäre das verfassungsgemäß?
Die Landesjustizministerien hätten sich in einer Umfrage mehrheitlich dafür ausgesprochen, dazu eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin inzwischen. Er bezweifele aber, ob das"Heranziehen Dritter" verfassungsgemäß und notwendig sei.
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Stadtwerke miteinspannen
Nach Vorstellung der Länder sollen auch die Stadtwerke miteingespannt werden. Sie könnten beispielsweise dazu angehalten werden, die Stromzufuhr für ein bestimmtes Haus kurzzeitig zu stoppen. Dann fiele die Alarmanlage aus und Spezialisten könnten ungestört in einer Wohnung Wanzen installieren.
Abhören soll einfacher werden
Bisher müssten sich die Beamten komplizierte Begründungen und Verfahren ausdenken, um in die Wohnungen Verdächtiger zu kommen oder diese abhöhren zu können. So seien für einen Lauschangriff bei allen Mietparteien eines Gebäudes Kästchen unter dem Vorwand angebracht worden, den Energieverbrauch zu messen. In einer Wohnung habe sich dahinter eine Abhöreinrichtung verborgen.
Beckstein fordert optische Überwachung
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein will den großen Lauschangriff um eine optische Wohnraumüberwachung erweitert sehen. Im Gespräch mit"Welt am Sonntag" sprach er sich für eine Zulassung von Videokameras bei der Kriminalitätsbekämpfung aus. Dies sei schon deshalb sinnvoll, weil sich in vielen Fällen das in den Wohnungen über Wanzen aufgenommene Stimmengewirr nicht zuordnen lasse und wortloses Handeln den Ermittlern bei rein akustischer Überwachung entgehe, sagte der CSU-Politiker.
Bundesverfassungsgericht Könnte Gesetz kippen
Karlsruhe verhandelt über Lauschangriff
Vor dem Bundesverfassungsgericht wird derzeit eine Klage gegen die akustische Überwachung von Wohnungen verhandelt. Sie war von mehreren FDP-Politikern angestrengt worden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Generalbundesanwalt Kay Nehm verteidigen das Ermittlungsinstrument als letztes Mittel zur Aufklärung schwerer Straftaten. Die Maßnahme war 1998 nach heftigen Debatten über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und den Schutz der Bürgerrechte eingeführt worden. Dafür musste das Grundgesetz geändert werden.
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