-->Deutsche Bahn will Kosten für Bombenalarme eintreiben
A. Kopietz und F. Köhn
Wer künftig seinen Koffer auf einem Bahnhof vergisst und damit einen Bombenalarm auslöst, muss mit Regressforderungen der Deutschen Bahn rechnen. Das Unternehmen will den Besitzern eines solchen Gepäckstücks die Kosten für Verspätungen oder Umleitungen in Rechnung stellen."Wir werden von Fall zu Fall prüfen, ob wir die Kosten zurückfordern", sagte Bahnsprecher Burkhard Ahlert am Montag, nachdem erneut ein herrenloser Koffer am Bahnhof Zoologischer Garten einen Großeinsatz des Bundesgrenzschutzes und der Polizei ausgelöst hatte.
Die vermeintliche Bombe war gegen 12.30 Uhr vor der Reisebank am Eingang des Bahnhofes entdeckt worden. Weil der Besitzer des Rollkoffers nicht ausfindig gemacht werden konnte, riefen Bahnmitarbeiter die Polizei und den Bundesgrenzschutz. Die Kreuzung Joachimstalerstraße/Kantstraße wurde sofort gesperrt, später dann auch die Hardenbergstraße zwischen Bahnhof Zoo und Fasanenstraße. Der Zugverkehr lief unvermindert weiter.
Etwa zwei Stunden später gaben die Entschärfer Entwarnung: Der vermeintlich gefährliche Inhalt bestand aus Wäschestücken wie T-Shirts, Socken und Sommerhosen. Der Besitzer des Koffers konnte bis zum Abend noch nicht ausfindig gemacht werden.
Neue Hausordnung
Seit Beginn der Sommerferien mussten die Sprengstoffspezialisten der Polizei bereits fünf Mal zum Bahnhof Zoologischer Garten ausrücken, weil Fahrgäste ihre Gepäckstücke vergessen hatten. In einem Fall stand der Zugverkehr für mehrere Stunden still, der gesamte Bahnhof musste geräumt werden. Nun sollen vermehrte Lautsprecherdurchsagen die Fahrgäste zu Sorgsamkeit ermahnen."In den kommenden Tagen wird die Hausordnung in den Bahnhöfen geändert", sagte Burkhard Ahlert. Hinweisschilder sollen dann dafür sorgen, dass die Fahrgäste besser auf ihr Gepäck achten.
Im Gegensatz zur Deutschen Bahn kann die Berliner Polizei keine Ersatzforderungen an den Besitzer eines vergessenen Gepäckstücks stellen."Solche Einsätze gehören zu unserem täglichen Geschäft", sagte ein Beamter. Wird dem Besitzer allerdings Vorsatz nachgewiesen, können die Einsatzkosten zurückgefordert werden. Eine solche Schadenersatzforderung könnte zum Beispiel denjenigen ereilen, der vor einigen Tagen am Bahnhof Zoo ein Paket mit Papierschnipseln deponiert hatte, das dann für eine Bombe gehalten wurde. Ähnliches wird auch gegen den Mann geprüft, der vor mehreren Wochen eine Bombenattrappe in Kreuzberg deponiert hatte, um von der Polizei Geld zu erpressen.
ist das juristisch überhaupt durchsetzbar?
<ul> ~ http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/260208.html</ul>
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