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Aus der Wirtschaftswoche Nr.30:
Krankenversicherung / Finanzierte Potenz
Verschreibt der Arzt seinem Patienten das Potenzmittel Viagra, muss die private Krankenversicherung zahlen, entschieden die Richter des OLG Karlsruhe (12 U 32/03). Das Gegenmittel für nächtliche Durchhänger steht selbst einem Herzkranken zu - obwohl ihm die Einnahme der Tablette zum tödlichen Verhängnis werden kann. Allein, wenn die blaue Wunderpille für einen gehandicapten Liebhaber „ von vornherein in höchstem Maße lebensgefährlich“ sei, könne sich die Versicherung weigern, zu zahlen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Angelegenheit haben die Richter die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.
Soweit der Artikel. Bin gespannt, wann der erste Kläger gegen die gesetzliche Krankenversicherung so ein Urteil erkämpfen kann.
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