-->Hi Ralf,
>Eine Frage noch: Sie schrieben: Die These, daß sich"freie Individuen" auf eine gegenseitige Vollstreckungsmöglichkeit"einigen" und deshalb einen"Gesellschaftsvertrag" o.ä. abschließen, ist falsch.
>Das macht ja wirklich alle Träume zunichte. Warum soll das nicht gehen?
Solche Konfigurationen haben wir in Stammesgesellschaften, die deshalb auch prächtig funktioniert hatten/haben. Ihnen fehlt allerdings das betitelte Eigentum und damit die Möglichkeit zwischen Besitz und Eigentum zu trennen und damit das Wirtschaften zu starten. Die einzelnen Stammesmitglieder verfügen zwar über"persönliches Eigentum", das gewöhnlich in ihrer unmittelbaren Verfügbarkeit bleibt (Geräte, Jagdwaffen, Schmuck, Hütten, Kochgeschirr usw.) und der Chief über besonders hervorgehobene Formen des privaten Eigentums (siehe dazu auch die"Schmuckgeld"-Ausführungen von Schurtz, Gerloff u.a.).
Aus diesen Stammesgesellschaften haben sich bei Expansion Tribut-Systeme entwickelt, d.h. Abforderungen gegenüber anderen Stämmen (Einfall der"Waffenvölker" im Nahen Osten wie Hethiter,"Seevölker" usw., auch die"Perser" bei Herodot, ähnlich die Expansionen der praekolumbianischen Völker). Die"Eroberer" stülpten sich auch über die"Ureinwohner" und bildeten auf deren Territorium die"Herrscher-Klasse" (Dorer, Etrusker, Römer, Inka, usw.) und forderten Binnen-Tribut, was ein Ungleichgewicht von Tribut-Redistribution führte und zu revolutionären Entladungen (ausführlich HS, allerdings in etwas anderer Interpretation beim Übergang von der Feudal- zur Eigentümergesellschaft).
Es wird dem Obereigentümer (Eroberer, siehe Normannen in England) schließlich Untereigentum abgetrotzt (Magna Charta), das häufig zunächst selbst verteidigt wird (Tausende von Burgen!), was das Untereigentum sichert, den Obereigentümer aber nur ausblendet, ohne ihn zu beseitigen (Zentralrechte verbleiben dort, wie die berühmten"Regalien" = Königsrechte, die auch gelegentlich"verliehen" werden, dies aber grundätzlich mit"Heimfall", daher"Lehen" = Verliehenes).
Erst nach einer Stabilisierung der Zentralmacht ("Landfriede" usw.) beginnt die Möglichkeit durch Appellation an die Zentralmacht ("oberster Gerichtsherr") das Untereigentum zu stabilisieren. Damit kann es betitelt werden, d.h. Rückgabe ist garantiert. Der Titel ist von der Sache (zunächst Grund und Boden) getrennt und kann seinerseits wirtschaftlich eingesetzt werden (Pfand, Beleihung usw.). Nicht der"Grundbuchauszug" als solcher ist von Belang, sondern die Möglichkeit, ihn zu beleihen (Pfandbrief).
Daraus resultierenden Kontrakte (= Versprechen von Leistung in der Zukunft) und die jeweilige"Obermacht" kann sie mit Hilfe des von ihr ausübbaren Zwangs vollstrecken, was die einzelnen Kontraktparteien gegenseitig nicht könnten. Es entsteht die sog."Rechtssicherheit".
Dies nur als geraffte Deduktion.
>Bei der Besiedelung Nordamerikas durch die Europäer ging es doch auch: Land wurde genommen, Eigentum entstand, dann Geld. Hat doch wunderbar geklappt. Oder übersehe ich da was?
Nordamerika ist ein exzellentes Beispiel, wie alle"Kolonialisierungen". Das Land hatte grundsätzlich einen neuen Obereigentümer ("Krone","Vizekönige"). Es gab allerdings auch interessante Versuche, reines Privateigentum zu schaffen (abgesehen davon, dass es"Voreigentümern" geraubt wurde), z.B. wurden einige Kolonien von privaten Familien gegründet (Familie Penn) oder als Aktiengesellschaften (Surinam), auch die Herrschaft der East India Co. über Indien gehört hierher oder die Kolonie Kongo als Privateigentum des belgischen Königs. Über kurz oder lang wurden diese Gebiete dennoch einer bereits existenten Staatsmacht zugeschlagen, die Penns z.B. unter Francklin besteuert, usw. Das Geld der nordamerikanischen Kolonien war das englische, von Louisiana bis Canada das französische, weiter westlich das spanische. Das Geld war das, worin die Steuern erhoben wurden. Versuche,"eigenes" Geld einzuführen (Paper Money in Maryland) scheiterten, da letztlich doch englischer cash abzuführen war, was bekanntlich auch zur Amerikanischen Revolution führte (Boston Tea Party).
Privates Geld als Derivat von Untereigentum (via"Verpfäundung" o.ä. deselben, vgl. das HS-Modell) bei bestehendem Obereigentum (und ergo Abgabenzwang durch den Obereigentümer = Zentralmacht) ist nicht nachweisbar. Ich habe sehr intensiv danach gesucht, aber immer nur"Geld" gefunden, das als Abgabe an den Obereigentümer (Zentralmacht) vorkommt. Was wir heute haben, hatten wir exakt so schon vor 5000 Jahren. Mit dem bewaffneten Zwang beginnt die Abgabe und diese ist das"Geld".
Beste Grüße zurück!
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