-->Hi mario,
schönen Dank für die Ausführungen.
Vielleicht nochmals zum GS und seiner Entwicklung.
Vor dem GS gab's auch Wirtschaften. Gold war Abgabenmetall und hatte dadurch einen besonderen Preis, der über seinen normalen Tauschwert zu Schmuck- oder sonstigen Verwendungszwecke hinaus ging. Der Preis stieg logischerweise zum Abgaben-Termin an, weil dann Gold nicht nur zu"sonstigen" Zwecke, sondern zum Abgabenzweck benötigt wurde.
Einen Zins, so wie wir ihn heute verstehen, gab's nicht. Zins war die Abgabe (census), die zum Termin zu leisten war.
Hatte der Abgabenschuldner kein Gold, obwohl er es abliefern musste, konnte er es sich leihen, sofern es jemand gab, der das tat. Dafür musste der Abgabenschuldner eine Rückgabe in Metall versprechen, de über dem lag, was er selbst zum Abgabentermin sich beschafft hatte. Abgesehen von der Besicherung lief die Sache so:
A musste zum Termin x 100 abliefern (Steuern), die 100 beschaffte er sich bei B, indem er versprach, B zum Termin x + 1 110 zurückzugeben. Diese 10 sind kein Zins, da sich Gold logischerweise nicht verzinsen kann, da es keinen Ertrag abwirft (was Aristoteles auch bemerkt hatte).
Es ist vielmehr so, dass B von den beispielsweise 200, die an ihn von C zum Termin x + 1 geliefert werden (Grund z.B. ein dann abgewickelter Verkauf) diese 200 ja abzüglich der 100 (Steuern), also 100, hätte behalten können. Jetzt kann er nur 90 davon behalten, da er 10 an B weiterleiten muss, da ihm dieser zum Termin x die 100 gegeben hat, die A zu x nicht hatte.
Nun kann auch der Abgabenherr, der zum Termin x die 100 kriegt, die 100 schon zum Termin x - 1 zu kriegen versuchen. Dazu muss er an einen anderen etwas von den 100 abtreten. Mehr als die 100 zu Termin x treten aber niemals in Erscheinung, sie verteilen sich nur anders.
Die ganze Vorstellung von einem"Zins", der"irgendetwas" (Geld, Kapital usw.) rätselhaft vermehrt, ist falsch. Mehr als das, was (später) beim Schuldner, der auch immer Gläubiger sein muss (da er sonst von voreherein als"Kreditnehmer" ausscheidet) eintrifft, woraufhin er das, was er früher bekommen hat, ablösen kann (nur muss er es jetzt"teilen") gibt es nicht.
Der"Zins" kann immer nur umverteilen, aber niemals vermehren.
Das ergibt sich auch aus dem System des Wechsels. Der verspricht eine Zahlung zu einem Termin x. Kommt der Termin x, ohne dass der Wechsel"diskontiert" wurde, erscheint der darauf vermerkte Betrag. Wird der Wechsel diskontiert, wird derjenige, der ihn diskontiert, an dem Betrag beteiligt. Das ist alles. Der vermerkte Betrag (Summe, die auf dem Wechsel steht) kann niemals diesen Betrag überschreiten.
Nun zum GS. Darin kann es mit dem wechsel so gehandhabt werden, wie eben. Oder der Wechsel wird sowohl diskontiert als auch rediskontiert, d.h. der wird von der ZB reingenommen, die dafür Banknoten ausgibt (nicht Gold oder Goldmünzen).
Da jeder, der Banknoten hat diese auf Sicht bei der ZB in Gold einlösen kann (steht auf der Banknote), muss die ZB also Gold halten, um nicht in Gold illiquide zu werden. Eine 100%-Golddeckung ist unmöglich, da sonst die ZB Gold herausrücken müsste, was sie ihrerseits überflüssig macht, da der Wechsel, siehe oben, jederzeit auch im privaten Markt gegen Diskont in Gold verwandelt werden kann.
Eine ZB, die nur dann Noten herausrückt, wenn in gleich Höhe Gold bei ihr eingeht, ist keine ZB (Notenbank), sondern eine Depotbank. Ihre"Noten" wären nur eine gefälligere, weil einfacher zu handhabende / transportierbare Form von Gold. Darum geht es also nicht.
Nimmt die ZB Wechsel zum Rediskont herein, dann ist der Rediskont (Aufschlag auf den Diskont) ebenfalls kein Zins (eine ZB kann niemals Zins nehmen, da sie selbst keinen Kredit gibt), sondern eine Steuer. Dies geht auch daraus hervor, dass die ZB im GS ihrerseits eine Strafsteuer bezahlen muss, falls sie mehr Banknoten (über den Rediskont von Wechseln) ausgibt als die Deckung vorschreibt.
Das Risiko der ZB im GS besteht darin, Noten zur Auszahlung in Gold präsentiert zu bekommen, bevor sie ihrerseits die Wechsel bedient erhält, die sie zum Rediskont hereingenommen hat. Da die ZB nur Wechsel erster Adressen hereinnimmt, die also spätestens nach 3 Monaten bei ihr ausgelöst wurden, und zwar gegen Hereingabe von Banknoten (wahlweise, aber unnötig, auch Gold), sind im Extremfall nach 3 Monaten (= Wechsellaufzeit) alle Banknoten wieder komplett verschwunden (da in der ZB zurück) und eine Goldabforderung kann nicht mehr stattfinden. (Um ganz exakt zu sein: Alle Banknoten sind weg und die von der ZB erhobene Steuer - alias Rediskont - muss in zusätzlichem Gold an die ZB gegeben werden, die das Gold dann an ihren Eigentümer weiterreicht).
Letztlich läufts also darauf hinaus, was passiert, wenn die ZB mehr Gold hat als die Deckung vorschreibt. [Was passiert, wenn sie drunter ist, siehe oben - sie muss Banknotenstraftsteuer bezahlen und holt sich diese über einen höheren Zins (= eigene Steuer) wieder rein].
Hat sie mehr Gold, und senkt sie ihren Satz (Rediskont), erhält sie vermutlich mehr Wechsel zum Rediskont (= Besteuerung) angeboten. Das mit der ZB im GS wikrt also letztlich wie eine Steuersenkung bzw. Steuererhöhung. Da Steuern gerade im margensensitiven Handel (Handelswechsel!) ein immenser Kostenfaktor sind, funktioniert das System grosse modo einwandfrei, wie oft genug beschrieben.
Die ZB selbst hat immer am meisten (Gewinn, dann als Steuern abgeführt oder vice versa), wenn sie sich an ihrem Limit bewegt: Dann kann sie die maximal mögliche Summe an Wechseln zum Rediskont reinnehmen. Sie kann weder Geld drucken noch vernichten und weder über irgendeinen mengenmonetären oder sontigen Nachfrage-Effekt (was kauft sie schon - außer Ärmelschonern) irgendenen Einfluss auf das Preisniveau ausüben.
Die Preise macht immer das Publikum: Durch Nachfrage. Das kann es jederzeit, Geld hat damit zunächst nichts zu tun. Denn Geld braucht man nicht zum Kaufen, sondern zum Bezahlen.
Vielleicht in etwa so.
Gruß!
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