-->03.09.2003 08:25 Uhr
Arbeitslosenhilfe
<font size=5>Lebensversicherung kann teuer werden</font>
Wer eine Lebensversicherung hat, verliert unter Umständen seinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Von Daniela Kuhr
(SZ vom 3.9.2003) <font color="#FF0000">Wer Arbeitslosenhilfe beantragen will, muss unter Umständen erst seine Kapitallebensversicherung auflösen. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom Dienstag hervor (Aktenzeichen: L 6 AL 16/03)</font>."Die Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung für zahlreiche Fälle aus dem vergangenen Jahr", sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Richter hoben damit eine anders lautende Entscheidung des Sozialgerichts auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. <font color="#FF0000">Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Revision zugelassen</font>.
Geklagt hatte ein 47-jähriger Raumausstatter, der überwiegend selbstständig gearbeitet hatte, zuletzt aber aus einem Angestelltenverhältnis gekündigt worden war. <font color="#FF0000">Seine zu erwartende monatliche Altersrente beträgt nicht einmal 200 Euro. Die Bundesanstalt für Arbeit hatte ihm die Arbeitslosenhilfe versagt, da er eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von rund 53.000 Euro besaß</font>. Das überstieg den damals maßgeblichen Freibetrag um knapp 30.000 Euro. <font color="#FF0000">Diese Summe müsse der Kläger erst verwerten, bevor er „bedürftig“ im Sinne der Arbeitslosenhilfe sei, meinte die Behörde</font>.
Das Sozialgericht sah das anders. Ohne die Lebensversicherung sei eine angemessene Alterssicherung unmöglich. Da der Kläger lange selbstständig gewesen war und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatte, <font color="#FF0000">hätte er keine Chance mehr, eine „Rente oberhalb der Sozialhilfe“ zu erreichen</font>.
» Für die Arbeitslosenhilfe-Verordnung 2003 stellen sich die Rechtsfragen neu. «
<font color="#FF0000">Dieser Argumentation folgten die Richter der zweiten Instanz jetzt nicht</font>. Die Arbeitslosenhilfe-Verordnung 2002 habe „weder eine allgemeine Härteregelung noch Sonderregelungen für Altersvorsorge-Vermögen vorgesehen“, heißt es in der Pressemitteilung. Da sich aber mittlerweile das Gesetz geändert hat, stellen die Richter klar: „Für die Arbeitslosenhilfe-Verordnung 2003, die einen deutlich niedrigeren Freibetrag vorsieht, stellen sich die Rechtsfragen neu.“
<font color="#FF0000">Im Jahr 2002 durften Arbeitslose und ihre Partner noch bis zu 520 Euro pro Lebensjahr angespart haben, bevor ihr Vermögen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet wurde. Seit diesem Jahr sind nur noch 200 Euro pro Lebensjahr erlaubt</font>. Produkte der „Riester-Rente“ werden aber laut Gericht nicht angerechnet.
Arbeitnehmervertreter bezeichnen das Urteil als „enttäuschend“. Es berücksichtige nicht, dass „es Fälle gibt, in denen die gesetzliche Rente nicht ausreicht“, sagt Ingo Kolf, Arbeitsmarkt-Experte beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Er fordert, „dass die anstehenden Reformen flexible Lösungen für Einzelfälle möglich machen“.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/artikel/328/17311/, Süddeutsche Zeitung, 03.09.2003
Eigener Kommentar: Was lernen wir daraus...? Am besten keine Lebensversicherung mehr abschließen. Die Dummen dürften diejenigen sein die einen unsicheren bzw. nicht sicheren Arbeitsplatz haben und immer schön in ihre Lebensversicherung bezahlt haben. Derjenige der also spart wird bestraft. Jemand der nichts hat und arbeitslos wird bekommt's vom Staat und jemand der sich mühevoll durch Verzicht und Konsumeinschränkung was zusammenspart bekommt gesagt, daß er seine Ersparnisse erst"auffressen" muß bevor er einen Cent sieht. Derjenige der also Ersparnisse gebildet hat oder Vermögen besitzt, daß beleihbar, verwertbar usw. ist steht unter besonders großem Druck sofort und möglichst schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Derjenige der Ersparnisse hat ist also entweder dazu gezwungen sein mühsam erspartes aufzubrauchen oder eben einen sehr schlechten Job zwangsweise anzunehmen nur um das Ersparte zu retten.
Fazit: Dann schon lieber gleich auf den Kopf hauen und ausgeben bevor man's für seine Arbeitslosigkeit verbrauchen muß wo anderen (die nichts gespart haben) einfach der Staat unter die Arme greift.
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