-->>Hallo Turon,
>Danke für den interessanten Bericht, auch für die Antwort auf mein Post. unten.
>Da ich hier ja noch neu bin, kenne ich dein damaliges Posting nicht.
Ich überlege das ganze immer noch zu publizieren - es fehlt mir einfach die Kraft dazu diese"Stasiakte" aufzuarbeiten.
Zunächst einmal: es reicht wirklich nur ein Verdacht. Ich tauchte in einer Liste auf (Mail verschickt) - ohne daß die Polizei meine Mail hatte die eine
Bestellung aufführt. Sie hatten nur die Adresse, prüften keinerlei Kontaktintensität. Schlugen gleich zu. (Keine Beschattung gar nichts - würde sich aus der Ermittlungsakte ergeben) Es wurden keine Telefondaten ausgewertet
gar nichts. Schlicht und einfach:
Die StA hat angenommen, ich tue genau das was der andere getan hat, und holte
sich einen Beschlagnahmebeschluß. Der Richter hat mit 100%-ger Sicherheit die Ermittlungsakte nicht gelesen, er hat nur den Beschlagnahmebeschluß unterzeichnet. In der Ermittlungsakte steht nirgendwo, nicht einmal ein Hinweis darauf, daß ich was bestellt und erhalten habe. (Müßte aber). Genau das aber steht unklar formuliert auf dem Beschlagnahmebeschluß. Unklar weil man nicht erahnen kann, ob das Gericht nur vermutet ob ich was bestellt und erhalten - weil diese Tat dann zur Vermutung führt das ich selbst vervielfältige und verkaufe. Satzbau ist nahezu unheimlich.
Jedenfalls müßten die Gegenstände oder Softwarelizenzen aufgeführt werden, die ich angeblich bestellt habe - das Gericht geht aber von"großen Mengen an raubkopierter Software" (ist unzulässige und zu ungenaue Formulierung).
>Ist aber interessant zu lesen was + wie das hier so abgeht?
>Mal ´ne ganz prakt. Frage: wie sieht so´ne Durchsuchung + Beschlagnahme in Praxis aus? Wühlen die die ganze Bude durch, stellen die alles auf den Kopf? So mit Teppich hoch, Parkett raus, unter Matraze gucken, Schränke durchwühlen u.s.w.? Oder gibt es weiße Flecken, die unberührt + sicher bleiben, Keller, Dachboden?
Es kommt darauf an. Polizei wühlt nur dann durch, wenn sie nichts sofort findet. Sie sind wütend wenn sie nichts finden. Dann wird alles durchsucht (so jedenfalls mein Anwalt). Bei mir wurde aber die Wohnung durchsucht, weil in der Firma nichts gefunden wurde - und da in meiner Wohnung paar gebrannte Rohlinge lagen (Backups etc.) und ungebrannte Rohlinge - deklarierte die Polizei diese zu möglichen Raubkopien und beschlagnahmte Rechner, Monitore, Originalsoftware,
selbst ein PC Mikrofon und zwar zu Hause wie auch in der Firma.
Ich hörte schon, daß sie auch Schränke auseinander nehmen wenn sie nichts finden. Die Polizei macht sich das alles sehr einfach. Sie prüft noch nicht einmal vor Ort, ob die Rohlinge tatsächlich Raubkopien sind. Das sind Idioten
und so muß man sie auch nehmen. Leider.
>Lohnt sich was zu was bei Oma oder Freunden zu bunkern oder sind die auch dran?
Das Gericht muß Deine Freunde und Oma auch schon beschuldigen, und entsprechenden Durchsuchungsbeschluß unterzeichnen, damit Deine Freunde oder Omi
durchsucht werden kann. Aber: wie sollen sie denn herausfinden welche Freunde Du hast, wenn sie Dich nicht beobachten?
Ich wüurde jedenfalls niemals tatsächlich beschattet, es gab keine Zeugenaussagen, (weil es keine Zeugen geben konnte) - sie schnappten sich meine Adresse - stellten fest wo ich meine Hauptwohnung habe - und kamen und nahmen wie Gestapo alles mit, was ihm gefiel.
>Gib doch bitte mal ein paar prakt. Tipp. Habe zwar noch nichts zum Verstecken, aber man weiß ja nie was noch so kommt.
[b]Ich kann Dir nur Tipps geben, die mit der Strafprozessordnung zusammenhängen:
a)durchsucht werden dürfen nur Räumlichkeiten, die explizit im Durch- suchungsbeschluß aufgeführt sind - Wohnung, Keller, Garage, Auto was weiß ich.
b)der Polizist darf Deine Unterlagen nicht lesen, er"scannt" Texte Unterlagen
nur augenscheinlich - darf sie nicht lesen - das darf nur der Staatsanwalt.
c)Die Polizei muß die beschlagnahmten Gegenstände versiegeln, vor Ort.
Tut sie das nicht - hast Du viel Glück gehabt - aber das bedeutet nicht dass Du auf gewinnerstraße bist. Die Durchsuchung hat der Staatsanwalt durchzuführen,
und Du sollst zur Entsiegelung Deiner Sachen vorgeladen werden. Kannst dabei sein (Ausnahmen sind zulässig)
d) Die Durchsuchung und Auswertung der Daten darf nicht länger als 6 bzw 9 Monate (Fristen) dauern. Wird die Frist wegen Untätigkeit der StA überschritten,
so darfst Du Deine Gegenstände zurückverlangen (an Gericht wenden). Beschwerden bewirken Aufschub.
e) Der StA wird Dir anbieten, (sie sind alle überlastet), daß Du zustimmst, daß die PCAnlage durch selbständige Firmen vollzogen werden kann. Er wird darauf hinweisen, daß falls Du zustimmst, und tatsächlich Raubkopien gefunden werden,
hast Du die Kosten zu tragen (5000 Euro und mehr). Nicht zustimmen. Nur der StA darf Deine PC´s auswerten oder ein anderer StA. Amtshelfern kannst Du zustimmen brauchst Du aber nicht. Grund Datenschutz.
f) Der StA wird ohne Auswertung der Daten Dir anbieten, auf die Rückgabe und Zahlung einer Strafe auf Rückgabe zu verzichten - und bietet Dir Einstellung des Verfahrens im Gegenzug. Das ist als würdest Du zugeben, daß Du Raubkopien hattest - aber die möglichen Erkenntnisse über das Fehlen der Lizenzen
werden nicht an die Urheber weitergegeben.
Es dauert bei amtlicher Datenauswertung gut bis zu 18-24 Monate, wenn Du nichts unternimmst, aber dem Staatsanwaltsvorschlag nicht zustimmst - und dann sehe nochmal die Fristen. Werden die Fristen nicht eingehalten hast Du sehr hohe Chancen die Gegenstände unausgewertet zu bekommen. Die StA spielt gerne auf Zeit.
Bei echten Raubkopierern ist es angebracht, aber wenn Deine Geräte und Gegenstände arbeitsnotwendig sind, bringen sie Dich damit in die Ruin -
und das ist schon vielen Firmen so ergangen.
Es gibt noch eine ganze Reihe von Details auf die man achten muß:
a) Nach der beschlagnahme sollte man Mund halten. Wer mit Handys nach der beschlagnahme Freunde, aber auch Geschäftspartner informiert - kann gleich
bei der Polizei anrufen - der Handyfunk wird permanent abgehört. und wenn Du beschuldigt bist sowieso.
b) Obendrein bedeutet es gleich, daß Du ein weiteres Problem hast: hast Du Jemandem gewarnt, hast Du eine mögliche Straftat verdunkelt. Und hast somit gleich zweite Anzeige am hals.
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Ich empfehle dennoch Kleinknecht - Meyer zu lesen Paragraphen die Rechtsurteile, Beschlüsse (alles dort aufgeführt). Man kann da sich gut schon
mal präventiv vorbereiten - denn sollte der Staat Pleite gehen, werden Sie versuchen so viele schuldige zu finden wie möglich.
Apropos Verschlüsselung: das geht auch - es gibt ein kleines Problem aber:
das Gericht kann Dich zwingen den Code bekanntzugeben, wenn der Richter Dir nicht glaubt, daß Du das passwort vergessen hast, kann er Zwanghaft anordnen.
Noch ein Tipp: bist Du leicht depressiv und führst ein Tagebuch auf dem PC,
ist Dein PC in gewissen Sinne nicht beschlagnahmbar. Ob das wirkt, weiß ich nicht - bezweifle ich sogar.
Jedenfalls es geht Dir ja darum, Dein Besitz so schnell wie möglich zu erlangen, nehme ich an. Das ist eine von vielen Möglichkeiten.
Aber das wichtigste: nach der beschlagnahme hast Du das Recht, sich an das Gericht zu wenden, und die Ermittlungsakte lesen - tue das. Es geht auch ohne
Anwalt (seit zwei Jahren) es kann sein, daß der StA aber nicht einverstanden ist.
Die Typen prüfen damit Deine Rechtskenntnis - und legen es wiederum so dar, als hättest Du eben doch sich auf ein Prozess vorbereitet, weil Du kriminell bist. Dann werden sie zickiger und schroffer. Kein grund Kopf hängen zu lassen.
Du kannst Dich zwar beschwerden - nehme aber zur Kenntnis - daß der Richter
und der StA der hinter dem beschluß stehen, selbst diese Beschwerde lesen.
Da ist nichts zu holen, außer Eindruck schinden.
Anwalt kannst Du einschalten, aber erwarte nicht die saubere Verteidigung:
sie handeln leider untereinander auch die Fälle aus. Es geht den Typen darum Recht zu behalten und auch um zu kassieren.
Muß reichen, ich könnte ein ganzes Buch darüber schreiben, wo die Polizei in der Straffprozessordnung versagt, die StA, die Richter. Ich könnte schreiben
und schreiben und schreiben. Alle Rechtsverletzungen auflisten, die die
Strafverfolgung macht - und damit selbst das Überführen von echten Straftätern vereitelt - weil diese (Rechtskündigkeit vorausgesetzt) genau dort angreifen.
Mitunter der Grund warum so viele Unschuldige überliefert werden, und die großen Fische tun und lassen können was sie wollen.
Mit einem Wort: dieser Rechtsstaatpolitik ist ein einziges juristisches Skandal.
>Danke + Gruß
Aber Bitte!
>McShorty
Gruß von T.
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