-->Aus uns Hann. Allg. vom 5.11.2003 S. 13
Anscheinend funktioniert der Ausstieg nicht wirklich einwandfrei. Es reicht der fette Absatz unten.
Mein Senf dazu: Die AOK bzw. BfA kommen alle 3 Jahre im wechsel um zum prüfen, ab alles bezahlt wurde. D.h. es würde wohl einen Bescheid gegen den AG geben: Nachzahlen! (oder Klagen).
Ich als Arbeitnehmer würde mir die BfA-Beiträge ja auszahlen lassen, somit hätte der Arbeitgeber das Risiko, mich ggf. nachversichern zu müssen, was ein erhebliche Risiko für den Arbeitgeber ist.
Vielleicht ist das ganze auch nur ein dreh, um Lebensversicherungen o.ä. Müll zu verkaufen.
Riskantes Modell für Ausstieg aus der Rentenkasse
Finanzvermittler propagieren Gründung einer Aktiengesellschaft / BfA warnt vor teuren Konsequenzen für die Arbeitgeber
Raus aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Viele Arbeitnehmer würden nicht lange zögern, wenn ihnen der Weg offen stünde. Schließlich hat sich inzwischen herumgesprochen, dass die staatliche Altersvorsorge ein schlechtes Geschäft ist. Doch ein Ausstieg gilt für Arbeitnehmer als rechtlich unmöglich. Falsch - ist neuerdings in verschiedenen Medien zu lesen. Auch zahlreiche Finanzvermittler gehen mit einem Modell hausieren, das angeblich den sofortigen Ausstieg aus dem krisengeschüttelten Zwangssystem erlaubt: die Gründung einer Aktiengesellschaft.
Als Loch im Zaun der „Gesetzlichen“ wird Paragraf 1 des Sozialgesetzbuches VI angeführt. Hier findet sich der Satz: „Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sind nicht versicherungspflichtig.“ Dies betrifft auch „alle neben den Vorstandstätigkeiten (bei anderen Arbeitgebern) ausgeübten Beschäftigungen“. Findige Juristen sehen hier einen eleganten Weg, wie gut verdienende Angestellte die Rentenversicherung verlassen können. Sie gründen eine so genannte vermögensverwaltende Aktiengesellschaft und ernennen sich selbst zum Vorstand. Dabei gehen sie weiter ihrer alten Beschäftigung nach, können jetzt jedoch ihre Beitragszahlung an die gesetzliche Rentenkasse einstellen.
Ganz so einfach und vor allem billig ist die Sache indessen nicht. So muss die Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von 12 500 Euro ausgestattet werden. Zudem braucht man für die Gründung Notar und Steuerberater, wofür noch einmal einige tausend Euro Gebühren fällig werden. Zusätzlich sind jährlich mindestens 500 Euro für Bilanz und Wirtschaftsprüfer-Testat zu zahlen.
Doch im Vergleich zu den finanziellen Vorteilen fallen diese Kosten kaum ins Gewicht. Ein Angestellter, der jährlich mehr als 61 200 Euro verdient, zahlt einschließlich Arbeitgeberanteil den Höchstbeitrag von 994,50 Euro monatlich oder 11 934 Euro im Jahr. Ein 30-Jähriger, der dieses Geld stattdessen bis zu seinem 65. Lebensjahr in eine private Rentenversicherung einzahlen würde, könnte im Ruhestand dann eine Monatsrente von mehr als 5000 Euro genießen - verglichen mit bestenfalls rund 2000 Euro aus der gesetzlichen.
Zu den Vermittlern, die derzeit mit diesem Modell auf Kundenfang gehen, gehört Marcus Fischer von der hannoverschen Secura Finanzberatung. Er bietet für 2500 Euro Bearbeitungsgebühr die komplette Abwicklung. Dieses anscheinend günstige Angebot kommt freilich nicht von ungefähr: Die Kunden sollen dann ihre private Altersvorsorge in die Hände der Secura legen - was ihr üppige Abschlussprovisionen zufließen lässt.
Die Sache hat freilich einen Haken. Der Angestellte muss seinen Arbeitgeber davon überzeugen, dass er nicht mehr beitragspflichtig ist. Schließlich werden die Beiträge vom Arbeitgeber an die Rentenkasse überwiesen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) warnt die Arbeitgeber jedoch dringend davor, in die „Rentenausstiegsfalle zu tappen“. Wenn die Aktiengesellschaft ausschließlich zu dem Zweck gegründet werde, einen Weg aus der Versicherungspflicht zu öffnen, handele es sich um Rechtsmissbrauch - mit der Folge, dass das Ganze nicht funktioniere. Das Bundessozialgericht habe festgestellt, dass die Befreiung nur für „Vorstandsmitglieder in herausragender und starker wirtschaftlicher Stellung“ gelte. Die Prüfer der BfA seien angewiesen, Missbrauchsfälle aufzudecken und vom Arbeitgeber sämtliche Beiträge nachzufordern.
<font color=#FF0000>hier fehlt natürlich das Aktenzeichen:-(</font>
Doch auch die Bundesregierung bleibt nicht untätig. Derzeit wird nach Angaben eines Sprechers des Sozialministeriums an einer Gesetzesänderung gearbeitet, um die Rechtslage klarzustellen und damit solche Konstruktionen einen Riegel vorzuschieben.
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