-->HAZ 15-11-2003 S.
Vater Staat zahlt nicht doppelt, Mann will Eigenheimzulage und Sozialhilfe kassieren
Mit dem Finanzierungsmodell für ihr Haus sind am Freitag ein 43-jähriger arbeitsloser Fliesenleger aus Barsinghausen und seine 30-jährige Frau vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Die beiden wollten erreichen, dass ihre Eigenheimzulage nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird. 1999 hatte das Paar für 150 000 Euro ein bebautes Grundstück in Barsinghausen erworben und größtenteils mit Krediten finanziert. Beim Finanzamt beantragte es erfolgreich Eigenheimzulage, sieben Jahre lang zahlte Vater Staat jährlich 2350 Euro. Das Sozialamt rechnete dieses Geld auf die später gewährte Sozialhilfe der vierköpfigen Familie an - damals rund 450 Euro monatlich. Dagegen klagten die beiden schon einmal bis zum Bundesverwaltungsgericht. Mit der Begründung, die Zulage sei keine für die Hausfinanzierung zweckgebundene Leistung, sondern stehe zur freien Verfügung, schmetterten die Richter die Klage ab.
Gestern nahmen die Barsinghäuser den zweiten Anlauf. Begründung: Die Zulage sei an die Bausparkasse abgetreten und damit zweckgebunden. „Schöner Versuch“, kommentierte Richterin Sibylla Hoch lächelnd und bekräftigte die vorherige Rechtssprechung. Die Hilfe diene weder zur Schuldentilgung noch zur Vermögensbildung. Unterkunftsnot bestehe auch nicht. Ein Sprecher der für Sozialhilfeleistungen zuständigen Region teilte am Freitag mit, dass der Mann
inzwischen gar keine Sozialhilfe mehr bekommt. Er habe alle Arbeitsplatzangebote des Arbeitsamtes abgelehnt, so dass die Hilfe nach und nach auf Null gekürzt worden sei. Der Fliesenleger sagte, seine Familie lebe derzeit von der Hilfe für die Frau und von der Unterstützung durch Verwandte und Bekannte. Auch zum Ausgang des Prozesses machte er sich Gedanken: „Das ist dumm gelaufen. Ich hätte beim Sozialhilfeantrag verschweigen sollen, dass ich die Zulage bekomme“. (Az.: 9A4151/01). mv/reg
Beim Sozialgericht fallen -soweit ich weiß- keine Kosten für den Kläger an. Da kann man es ja mal versuchen, wir alle zahlen mal wieder.
Folgender Beitrag ist auch wieder lustig / traurig - doof
HAZ 12-11-2003 S. 8 WDR muss eingesandte Musik nicht spielen
Münster (ap). Musiker haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der WDR ihre Titel sendet. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden.
Das Gericht musste sich mit der Klage einer Musikerin befassen, die auf einer elektrischen Orgel Unterhaltungsmusik spielt und zum Teil dazu auch singt. Die Frau hatte dem WDR mehrere Langspielplatten und Compact-Discs mit ihren Werken zugesandt, ohne dass jemals eines ihrer Musikstücke gesendet worden wäre. Daraufhin verklagte die Musikerin den Sender. Der WDR dürfe als öffentlich-rechtlicher Sender nicht nur die großen Produktionsfirmen berücksichtigen, erklärte sie. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Die Frau verlor nun auch in der Berufung. Das Oberverwaltungsgericht erklärte, aus dem Grundrecht der Kunstfreiheit folge kein Anspruch gegen den Staat auf Vermittlung von Kunstwerken (Az.: 8 A 90/03).
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