-->bekannt ist. Fällt unter Risikominimierung und entbürokratisierung. ICH-AG? Scheissendreck.
Ähäm, wie kann ich denn die Formatierung beibehalten und hier reinstellen? Danke
Am 05. November 2002 hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass Unternehmer, die rechtmäßig innerhalb der EU eine Gesellschaft gründen, um damit das inländische Gesellschaftsrecht zu umgehen, rechtmäßig handeln.
Auf bundesdeutscher Ebene hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil am 13. März 2003 bestätigt.
Damit ist allgemein anerkannt, dass im EU-Ausland gegründete Unternehmen Rechtmäßigkeit und Klagefähigkeit wahren, selbst wenn Produktions- oder Verwaltungsstandort Deutschland ist.
Wir wollen es an dieser Stelle erst einmal Ihrer Phantasie überlassen, warum Sie Ihrem Unternehmen eine Existenz außerhalb Deutschlands gönnen sollten.
Auf alle Fragen gibt es eine plausible Antwort: Gründen Sie eine"Limited" - wir sind dabei der richtige Partner!
deutsche GmbH englische Limited
Gründungsdauer bis zu 1 Jahr ca. 3 Tage
Gründungskosten mehrere TSD EUR 185 EUR
Nominalkapital (Untergrenze) 25.000 EUR 100 £
(ca. 150 EUR)
davon einzuzahlen 12.500 EUR 1 £
ca. 1,5 EUR)
Haftungssumme 25.000 EUR 1 £
(ca. 1,5 EUR)
Eingangskörperschaftssteuer 25 % 0 % bis Gewinn 10.000 £ Gewinn
Körperschaftssteuer bei 90.000 Jahresgewinn 25 % 6,3 %
Gewerbesteuersatz 24,5 % 0 %
Gesamtbelastung (Körpersch. + Gewerbest.) bei 90 TSD Gewinn 49,5 % 6,3 %
Mögliche Durchgriffshaftung in der Insolvenz JA NEIN
Gesellschafterliste im Handelsregister einsehbar JA NEIN
(ab 2. Jahr)
IHK-Zwangsmitgliedschaft JA NEIN
Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt JA NEIN
Pflicht zur doppelten Buchführung JA NEIN
<ul> ~ da isses formatiert</ul>
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