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HAZ 23.12.2003 S. 2 und 15
Gebühren bei Sozialgerichten?
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) befürwortet Pläne der Länder, für bislang kostenfreie Klagen vor Sozialgerichten künftig Gebühren zu erheben. „Ich habe Verständnis für diesen Vorschlag“, sagte Zypries der „Berliner Zeitung“. Die Sonderrolle der Sozialgerichte sei heute nur noch „bedingt gerechtfertigt“. Baden-Württemberg fordert gestaffelte Gerichtsgebühren zwischen 150 und 300 Euro pro Prozess.
<font color=#FF0000>Prügelstrafe wär vielleicht auch mal zu überdenken
Und noch kostet klagen ja nix in Niedersachsen:</font>
Kein Platz für das Turngerät, Sozialhilfeempfängerin klagt auf größere Wohnung
Eine 42-jährige Frau hat die Stadt Langenhagen verklagt - die Sozialhilfeempfängerin verlangt eine größere Wohnung, in der sie ihre Fitnessgeräte unterbringen kann. „Dann müssen Sie sich eben von Möbeln trennen“, meinte Richter Karl-Wilhelm Wagner vom hannoverschen Verwaltungsgericht und lehnte das Ansinnen vorerst ab. Erledigt ist der Fall damit aber noch lange nicht.
Die Stadt Langenhagen hatte der Frau, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügt, eine 56 Quadratmeter große Wohnung nicht genehmigt. Nach dem Gesetz haben Alleinstehende Anspruch auf höchstens 50 Quadratmeter. Ausnahmen gelten nur, wenn besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse vorliegen - etwa ein Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent..
Diese Bedürfnisse hatte die 42-Jährige ins Feld geführt. Sie sei wegen Wirbelsäulen- und Gelenkveränderungen zu 20 Prozent behindert. Ärzte hätten ihr geraten, den Verspannungen mit Bewegung an Fitnessgeräten entgegenzuwirken. Einem Attest zufolge dürfe sie nicht mehr als fünf Kilogramm an Lasten tragen, weshalb sie ihre Sporttasche nicht zum Fitnessstudio tragen dürfe. Also müsse sie die Geräte in der eigenen Wohnung aufstellen und brauche entsprechend Platz. „Oder die Stadt muss jemanden bezahlen, der mir die Tasche zum Studio trägt“, sagte sie.
Die Stadt Langenhagen wollte weder das eine noch das andere und wurde in dieser Auffassung durch das Verwaltungsgericht bestärkt. Das allerdings verdross die Klägerin. „Ich akzeptiere das so nicht“, kündigte sie an. Sie wohne derzeit bei einem Bekannten und sei nicht bereit, auch nur vorübergehend in eine kleine Wohnung zu ziehen.
<font color=#FF0000>und wie transportiert die Dame die Kleidung dorthin?
und ist es zu zweit auch nicht zu eng???</font>
Die Langenhagenerin will sich zunächst vor dem Sozialgericht einen Behinderungsgrad von 50 Prozent erstreiten. Danach landet der Fall erneut vor dem Verwaltungsgericht.
<font color=#FF0000>und vorher wird bestimmt noch einmal wegen dem Behindertenausweis geklagt</font>
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