Ricoletto 19.01.2004, 12:14 |
@Juristen an Board: Was hat es mit einem Dauerwohnrecht mit Leibgedinge![]() |
-->auf sich, und kann dieses als Mittel für die Verzögerung oder gar Blockierung eines Verkaufes im Zuge einer Zwangsvollstreckung gesehen werden? |
McMike 19.01.2004, 12:18 @ Ricoletto |
Re: @Juristen an Board: Was hat es mit einem Dauerwohnrecht mit Leibgedinge |
-->Eingetragenes lebenslängliches Wohnrecht verhindert keine Vollstreckung o.ä.. |
Ventura 19.01.2004, 12:21 @ McMike |
Vorauflassung heißt das Zauberwort, blockiert alles, vielleicht auf die Oma? |
--> |
Masteraffe-sein-Bruder 19.01.2004, 13:07 @ Ricoletto |
Rangfolge wichtig |
-->Prinzipiell kommts darauf an, an welcher Rangstelle das Dauerwohnrecht eingetragen ist. |
LenzHannover 19.01.2004, 14:32 @ Ricoletto |
Wie schon geschrieben, geht um die *Hackordnung*, ich hatte mal mit einer Immo, |
-->zu tuen, da hatte der Vater dem Sohn das Haus vermacht und sich Rechte (Rente u.ä.) im DREIFACHEN WERT eintragen lassen. |
netrader 19.01.2004, 21:52 @ Ricoletto |
Re: Anwalt wird evtl. Lösung über Mietrecht vorziehen |
-->Weitergehende Rechtsberatungen im Board dürften nicht sinnvoll sein. |