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Falle für Alleinerziehende
Unverheiratete Paare, die Kinder haben, müssen mit Nachforderungen des Finanzamtes rechnen.
Paaren ohne Trauschein mit Kindern drohen für 2004 saftige Nachforderungen der Finanzämter. Grund: ein bislang kaum bekannter Passus der zum 1. Januar in Kraft getretenen Steuerreform. Danach müssen sich alle Inhaber der Steuerklasse zwei bis zum 20. September 2004 bei ihrer Gemeinde melden.
Die Betroffenen müssen dort schriftlich versichern, dass sie allein mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben. Falls nicht, streicht ihnen der Fiskus rückwirkend für 2004 den Freibetrag für Alleinerziehende in der Höhe von 1308 Euro. Damit müssen unverheiratete Paare im Extremfall insgesamt bis zu 1347 Euro an Steuern nachzahlen. Spätestens ab 2005 werden sie zudem in die ungünstigere Steuerklasse eins eingestuft. Nach inoffiziellen Schätzungen des Bundesfinanzministeriums betrifft die Neuregelung etwa eine Million Menschen.
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