-->Bernhard Becker - Bachstraße 36 O-6900 (07743) Jena(Jena Stadt)
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Bernhard Becker - Bachstraße 36 - O-6900 (07743) Jena (Jena Stadt)
„Gerichtsvollzieherin“
Sandra Richter
Waldstaße 4/6
O-6540 (07646) Stadtroda
Vorab als Fax: 036428-51829 am 20.3.2003
Jena, 20.03.2003
Sehr geehrte Frau (unzuständige 'Gerichtsvollzieherin') Sandra Richter!
In der Sache Telekom. /. Becker hier: Widerspruch gegen „Ladung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung“ am 21.3.2003
aufgrund ungültigem Beschluss vom 18.07.2002 der BRD-Pseudobehörde"Landgericht
Hamburg" (AZ: 312O393/02) gegen mich
hier:"AZ": DRIII-0255/03
zeige ich an, dass ich mich selbst verteidigen werde.
Ich erkläre hiermit,
1) Widerspruch gegen Ihre Zuständigkeit,
2) Widerspruch gegen die"einstweilige Verfügung" vom 18.7.2002, ich rege die
Einstellung und vollständige Rückabwicklung des Verfahrens an. Sie sind nicht befugt, im
vorliegenden Fall einen belastenden Verwaltungsakt bzw. Zwangsvollstreckung gegen
mich ausführen zu lassen. Ihre"Amtshandlungen" sind Amtsanmaßung und geschehen
unter Beugung geltenden Rechts.
3) Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung am 14.3.2003.
4) Widerspruch gegen Ladung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung am
21.3.2003
Zur Erklärung:
Ich äußere mich nicht zur Sache. Ich fordere Sie auf die Ladung zur „Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung“ am 21.3.2003 9:30 Uhr AG Jena, Zimmer 305, Carl-
Pulfrich-Straße 1, Jena, welche von Ihnen ohne rechtsgültigen Beschluss beauftragt
wurde, aufzuschieben, bis zur Feststellung, ob die BRD noch besteht. Sollten Sie
diese und weitere Willkürakte durchsetzen, sehe ich mich gezwungen, gegen Sie weitere Bernhard Becker - Bachstraße 36 O-6900 (07743) Jena(Jena Stadt)
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geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Strafanzeige und Strafantrag gegen Sie wurde bei den zuständigen
Strafverfolgungsbehörden des Deutschen Reiches bereits gestellt.
Begründung:
Ich bin Bürger des Deutschen Reiches und stehe der Gesetzgebung der BRD exterritorial
gegenüber, denn
1) Das Deutsche Reich existiert fort:
Urteil vom 31.07.1973 (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85
[126]; 6, 309 [336, 363]),
2 BvR 373/83 vom 21. 10.1987.
2) Durch die am 17.07.1990 angewiesene Aufhebung der DDR-Verfassung durch den
UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse und die zeitgleiche Außerkraftsetzung des
Artikels 23 und der Präambel des Grundgesetzes sollte erreicht werden, dass eine
Wiedervereinigung für die BRD nicht mehr möglich ist. Die Vereinigung der BRD mit der
DDR hat rein rechtlich gar nicht stattgefunden. Thüringen gehört nicht zum Geltungsbereich
des Grundgesetzes, denn dieser ist vor dem angeblichen Beitritt aufgehoben
worden.
Die BRD und die DDR haben mit Ablauf des 17. Juli 1990 aufgehört zu existieren. Der
sogenannte „Einigungsvertrag“ datiert vom 31. August 1990. Eine seit sechs Wochen nicht
mehr existierende BRD und eine seit sechs Wochen nicht mehr existierende DDR können
nicht „wiedervereint“ oder „vereint“ oder „geeinigt“ oder „zusammengeschlossen“ werden.
Eine seit sechs Wochen nicht mehr existierende DDR kann einer seit sechs Wochen nicht
mehr existierenden BRD oder dem aufgehobenen Geltungsbereich des Grundgesetzes
nicht „beitreten“.
3) Ich bin Bürger des Deutschen Reiches und stehe somit der Pseudogesetzgebung
irgendeines Landgerichtes, eines unzuständigen „Rechtsanwaltes“ Dr. Koch, eines
Amtsgericht Jena oder einer unzuständigen „Gerichtsvollzieherin“ Sandra Richter der
nunmehr als Diktatur regierten"BRD" exterritorial gegenüber.
Aus dem Rechtsgutachten des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht:
„In diesem Rahmen besteht auch die deutsche Staatsangehörigkeit fort, die rein staatsrechtlich
nicht die der Bundesrepublik Deutschland ist, für die es kein eigenes Gesetz gibt.
Wohl aber gibt es die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches nach dem Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913: Jeder Deutsche ist also nach dem
öffentlichen Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher.
Selbst im Bundesgesetzblatt von 1997 findet sich das Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Hier ist unter §1: Begriffsbestimmung Deutscher zu
lesen: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“
Das Vorgenannte gilt sowohl nach deutschem Recht als auch nach dem höherwertigem
europäischen und internationalem Völkerrecht und sollte daher von Ihnen genaueste
Beachtung und Anwendung erfahren, da Sie andernfalls völkerrechtswidrig handeln.
Wenn Sie weitere Unterlagen benötigen, können Sie diese gerne bei mir anfordern.
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Für hohe Beamte der BRD (verschiedene Richter und Richterinnen,
Kriminalpolizeibeamte) und andere Interessierte führt das Innenministerium auf deren Bitte
demnächst eine Informationsveranstaltung durch.
Sie sollten ebenfalls diese Gelegenheit nutzen, um Ihr Defizit in Sachen „geltendes Recht“
zu erweitern.
Auskunft über weitere geplante Informationsveranstaltungen können Sie unter folgender
Adresse einholen:
Freistaat Preußen
Kommissarische Regierung
Postfach 650338
13303 Groß-Berlin
Deutsches Reich
Pressestelle der KRR:
Telefon: 0391 - 5 41 44 13
Fernkopie (Fax): 0391 - 5 41 44 86
Außerdem berechne ich Ihnen für die Bearbeitung dieses Schreibens zwei Stundensätze
á 120,- €, also 240,- €. Überweisen Sie die Summe umgehend auf mein Konto.
Hochachtungsvoll
Bernhard Becker
Verteiler
1 Kopie an Reichsgericht zu Groß-Berlin, z.Hd. des Reichsgerichtspräsidenten, c/o
Pressestelle der Kommissarischen Reichsregierung
Vorab als Fax: 03641-613201 an AG Jena am 20.3.2003
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