--><font color=#FF0000>Unsere Dorfzeitung Hann. Allg. von heute </font>
AWD nimmt BGH-Richtern Arbeit ab<font color=#FF0000> Ach sind die nett, sowas nennt sich Zeitung </font>
Die Frage, die mittlerweile schon Gerichte in ganz Deutschland beschäftigt hat, lautet: Ist der AWD für den Schaden wegen Falschberatung haftbar zu machen? Meistens haben die Richter zu Gunsten des AWD entschieden. Zu den Ausnahmen gehören die Fälle, die jetzt dem BGH vorlagen. Der für Wüterich Breucker arbeitende Anwalt Oliver Renner hatte zuvor bereits beim Oberlandesgericht Celle (Az.: 11 U 341/01) für seine Mandanten den Sieg erstritten.
Seine Kernthese: Die AWD-Berater hätten bei ihren Kunden grundsätzlich auch die negativen Berichte erwähnen müssen, die zu dem Fonds bereits früh in Wirtschaftszeitschriften erschienen sind. Hätte der BGH das auch so gesehen, wären die Chancen von Anlegern auf Schadensersatz deutlich gestiegen. Derzeit laufen nach AWD-Angaben noch 50 Verfahren gegen ihn in Sachen DLF 94/17. Insgesamt gehe es dabei um 3 Millionen Euro.
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