-->Freibetrag wieder geändert
Die rot-grüne Koalition will den neuen Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende knapp sechs Wochen nach seinem In-Kraft-Treten wieder ändern. Entgegen der kürzlich eingeführten Regelung solle er nun auch Alleinerziehenden gewährt werden, die mit Personen über 18 Jahren in einem Haushalt zusammenleben, erklärten die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel und der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß. Voraussetzung sei jedoch, dass es sich dabei nicht um einen Lebenspartner handele.
<font color=#FF0000>Ich bin auch Berater und schlage noch vor, folgendes zu bedenken:
- was ist, wenn nur die Mutter mit in der Wohnung lebt (der Single spart damit sogar Babysitter, Putzfrau u.ä.)?
- was, wenn es keinen GV (Geschlechtsverkehr) mit dem EX mehr gibt und man sich wg. der Mietkosten (z.B. München) keine eigene Wohnung leisten kann?
- was, wenn z.B. die Scheidung läuft und es keinen GV mit dem EX mehr gibt?(Trennungsjahr)
- was machen wir insbesondere mit gemischten WG's - zählt eventuell ein einmaliger Ausrutscher mit dem Nachbarn?
- was ist, wenn ich mit meinem Weib 2 ETW's kaufe, die Nebeneinander liegen und ich in meiner Wohnung/Büro eine"Teeküche" habe, mit der ich eigentlich eigenständig lebensfähig wär?
-......
Das schreit nach mind. 10 Unter-Vorschriften und Buchhaltung bzgl. dem Liebesleben ich fürchte. Das kommt dann ab 2006, wenn die"echten" Probleme in der Praxis auftauchen [img][/img] </font>
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