-->Es ging um den Verstoß der Publikation der verkaufter Auflage für einen bestimmten Zeitraum. Die Vereinbarung der PBC (eine Art Markforschung bei den polnischen Lesern) zu der Axel Springer gehört, legt fest, daß es ein Verstoß gegen Interessen dieser Gemeinschaft ist, dem Leser durch verkaufte Anzahl
der Exemplare zur Kaufentscheidung für eigene Zeitschrift zu bewegen.
Die Zeitschrift Fakt, die zur Zeitschrftenpalette gehört hat jedoch entsprechend
geworben, daß sie selbst in Polen um 100.000 mehr an verkauften Exemplaren
sich von der Konkurrenz hervorhebt.
Im Prinzip sehe ich Abmahnung als gerechtfertigt und das Vorgehen des Axel Springer Verlages als wettbewerbswidrig. Natürlich ist es ein Kaufargument, wenn man behauptet man wäre die Nummer 1 auf dem Markt.
Axel Springer SpZOO (GmbH) beschloß sich nicht für eigene Vorgehensweise zu entschuldigen und begründete den Vorstoß damit, daß die Publikation dieser Zahlen, keineswegs für den Konsumenten als richtungsweisend angesehen werden
darf. Schließlich ist man doch selbst in der PBC Mitglied - und man wisse darüber Bescheid, was die Vereinbarung gewesen ist.
Man warf stattdessen den Abmahnenden vor, sie versuchen die Glaubwürdigkeit des Axel Springer Verlages Poland - zu untergraben.
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Persönliche Meinung dazu: Axel Springer Poland behauptet, daß die Zeitung
vorwiegend von mindestens Abiturienten gelesen wird, all diese Leute meistens aus Städten mit mehr als 200.000 Bevölkerung kämen - und der Leser ist zwischen 25-49 Jahre alt.
Wenn das keine Meinungsbeeinflußung ist........ganz natürlich ist es eine. (obwohl die anderen Medien ebenfalls keine unschuldigen Schäfchen sind.)
Gruß
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